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FLSTSB Cross Bones: ABE Custompipes

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FLSTSB Cross Bones: ABE Custompipes

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fred07 ist offline fred07 · 24 Posts seit 10.04.2018
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Neuer Beitrag 24.03.2020 20:58
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Hallo zusammen!

Ich habe vor kurzem eine Cross Bones Bj 2010 gekauft, auf dem Moped sind Auspufftöpfe von Custompipes verbaut. Leider gibt es diese Firma nicht mehr (www.custompipes.at), es ist zwar ein E-Prüfzeichen auf den Töpfen, aber ich würde zur Sicherheit auch die ABE benötigen. Sollte man ja mitführen...

Hat zufällig jemand eine, die er mit scannen könnte?

Die Typen haben zwar noch eine Facebookseite, aber wenn man eine Nachricht schickt, wird diese zwar gelesen, aber es reagiert niemand...

Danke im Voraus, LG

Fred

fred07 ist offline fred07 · 24 Posts seit 10.04.2018
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Neuer Beitrag 16.11.2022 14:44
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Ich hol das mal wieder nach vor, vielleicht hat ja jemand noch so ein Anlage und könnte mir eine Kopie der ABE überlassen...

Danke!

Zündfunke ist offline Zündfunke · 10 Posts seit 29.08.2022
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Neuer Beitrag 16.11.2022 15:51
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Wirklich eine ABE oder eine EG-BE Nummer?
Das ist ein Unterschied, letzteres brauchst du nicht zwingend.

fred07 ist offline fred07 · 24 Posts seit 10.04.2018
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Neuer Beitrag 16.11.2022 16:02
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puh, da hast du mich grad auf dem falschen Fuß erwischt ;-)
Der Auspuff hat ein E-Prüfzeichen (E7 0005), soweit ich weiß, müsste man dann ja noch eine Bestätigung mitführen, die man vorweisen muss. Von der würd ich eine Kopie brauchen....

HeikoJ ist offline HeikoJ · 3706 Posts seit 18.11.2014
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3706 Posts seit 18.11.2014
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Neuer Beitrag 16.11.2022 16:08
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Wenn der Auspuff ein ordentliches E-Prüfzeichen, entweder kleines e im Rechteck oder grosses E im Kreis jeweils mit der Landeskennzahl hat ist er grundsätlich zugelassen. Die Polizei bzw. der Tüv steht in diesem Fall in der Beweisplicht dir zu zeigen, das der angebrachte Auspuff nicht für dein Fahrzeug zugelassen ist.
Attachment 397744

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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."

fred07 ist offline fred07 · 24 Posts seit 10.04.2018
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Neuer Beitrag 16.11.2022 16:51
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Sorry, ich habe nicht erwähnt, dass ich in Österreich zuhause bin.
Die Freigabe muss mitgeführt werden, so schreibt es jedenfalls zB die burgenländische Landesregierung  auf ihrer Homepage.

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Leon_ ist offline Leon_ · 661 Posts seit 05.06.2020
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Leon_ ist offline Leon_
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661 Posts seit 05.06.2020
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Neuer Beitrag 17.11.2022 10:29
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Das ist natürlich unglücklich. Da es bei den meisten (99%) der Anlagen mit E-Prüfzeichen keine Dokumente zu einer ABE gibt. Wieso auch? Eine ABE ist eine ALLGEMEINE Betriebserlaubnis. Das E-Prüfzeichen bestätigt eine EXPLIZITE Zulassung für dein Modell. Von einigen Herstellern gibt es höchstens so kleine Kärtchen, auf denen noch steht, für welches/welche Modelle dieses E-Prüfzeichen gilt. Ein ABE Dokument ist es aber nicht! 
Österreich hin oder her. AT gehört zur EU und EU-Recht steht vor Landesrecht Augenzwinkern

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Meilleures salutations, 

Leon

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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"

grafschafter ist offline grafschafter · 625 Posts seit 09.05.2015
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Neuer Beitrag 17.11.2022 12:57
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Hier die ABE und schau mal in deinen Thread bei Motortalk...

(Ich trink ein Biergroßes Grinsen)
Gruß
Uwe
Attachment 397801

fred07 ist offline fred07 · 24 Posts seit 10.04.2018
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Neuer Beitrag 17.11.2022 13:09
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Vielen, vielen Dank!!!!
Du bist der Beste!

grafschafter ist offline grafschafter · 625 Posts seit 09.05.2015
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Neuer Beitrag 17.11.2022 16:34
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Freude Gern geschehen.
Dafür gibt es Foren wie diese, damit man bei ungeklärten Fragen das Schwarmwissen/die kollektive Intelligenz der anderen Mitglieder bemüht und sich im besten Falle auch revanchieren und helfen kann...

Leon_ ist offline Leon_ · 661 Posts seit 05.06.2020
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Neuer Beitrag 17.11.2022 16:58
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Aber bitte auch zur Klarstellung, DAS ist keine ABE als entsprechendes Dokument Augenzwinkern
Dies ist das von mir oben bereits angesprochene Kärtchen.

__________________
Meilleures salutations, 

Leon

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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"

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springerdinger ist offline springerdinger · 5470 Posts seit 10.08.2017
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Neuer Beitrag 17.11.2022 18:06
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zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
Aber bitte auch zur Klarstellung, DAS ist keine ABE als entsprechendes Dokument Augenzwinkern
Dies ist das von mir oben bereits angesprochene Kärtchen.

Und dieses wird auch in Ö (warum auch nicht) genügen!Freude

fred07 ist offline fred07 · 24 Posts seit 10.04.2018
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fred07 ist offline fred07
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24 Posts seit 10.04.2018
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Neuer Beitrag 17.11.2022 18:37
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Ich bin auch der Ansicht, dass das genügt. Ich denke, der Sinn dahinter ist, dass die Herrschaften von der Rennleitung schnell prüfen können, ob der Auspuff an dem Moped zulässig ist.
Da denke ich schon, dass das Prüfzeichen alleine zuwenig ist. Aber jetzt kann ich auf Verlangen die Kopie vorweisen und gut ist es. 
99% unserer Polizisten sind eh entspannt, wenn alle sonstigen Änderungen im Zulassungschein eingetragen sind und werden sicher nicht nachfragen, ob man das mit hat. Aber es gibt halt leider einige wenige, die darauf wert legen.

stachri ist offline stachri · 644 Posts seit 07.04.2021
aus Reichenbach Im Kandertal
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stachri ist offline stachri
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644 Posts seit 07.04.2021 aus Reichenbach Im Kandertal

fährt: Fat Bob 114
Neuer Beitrag 17.11.2022 22:15
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zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Wenn der Auspuff ein ordentliches E-Prüfzeichen, entweder kleines e im Rechteck oder grosses E im Kreis jeweils mit der Landeskennzahl hat ist er grundsätlich zugelassen. Die Polizei bzw. der Tüv steht in diesem Fall in der Beweisplicht dir zu zeigen, das der angebrachte Auspuff nicht für dein Fahrzeug zugelassen ist.

In der Schweiz ist es auch so, dass man gezwungen ist eine Bestätigung mitzuführen. Diese Bestätigung beweist, dass der Auspuff auf meine Maschine zugelassen ist. Leider ist es keine Plastikkarte.
Attachment 397811
Attachment 397812

fred07 ist offline fred07 · 24 Posts seit 10.04.2018
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fred07 ist offline fred07
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Neuer Beitrag 17.11.2022 22:49
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Ich habe neben der Cross Bones auch eine Road King mit BSL-Anlage, da sieht das Dokument auch so aus, hat auch keine Karte.

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