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Deutsche StVzO kontra Motorräder aus dem EU Ausland
Da wir hier auch viele Biker aus dem EU Ausland haben, suche ich nach Erfahrungsbreichten.
In vielen Ländern gelten ganz andere Gesetze als in Deutschland, was zum Beispiel Blinkerpflicht bei verschiedenen Baujahren, Auspuffanlagen, Eintragungen etc. betrifft.
So viel ich weiß., kam die Blinkerpflicht in der schweiz deutlich später als in Deutschland.
Darf dann ein schweizer Moped aus den 90ern ohne Blinker, welches in CH legal unterwegs ist, so auch in DE fahren ?
Anderes Beispiel : Bei uns in Polen gibt es direkt keine genaue E Nummer pflicht bzw Eintragung bei Auspuffanlagen, es gilt eher die Regel „wemm du unnötig Krach innder Stadt machst leg ich dein Moped lahm, egal wie laut es ist“
Kennt sich einer hier mit dem Strasßenverkehrsrecht aus? Speziell ob man bei Einreise nach Deutschland (z.B. Urlaub) sein Motorrad ab die Deutsche Stvzo anpassen, Umabauen muss ?
Nein, mußt Du nicht. Nur, wenn das Fahrzeug eine deutsche Zulassung kriegen soll.
Außer natürlich eine Umrüstung der Scheinwerfer, wenn man von Rechts- zum Linksverkehr und umgedreht wechselt.
Man baut auch nicht jedesmal um, wenn man von D in ein anderes Land fährt.
Ausgenommen sind Regeln, welche ein Land für spezielle Fahrzeuge erlassen hat. Ich denke da an die Lautstärkeregeln in Österreich. Die gelten dann aber für alle.
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Bier kalt stellen ist auch irgendwie kochen.
Die Sache hat aber einen Haken: Beispiel, die "keine Blinker Regel" gilt aber nur für Fahrzeuge die bis zu dem Datum keine Blinker serienmäßig haben. Rückbau bzw, weglassen is nich.
Auch Polen is EU, wird vieleicht lascher gehandhabt aber eigentlich......
in deutschland sind blinker ab 1962 pflicht, in den niederlanden sind blinker erst ab dezember 1997 pflicht. ich kann ohne probleme mit meinen, in den niederlanden zugelassenen bikes, ohne blinker in deutschland fahren.