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Geschrieben von Booze am 03.08.2018 um 17:23:

zum zitierten Beitrag Zitat von Marco321
das das hier in allen Links aber nur um die Veränderung der originalen Klappenanlagen geht, (also die HD Klappe) habt ihr schon bemerkt.

hier der Kommentar von Penzl.

Das ist doch Kokolores 
Wenn man die Anlagen mittels was auch immer dazu bewegt in ihre offene Stellung zu fahren, ist es sowieso illegal.


Geschrieben von alexobelix am 03.08.2018 um 17:31:

zum zitierten Beitrag Zitat von Marco321
das das hier in allen Links aber nur um die Veränderung der originalen Klappenanlagen geht, (also die HD Klappe) habt ihr schon bemerkt.

hier der Kommentar von Penzl.

Wenn das so sein sollte, fänd ich das klasse. Wollte mir nämlich im Herbst eine Klappenanlage unter meine RGS montieren. Aber irgendwie ist mir das alles doch ein wenig zu waage. Die Hersteller kommunizieren natürlich ihre Interpretation der aktuellen gesesetzlichen Vorgaben, da dies alles für sie existenzgefährdend ist.
Man wird sehen wie sich das in der Praxis entwickelt.

Ich lese das so, dass neuerdings das Fahrzeug ggü. der Werksausrüstung in keinem Betriebszustand lauter werden darf. Also sind nicht mehr nur die bisherigen Messpunkte entscheidend. 
Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist und man wird sehen...


Geschrieben von Marco321 am 03.08.2018 um 17:54:

@Booze  Kokolores ist das was Eule hier losgetreten hat. 

Noch mal ,die Änderungen im Mai 2018 betreffen die originalen Klappenanlagen und Soundgeneratoren.

Nachrüstanlagen wie Kess , J&H, Penzl usw.  sind weiterhin erlaubt und dürfen verbaut werden. Das die Manipulation der Steuerung verboten war und ist, sollte jedem klar sein.



 

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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.


Geschrieben von das bo am 03.08.2018 um 18:21:

Es geht doch nur darum, dass die Klappen nicht dauerhaft offen sind! Und das ist sie bei keiner der genannten Anlagen, wenn man in dem vorgegebenen Automatikmodus fährt. Alle schließen dann bei 50 km/h. Zumindest ist das bei J+H so. Beim Rest wirds sicherlich auch so sein. Mit dem Schalter am Lenker kann man nur auf dauerhaft zu oder Automatikmodus schalten, was bedeutet, dass die Anlage bei 50 km/h zu geht. Es gibt aber leider immer wieder Spezialisten, die in den Dauer-Offen-Modus (Werkstattmodus) schalten. Und genau das soll verhindert werden. Du darfst einfach keinen Schalter haben, der dafür sorgt, dass die Anlage dauerhaft offen ist. Und genau sowas gibt es leider.

Wenn alle Anlagen verboten werden würden, dann könnten die ganzen Firmen dicht machen. Da sich die Firmen mit den Anlagen aber immer im Grenzbereich der gesetzlichen Vorgaben bewegen, muss man sich darüber eigentlich gar nicht den Kopf zerbrechen. Wozu gibt es denn die ABE?

Um aufs Thema zurückzukommen. Ich habe die besten Erfahrungen mit Anlagen von J+H an der Softail und dem Tourer gemacht. Schönes Sound und sehr zuverlässig. Diese Investition lohnt sich auf jeden Fall.
 


Geschrieben von alexobelix am 03.08.2018 um 19:34:

Nochmal:
Da steht eindeutig, dass die Fahrzeuge neuerdings zu KEINEM Zeitpunkt (also nicht nur bei 50km/h oder bei sonstigen Messpunkten, sondern IMMER) lauter sein dürfen als im Werkszustand.

Für Nachrüstungen, die dies nicht gewährleisten, ist demnach die ABE nicht mehr gültig (So lese ich das in dem GÜS-Dokument auf Seite 2 unten).


Geschrieben von Scareya am 03.08.2018 um 19:44:

zum zitierten Beitrag Zitat von alexobelix
Da steht eindeutig, dass die Fahrzeuge neuerdings zu KEINEM Zeitpunkt (also nicht nur bei 50km/h oder bei sonstigen Messpunkten, sondern IMMER) lauter sein dürfen als im Werkszustand.

Also ich werte diesen Abschnitt genau wie du auch. Die Vorschriften zur Geräuschmessung und der dazugehörigen technischen Vorgehensweise sind eine Sache, aber darüber hinaus gilt eben auch der o.g. Grundsatz. Also zumindest ist das so problemlos interpretierbar. Und jetzt kommt es eben darauf an, was die Gerichte aus der Gesetzesvorlage machen - sprich: was deren Interpretation sein wird. Ich denke mal, das wird eher früher als später geklärt werden.

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Mein Motorrad besteht aus mattschwarz lackiertem Stahl, glänzendem Chrom und ein wenig Gummi an den richtigen Stellen...


Geschrieben von Marco321 am 03.08.2018 um 20:13:

@Alex  du meinst diesen Abschnitt ?  2.1 und 2.2

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Geschrieben von Marco321 am 03.08.2018 um 20:18:

Wenn ja , steht doch da eindeutig "veränderte Steuerung" der Klappenanlage.  Wenn du die Steuerung deiner Klappenanlage veränderst (z.B. dauer offen) und dadurch wird es lauter ist das Illegal. Das war auch schon vorher so.   Lässt du die Steuerung so wie sie geprüft wurde ist alles weiterhin legal

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Geschrieben von alexobelix am 03.08.2018 um 20:25:

Ja, den Absatz meine ich. Und den Text auf der dritten Seite.

Referenz ist aber der Werkszustand mit Originalauspuff und nicht die Nachrüstanlage.

Warum sonst soll den so was vom Gesetzgeber nachgeschoben werden, wenn sich nix ändern würde? Die Manipulation der Werksklappen oder der Steuerung der Nachrüstanlagen war auch vorher schon illegal.

Ich hoffe, ich habe unrecht, befürchte aber...


Geschrieben von Reaper88 am 03.08.2018 um 21:36:

Servus ich hab ne Penzl an meiner Street Glide und bin sehr zufrieden damit. Werde vll von manuell verstellbar auf elektronisch umrüsten. Denn so einen Satz bieten sie demnächst an. 
 


Geschrieben von Döppi am 03.08.2018 um 21:39:

zum zitierten Beitrag Zitat von mypower
...ihr seid vom Thema abgekommen. Es geht nur um die elektronisch verstellbaren. Alles andere macht kein Sinn anstelle der SE. 

J&h scheint favorisiert, hat jemand Erfahrung mit Remus?

Die Remus war bei mir gleich raus da viel zu unspektakulär und zu blechern.    Würde dir gerne meine aktuelle Jekill auf meiner Special mal vorführen. Die hat ein richtig geiles knackiges Klangbild.  

Eule verschepperst du nicht massenweise Kess Anlagen in den Verkaufsgruppen ?  Augenzwinkern

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Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School


Geschrieben von KMWTeam am 03.08.2018 um 22:11:

Klappenauspuff - Ich halt es nicht mehr aus...

Hier geht es um nationale Begutachtung bei Änderung der Klappen Anlagen und Sound Generatoren. Die juckt aber die Klappen Anlagen nicht da sie eine EU Typengenehmigung haben und nicht neu Begutachtet werden müssen.

Beste Grüße


Geschrieben von wurzelhuber am 03.08.2018 um 22:40:

Die schönsten Puffs vom Design und vom Klang her und zudem auch preislich angemessen sind die von Vance & Hines, meine Meinung.

Da meine Regierung und ich selbst aber mit der Rennleitung keinen Ärger fabrizieren wollen, fahren wir sowohl auf der Slim FLSL (Euro4) als auch auf der Deluxe FLSTN (Euro3) Puffs von Dr. Jekill and Mr. Hyde. Nach unserem Dafürhalten ist J&H der "Mercedes" unter den Klappenauspuffanlagen.

Aber was uns gefällt muss anderen noch lange nicht gefallen. Deswegen mein Tipp: Probe hören, Design studieren, Preise vergleichen. Das kann man u. a. auch gut auf der jährlich stattfindenden Messe CUSTOMBIKE. Und dort beim Messekauf gibt's noch einen Messerabatt.


Geschrieben von bestes-ht am 03.08.2018 um 23:25:

Was jedem gefällt, ist jedem seine eigene Sache.
Und das mit dem Mercedes stimmt nun einfach. 
 

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von A.K. am 04.08.2018 um 05:26:

zum zitierten Beitrag Zitat von alexobelix


Das Klappenanlagen seit Anfang diesen Jahres nicht mehr eingetragen werden dürfen, habe ich schon mehrfach gehört u.a. persönlich von einem Mitarbeiter des TÜV, der eigentlich recht kulant ist.
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Schmarrn.Mir wurde vor ca 3 Wochen meine Penzl Euro3 anstandslos eingetragen.