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Hallo zusammen,
leider hab ich von der FLRT keine Ahnung und habe eine Frage zu den Zulassungsbedinungen für diese Maschine.
Ich habe einen Freewheeler aus den Staaten importiert und wir sind gerade am Umbau für die "Euro-Zulassung"
Nun meine Frage:
Der "Freundliche" sagte mir, wir müßen den Frontscheinwerfe so umbauen das wir einen Scheinwerfer pro Spur haben.
Nun suche ich schon ein paar Tage nach der entsprechenden Verordnung/Regelung und kann dazu nichts finden.
Hat damit jemand Erfahrung bzw. kann die entsprechende Regelung "verlinken".
Achse: 2017er 107er FLTR
Lieben Gruß
André
Kommt auf die Felder J (4) im Fahrzeugschein an, Trikes werden nach "kraftradähnlicher" Aufbau und "PKW offen/geschlossen ähnlicher" Aufbau unterschieden. Zu den genauen Unterscheidungsmerkmalen kann ich grade auch nichts sagen, aber die möglichen Schlüssel wären:
26 0300 dreirädriges KFZ
01 0100 PKW geschlossen
01 0200 PKW offen
Bei PKW Einstufung müssen zwei Scheinwerfer mit entsprechendem Abstand verbaut werden. Dann sind aber auch Sicherheitsgurte notwendig.
Kommt jetzt drauf an wie der Freewheeler in Deutschland eingestuft ist, in Ö gilt ein Trike grundsätzlich als PKW
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
Hey Heiko,
vielen Dank für deine Antwort.
Leider ist Deutschland ein wenig kirre was Regelungen nach StVZO/EU angeht.
Bei einem 21er Gutachten/Vollabnahme nehmen die das bei uns ganz genau.
nach StVZO: das Fahrzeug darf 105cm breit sein...
nach EU-Regelung: das Fahrzeug darf 130cm breit sein...
Der aktuelle Freewheeler (2021) ist 140cm breit und wird in Deutschland mit einem Frontscheinwerfer ausgeliefert.
Jemand mit Erfahrungen in dem Bereich oder jemand der ein aktuelles Model fährt wäre perfekt.
Liebe Grüße
André
zum zitierten Beitrag Zitat von andre.schreibt
Leider ist Deutschland ein wenig kirre was Regelungen nach StVZO/EU angeht.
Bei einem 21er Gutachten/Vollabnahme nehmen die das bei uns ganz genau.
nach StVZO: das Fahrzeug darf 105cm breit sein...
nach EU-Regelung: das Fahrzeug darf 130cm breit sein...
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
zum zitierten Beitrag …
26 0300 dreirädriges KFZ
…
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LG
Hans-Peter
OS X is like a wigwam: no windows, no gates and an apache inside !
Wenn schon vier Zylinder dann aber verteilt auf zwei Motorräder
Such Dir einen Freundlichen, der Ahnung von seinem Job hat.
Bei Deinem habe ich so den leisen Verdacht, dass er mit diesem sinnlosen Umbau nur Kohle abgreifen will.
Wenn Du das Trike schon nicht bei ihm gekauft hast, muss er ja schauen, wo er bleibt.
Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank für eure Antworten.
Ich muß den Freundlichen bei uns vor Ort in Schutz nehmen, die Aussage ist 100% korrekt.
Um den Sachverhalt aufzuklären, Fahrzeuge der Zulassungsklasse L5e müßen bei einer Breite über 130cm über zwei getrennt Scheinwerfer für Ab.- und Aufblendlich verfügen.
@HeikoJ:
Die Verordnung 168/2013 regelt die entsprechende Fahrzeugklassifizierung enthält jedoch keinerlei Regelungen über die Beleuchtung.
Die entsprechenden Zulassungsbedingungen wurden dann in einigen Nachträgen zu dieser Verordnung geregelt, so auch die Beleuchtung.
Delegierte Verordnung 3/2014 als Ergänzung zur Verordnung 168/2013.
Delegierte Verordnung
Im "Anhang IX" werden die Beleuchtungsvorschiften der EU klar geregelt.
An alle anderen die geantwortet haben, danke dafür, aber eure Antworten sind der Grund warum ich ungern in Foren Fragen stelle, Unterstellungen, falsche Information und gefährliches Halbwissen.
Für den Fragesteller ist das wirklich schwer zu selektieren... ergo, hat man nix an Wissen beizutragen, einfach mal die F***** halten oder in der Rubrik Kaffeeklatsch schreiben.
#gelöst, kann geschlossen werden, Danke
Grüße André
zum zitierten Beitrag Zitat von andre.schreibt
Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank für eure Antworten.
Ich muß den Freundlichen bei uns vor Ort in Schutz nehmen, die Aussage ist 100% korrekt.
Um den Sachverhalt aufzuklären, Fahrzeuge der Zulassungsklasse L5e müßen bei einer Breite über 130cm über zwei getrennt Scheinwerfer für Ab.- und Aufblendlich verfügen.
@HeikoJ:
Die Verordnung 168/2013 regelt die entsprechende Fahrzeugklassifizierung enthält jedoch keinerlei Regelungen über die Beleuchtung.
Die entsprechenden Zulassungsbedingungen wurden dann in einigen Nachträgen zu dieser Verordnung geregelt, so auch die Beleuchtung.
Delegierte Verordnung 3/2014 als Ergänzung zur Verordnung 168/2013.
Delegierte Verordnung
Im "Anhang IX" werden die Beleuchtungsvorschiften der EU klar geregelt.
An alle anderen die geantwortet haben, danke dafür, aber eure Antworten sind der Grund warum ich ungern in Foren Fragen stelle, Unterstellungen, falsche Information und gefährliches Halbwissen!
#gelöst, kann geschlossen werden
Grüße André
Sachen gibt‘s.... 😎
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....
Ja, leider ist es so, dass so ein "Dreirad" jetzt nur mit einem verchromten Zyklopen-Auge auf der Straße unterwegs sein darf
@REMCM
Weil qualifizierte Beiträge eine Menge Zeit gespart hätten, 90% aber nur Blabla ist... aber so kommt man halt auf über 1500 Beiträge in einem Form, viel gesagt und nix zu sagen...
zum zitierten Beitrag Zitat von andre.schreibt
@REMCM
Weil qualifizierte Beiträge eine Menge Zeit gespart hätten, 90% aber nur Blabla ist... aber so kommt man halt auf über 1500 Beiträge in einem Form, viel gesagt und nix zu sagen...
Thema gelöst, Thread zu.
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.