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Geschrieben von andre.schreibt am 28.04.2021 um 11:20:

Hallo zusammen,

leider hab ich von der FLRT keine Ahnung und habe eine Frage zu den Zulassungsbedinungen für diese Maschine.
Ich habe einen Freewheeler aus den Staaten importiert und wir sind gerade am Umbau für die "Euro-Zulassung"

Nun meine Frage:
Der "Freundliche" sagte mir, wir müßen den Frontscheinwerfe so umbauen das wir einen Scheinwerfer pro Spur haben.
Nun suche ich schon ein paar Tage nach der entsprechenden Verordnung/Regelung und kann dazu nichts finden. 
Hat damit jemand Erfahrung bzw. kann die entsprechende Regelung "verlinken".

Achse: 2017er 107er FLTR

Lieben Gruß

André


Geschrieben von HeikoJ am 28.04.2021 um 13:26:

Kommt auf die Felder J (4) im Fahrzeugschein an, Trikes werden nach "kraftradähnlicher" Aufbau und "PKW offen/geschlossen ähnlicher" Aufbau unterschieden. Zu den genauen Unterscheidungsmerkmalen kann ich grade auch nichts sagen, aber die möglichen Schlüssel wären:
26 0300 dreirädriges KFZ
01 0100 PKW geschlossen
01 0200 PKW offen

Bei PKW Einstufung müssen zwei Scheinwerfer mit entsprechendem Abstand verbaut werden. Dann sind aber auch Sicherheitsgurte notwendig.

Kommt jetzt drauf an wie der Freewheeler in Deutschland eingestuft ist, in Ö gilt ein Trike grundsätzlich als PKW

__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von andre.schreibt am 28.04.2021 um 14:24:

Hey Heiko, 

vielen Dank für deine Antwort.
Leider ist Deutschland ein wenig kirre was Regelungen nach StVZO/EU angeht.
Bei einem 21er Gutachten/Vollabnahme nehmen die das bei uns ganz genau.

nach StVZO: das Fahrzeug darf 105cm breit sein...
nach EU-Regelung: das Fahrzeug darf 130cm breit sein...

Der aktuelle Freewheeler (2021) ist 140cm breit und wird in Deutschland mit einem Frontscheinwerfer ausgeliefert.

Jemand mit Erfahrungen in dem Bereich oder jemand der ein aktuelles Model fährt wäre perfekt.

Liebe Grüße 

André


Geschrieben von HeikoJ am 28.04.2021 um 23:46:

zum zitierten Beitrag Zitat von andre.schreibt
Leider ist Deutschland ein wenig kirre was Regelungen nach StVZO/EU angeht.
Bei einem 21er Gutachten/Vollabnahme nehmen die das bei uns ganz genau.

nach StVZO: das Fahrzeug darf 105cm breit sein...
nach EU-Regelung: das Fahrzeug darf 130cm breit sein...

Wo hast den, hm Unfug, denn aufgeschnappt ?

Laut EU 168/2013 ist dein Fahrzeug ein Fahrzeug der Klasse L5e (Bild 1)
Die zulässigen Abmessungen sind  Länge kleiner 4 Meter, Breite kleiner 2 Meter (Bild 2)

Der HD Freewheeler erfüllt alle zur Definition "kraftradähniches Fahrzeug" benötigten Kriterien, als da wären Sitz ähnlich Kraftrad, Haltegriffe für Beifahrer, Fußbretter für Fahrer und Beifahrer, und deshalb natürlich auch nur einen einzelnen Scheinwerfer.
Ein aus den USA importierter Freewheeler ist nicht anders aufgebaut. Was fehlt ist der Nachweis das die USA und die Europaversion baugleich sind, das sollte ein HD Händler ja wohl hinbekommen.

Ich hoffe du verzeihst mir das ich die weitere Informationen gebe ...

Fahrzeugklassen
EU 168/2013

__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von FuLong am 29.04.2021 um 07:25:

zum zitierten Beitrag
26 0300 dreirädriges KFZ

Ist das Zauberwort (wenn ich heute ans Gerät komme, schaue ich noch mal im Schein nach), warum der Freewheeler mit nur einem Scheinwerfer die Zulassung bekommen hat ist mir schleierhaft.

__________________
LG
Hans-Peter

OS X is like a wigwam: no windows, no gates and an apache inside !

Wenn schon vier Zylinder dann aber verteilt auf zwei Motorräder


Geschrieben von REMCM am 29.04.2021 um 07:44:

Such Dir einen Freundlichen, der Ahnung von seinem Job hat.

Bei Deinem habe ich so den leisen Verdacht, dass er mit diesem sinnlosen Umbau nur Kohle abgreifen will.

Wenn Du das Trike schon nicht bei ihm gekauft hast, muss er ja schauen, wo er bleibt.


Geschrieben von andre.schreibt am 29.04.2021 um 16:58:

Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank für eure Antworten.

Ich muß den Freundlichen bei uns vor Ort in Schutz nehmen, die Aussage ist 100% korrekt.

Um den Sachverhalt aufzuklären, Fahrzeuge der Zulassungsklasse L5e müßen bei einer Breite über 130cm über zwei getrennt Scheinwerfer für Ab.- und Aufblendlich verfügen.

@HeikoJ:

Die Verordnung 168/2013 regelt die entsprechende Fahrzeugklassifizierung enthält jedoch keinerlei Regelungen über die Beleuchtung.
Die entsprechenden Zulassungsbedingungen wurden dann in einigen Nachträgen zu dieser Verordnung geregelt, so auch die Beleuchtung.

Delegierte Verordnung 3/2014 als Ergänzung zur Verordnung 168/2013. 

Delegierte Verordnung

Im "Anhang IX" werden die Beleuchtungsvorschiften der EU klar geregelt.

An alle anderen die geantwortet haben, danke dafür, aber eure Antworten sind der Grund warum ich ungern in Foren Fragen stelle, Unterstellungen, falsche Information und gefährliches Halbwissen.
Für den Fragesteller ist das wirklich schwer zu selektieren... ergo, hat man nix an Wissen beizutragen, einfach mal die F***** halten oder in der Rubrik Kaffeeklatsch schreiben. Baby

#gelöst, kann geschlossen werden, Danke

Grüße André


Geschrieben von REMCM am 29.04.2021 um 17:25:

zum zitierten Beitrag Zitat von andre.schreibt
Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank für eure Antworten.

Ich muß den Freundlichen bei uns vor Ort in Schutz nehmen, die Aussage ist 100% korrekt.

Um den Sachverhalt aufzuklären, Fahrzeuge der Zulassungsklasse L5e müßen bei einer Breite über 130cm über zwei getrennt Scheinwerfer für Ab.- und Aufblendlich verfügen.

@HeikoJ:

Die Verordnung 168/2013 regelt die entsprechende Fahrzeugklassifizierung enthält jedoch keinerlei Regelungen über die Beleuchtung.
Die entsprechenden Zulassungsbedingungen wurden dann in einigen Nachträgen zu dieser Verordnung geregelt, so auch die Beleuchtung.

Delegierte Verordnung 3/2014 als Ergänzung zur Verordnung 168/2013. 

Delegierte Verordnung

Im "Anhang IX" werden die Beleuchtungsvorschiften der EU klar geregelt.

An alle anderen die geantwortet haben, danke dafür, aber eure Antworten sind der Grund warum ich ungern in Foren Fragen stelle, Unterstellungen, falsche Information und gefährliches Halbwissen!  Baby

#gelöst, kann geschlossen werden

Grüße André

Warum fragst Du eigentlich, wenn Du es eh besser weißt ?


Geschrieben von bestes-ht am 29.04.2021 um 17:26:

Sachen gibt‘s.... 😎

__________________
Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von AmiVanFan am 29.04.2021 um 17:26:

Ja, leider ist es so, dass so ein "Dreirad" jetzt nur mit einem verchromten Zyklopen-Auge auf der Straße unterwegs sein darf traurig


Geschrieben von andre.schreibt am 29.04.2021 um 17:53:

 @REMCM 

Weil qualifizierte Beiträge eine Menge Zeit gespart hätten, 90% aber nur Blabla ist... aber so kommt man halt auf über 1500 Beiträge in einem Form, viel gesagt und nix zu sagen...


Geschrieben von REMCM am 29.04.2021 um 19:04:

zum zitierten Beitrag Zitat von andre.schreibt
 @REMCM 

Weil qualifizierte Beiträge eine Menge Zeit gespart hätten, 90% aber nur Blabla ist... aber so kommt man halt auf über 1500 Beiträge in einem Form, viel gesagt und nix zu sagen...

Hast Du einen an der Waffel, Du Pausenclown ?


Geschrieben von Moos am 29.04.2021 um 19:29:

Thema gelöst, Thread zu. Augen rollen

__________________
Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.