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--- Custom Bikes - Eintragungen/ABE´s Frage (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=106354)


Geschrieben von Jailbreaker am 23.05.2022 um 16:12:

Custom Bikes - Eintragungen/ABE´s Frage

Hallo zusammen,
mal ne Frage, und zwar wenn ich ne normale Harley fahre, und Teile tausche(Armaturen, Fußratenalnagen etc)  brauch ich in der Regel ein Gutachtem/Abe o.ä.
Soweit ist es glaube ich klar.

Wie ist es aber wenn ich ein Motorrad fahre wo mit einem anderen Rahmen neu zusammen gebaut wurde?? Und als Hersteller steht dann z.B. Max Muster drin,
Klar stehen da im Schein paar Sachen drin wie was für ein Motor, was für Felgen, Auspuff, Gabel etc.
Aber vieles steht doch nicht drin, wie Brems-Kupplungsgriffe, vorverlegte Fußrastenanlagen,Blinker usw. Wer kann denn da beurteilen was "Original" 
ist, was drauf war als das Motorrad abgenommen wurde, und was nachträglich geändert wurde....


Geschrieben von DeeCee am 23.05.2022 um 16:44:

Es müsste ja mal eine Erstzulassung stattgefunden haben. Dabei sollten dann alle zu diesem Zeitpunkt installierten (und technisch relevanten) Teile aufgeführt worden sein. ABE etc. gibt's ja nicht, also Neuteile dann über 21...

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Geschrieben von George am 23.05.2022 um 17:31:

Bei solchen Eigenbauten ist es immer besser, wenn so viel wie möglich und nötig eingetragen ist.

Bei meinem Fiedler-Chopper wurden die Komponenten bei der Wiederzulassung nach Rahmentausch eingetragen:

Rahmen (Austauschrahmen mit Nummer)
Motor
Luftfilter (Hersteller)
Gabel (Hersteller)
Gabelbrücke (Hersteller)
Tank (Hersteller)
Räder/Reifen
Fußrastenanlage (Hersteller & Nummer)
Handbremszylinder (Hersteller)
Bremsleitung v./h. (Hersteller)
Rückleuchte (müsste gar nicht eingetragen sein, da E-Kennzeichnung)
Kennzeichenhalter
Lenker (Hersteller und Nummer)
Riser (Hersteller und Nummer)

Für andere Sachen habe ich eine ABE bzw. E-Nummer: Auspuff, Blinker.

Mein Handbremshebel ist nicht expliziz eingetragen, wurde aber vom TÜV wegen der Handbremszylinder-Eintragung auch nicht bemängelt. Kupplungsgriff ist glaube ich von der Eintragung her nicht relevant.

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Geschrieben von DeeCee am 23.05.2022 um 20:31:

@George: Eine Teile-ABE für einen "Eigenbau"?

Ich meine, für deren Gültigkeit sind Hersteller- und Typ-Schlüsselnummern maßgebend – und die gibt es ja eigentlich nicht bei Fahrzeugen, die keine KBA-Nummer haben (z.B. Eigenbau mit "0000"). Da geht's bei weiteren (relevanten) Umbauten IMHO nur über Einzeleintragung nach §21...

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Geschrieben von George am 23.05.2022 um 20:52:

Hast Recht!

Sorry, hab noch mal nachgeschaut: Auspuff ist bei mir eingetragen. Blinker nicht.

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Geschrieben von Larsi am 23.05.2022 um 21:04:

zum zitierten Beitrag Zitat von George
Hast Recht!

Sorry, hab noch mal nachgeschaut: Auspuff ist bei mir eingetragen. Blinker nicht.

Die Blinker haben meist eine E-Zulassung und sind damit eintragungsfrei.



Aber ABE generell:
Teilweise steht in der ABE, sie gelte für ein ansonsten serienmäßiges Fahrzeug.
Bei buchstabengetreuer Auslegung heißt das, sobald ein ABE-Teil am Mopped verbaut ist, wäre jedes weitere Teil nicht zulässig und die Teile müssen eingetragen werden.
Die Rennleitung ist da bisweilen sehr strikt in der Beurteilung.

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Grüße aus dem Weserbergland

Lars

 


Geschrieben von Moos am 23.05.2022 um 21:16:

zum zitierten Beitrag Zitat von Larsi
Teilweise steht in der ABE, sie gelte für ein ansonsten serienmäßiges Fahrzeug.
Bei buchstabengetreuer Auslegung heißt das, sobald ein ABE-Teil am Mopped verbaut ist, wäre jedes weitere Teil nicht zulässig und die Teile müssen eingetragen werden.
Die Rennleitung ist da bisweilen sehr strikt in der Beurteilung.

Das wird aber so nicht ausgelegt und ist so wohl auch nicht gemeint, denn die Teile müssen schon in einer Korrelation zueinander stehen. Wenn ich eine Bremspumpe mit ABE anbringe und dazu eine Bremsleitung mit ABE, kann das natürlich problematisch werden, da die beiden Teile funktional direkt verbunden sind, die ABE aber von Serienteilen ausgeht.
Wenn ich neue Bremsscheiben mit ABE montiere und dazu wieder die Bremsleitungen mit ABE, sollte das keine Problem darstellen, da ja die Bremssättel als Originalteil dazwischen sind. Hatte mit den Bremsscheiben wie auch mit meinem ABE Bremshebel und der ABE Bremsleitung bisher kein Prob bei ner Kontrolle oder HU obwohl explizit kontrolliert, da ja die original Handpumpe dazwischen.

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Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von Larsi am 23.05.2022 um 21:39:

 @Moos 
So wie du es beschreibst, kenne ich es auch seit Jahren, aber es scheint, als wäre die von mir beschriebene Auslegung auf dem Vormarsch.
Ich hoffe, sie setzt sich nicht durch, aber bin darauf gefasst, denn lasse mich ungern überraschen.

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Lars

 


Geschrieben von Jailbreaker am 24.05.2022 um 14:38:

Viele Antworten, Danke erstmals dafür. Bringt mich aber so nicht weiter.
da bei mir nur die Sachen drinstehen die ich oben aufgeführt habe. 
Es steht absolut nichts drin was für Griffe, Bremspumpe, Fußrastenanlage 
angebaut ist. 
Die alte Abnahme von 2010 hab ich, steht auch nichts dran. Aber, denke müsste ja auch 
den Polizisten in einer Kontrolle klar sein dass da mal dran gewesen sein muß.


Geschrieben von Moos am 24.05.2022 um 16:23:

zum zitierten Beitrag Zitat von Jailbreaker
Es steht absolut nichts drin was für Griffe, Bremspumpe, Fußrastenanlage 
angebaut ist.

Das muß jetzt ja nicht unbedingt ein Nachteil sein. Augenzwinkern

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Moos

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Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von DJ am 24.05.2022 um 17:26:

Moin zusammen,

ich kann von derartigen Dingen ein Lied singen, da ich einen Eigenbau fahre, jedoch keine "Harley" sondern etwas in Richtung "Yapaner".

Bei mir ist die Situation, ich habe einen Rahmen von einer Suzuki genommen, den mit der Flex massiv "beschnitten", von anderen Mopäds wiederum andere Rahmenteile genutzt und diese mit einer "Nähmaschine" zusammengeschweißt.
Heißt jedoch mein Rahmen hat einen Suzuki-Brief und damit ist das die Grundlage!

Da sich jedoch andere Gabel, Schwinge, Federn, Räder, Motor, Bremsen usw. an der "ursprünglichen" Suzuki befinden kommt man in die Situation:

  1. Du muss bei jedem Teil, das nicht schon eingetragen ist und angebaut werden soll, prüfen, ob das Teil eingetragen werden muss. In der Regel hilft Dir dabei, ob das Teil über ein Gutachten oder eine ABE verfügt.
  2. Eine ABE bringt in meinem Fall jedoch nur etwas, wenn die ursprüngliche Suzuki in der ABE stünde. Macht jedoch keinen Sinn, da das Teil dann nicht passt, da ja alles mögliche an anderen Teilen verbaut wurden.
    Bsp.: Ein anderer Lenker muss auf die Gabel bzw. Gabelbrücke angepasst werden. Da eine andere Gabel verbaut wurde, sucht man natürlich einen Lenker, der in der ABE die Gabel bzw. das Motorrad enthält dessen Gabel verbaut wurde. Damit ist es jedoch nicht mehr das Motorrad, dessen Brief zum Rahmen passt ....
  3. Lange Rede kurzer Sinn: Jedes Teil, dass eintragungspflichtig ist, muss über eine Einzelabnahme eingetragen werden. Eine ABE hilft natürlich dabei, aber die Kosten bleiben dennoch die der Einzelabnahme!
  4. Hinzu kommt, Einzelabnahmen können nur von speziellen Prüfern durchgeführt werden. Die Wenigsten dürfen dies, in den meisten Fällen bleibt nur der Weg zum TÜV - und auch hier sind es nicht alle, die dazu berechtigt sind.


Wie gesagt, wichtig ist zu prüfen, ob ein Teil wirklich eintragungspflichtig ist. Das rauszubekommen ist nicht gerade einfach, da auch in vielen Foren erst einmal jeder der Meinung ist, alles sei irgendwie eintragungspflichtig! Kompletter Nonsens, daher immer selber genau PRÜFEN!!

Ansonsten einfach beim TÜV anrufen und mit den Leuten sprechen. Habe ich auch mehrfach gemacht!

Hatte beispielsweise mal die Situation, dass ich Edelstahlschrauben an meiner Gabel, Motorhalterungen usw. verbaut hatte. Bin beim TÜV "durchgefallen" weil der TÜV-Prüfer mir gesagt hat, die Edelstahlschrauben seien der Belastung nicht gewachsen und es müssten verzinkte Schrauben mit einer bestimmte Härte verbaut werden.
Bin also nach Hause,

Es hatte sich gezeigt, dass die Schrauben überhaupt kein Problem darstellten und einen Puffer von 300 - 700% aufwiesen. Der TÜV-Beamte hatte einfach selber keine Ahnung und war lediglich der Meinung, die Schrauben halten der Belastung nicht stand.

... Anmerkung:
Solche Situationen sind natürlich spassig aber ich weiß nicht, ob ich mir heutzutage nochmal das ganze Theater mit Eigenbauten antue würde ... oder vielleicht einfach die Zeit nutze, um Mopäd zu fahren.

__________________
Der Weg ist das Ziel ... wer torkelt hat mehr vom Weg! Augenzwinkern


Geschrieben von Jailbreaker am 25.05.2022 um 08:41:

zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
zum zitierten Beitrag Zitat von Jailbreaker
Es steht absolut nichts drin was für Griffe, Bremspumpe, Fußrastenanlage 
angebaut ist.

Das muß jetzt ja nicht unbedingt ein Nachteil sein. Augenzwinkern

So sehe ich es eigentlich auch....Wie gesagt, eigentlich......
Aber was irgendwelche Kontroll Menschen draus machen muß ich mich überraschen lassen


Geschrieben von Jailbreaker am 25.05.2022 um 08:43:

zum zitierten Beitrag Zitat von DJ
Moin zusammen,

ich kann von derartigen Dingen ein Lied singen, da ich einen Eigenbau fahre, jedoch keine "Harley" sondern etwas in Richtung "Yapaner".

Bei mir ist die Situation, ich habe einen Rahmen von einer Suzuki genommen, den mit der Flex massiv "beschnitten", von anderen Mopäds wiederum andere Rahmenteile genutzt und diese mit einer "Nähmaschine" zusammengeschweißt.
Heißt jedoch mein Rahmen hat einen Suzuki-Brief und damit ist das die Grundlage!

Da sich jedoch andere Gabel, Schwinge, Federn, Räder, Motor, Bremsen usw. an der "ursprünglichen" Suzuki befinden kommt man in die Situation:
  1. Du muss bei jedem Teil, das nicht schon eingetragen ist und angebaut werden soll, prüfen, ob das Teil eingetragen werden muss. In der Regel hilft Dir dabei, ob das Teil über ein Gutachten oder eine ABE verfügt.
  2. Eine ABE bringt in meinem Fall jedoch nur etwas, wenn die ursprüngliche Suzuki in der ABE stünde. Macht jedoch keinen Sinn, da das Teil dann nicht passt, da ja alles mögliche an anderen Teilen verbaut wurden.
    Bsp.: Ein anderer Lenker muss auf die Gabel bzw. Gabelbrücke angepasst werden. Da eine andere Gabel verbaut wurde, sucht man natürlich einen Lenker, der in der ABE die Gabel bzw. das Motorrad enthält dessen Gabel verbaut wurde. Damit ist es jedoch nicht mehr das Motorrad, dessen Brief zum Rahmen passt ....
  3. Lange Rede kurzer Sinn: Jedes Teil, dass eintragungspflichtig ist, muss über eine Einzelabnahme eingetragen werden. Eine ABE hilft natürlich dabei, aber die Kosten bleiben dennoch die der Einzelabnahme!
  4. Hinzu kommt, Einzelabnahmen können nur von speziellen Prüfern durchgeführt werden. Die Wenigsten dürfen dies, in den meisten Fällen bleibt nur der Weg zum TÜV - und auch hier sind es nicht alle, die dazu berechtigt sind.


Wie gesagt, wichtig ist zu prüfen, ob ein Teil wirklich eintragungspflichtig ist. Das rauszubekommen ist nicht gerade einfach, da auch in vielen Foren erst einmal jeder der Meinung ist, alles sei irgendwie eintragungspflichtig! Kompletter Nonsens, daher immer selber genau PRÜFEN!!

Ansonsten einfach beim TÜV anrufen und mit den Leuten sprechen. Habe ich auch mehrfach gemacht!

Hatte beispielsweise mal die Situation, dass ich Edelstahlschrauben an meiner Gabel, Motorhalterungen usw. verbaut hatte. Bin beim TÜV "durchgefallen" weil der TÜV-Prüfer mir gesagt hat, die Edelstahlschrauben seien der Belastung nicht gewachsen und es müssten verzinkte Schrauben mit einer bestimmte Härte verbaut werden.
Bin also nach Hause,

Es hatte sich gezeigt, dass die Schrauben überhaupt kein Problem darstellten und einen Puffer von 300 - 700% aufwiesen. Der TÜV-Beamte hatte einfach selber keine Ahnung und war lediglich der Meinung, die Schrauben halten der Belastung nicht stand.

... Anmerkung:
Solche Situationen sind natürlich spassig aber ich weiß nicht, ob ich mir heutzutage nochmal das ganze Theater mit Eigenbauten antue würde ... oder vielleicht einfach die Zeit nutze, um Mopäd zu fahren.

Mega Aufwand.....Aber klar, da machen der TÜV vllt mehr rum da der Rahmen verändert wurde, es eigentlich ne Suzuki ist.
Bei mir ist es ja wohl damals ein Blanko rahmen von SCS gewesen..


Geschrieben von DJ am 25.05.2022 um 09:08:

zum zitierten Beitrag Zitat von Jailbreaker
So sehe ich es eigentlich auch....Wie gesagt, eigentlich......
Aber was irgendwelche Kontroll Menschen draus machen muß ich mich überraschen lassen

solange Du keine böse Überraschung erlebst .....

Problem bei derartigen Mopäds ist einfach:

Zu Deiner Frage oben:

Heißt, Du wirst ein massives Problem bekommen, falls Du in irgendetwas verwickelt wirst und jemandem ein Schaden entsteht. Dann wirst Du automatisch in die private Haftung genommen, aufgrund erloschener Betriebserlaubnis.
... und wenn Dir dann auch noch ein Richter mit Knast droht, Dir "Versuchter Totschlag" unterstellt, obwohl Du noch nicht einmal Schuld hast, dann wird Dir aber anders. Selbst schon erlebt!!

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Geschrieben von Jailbreaker am 25.05.2022 um 09:43:

zum zitierten Beitrag Zitat von DJ
zum zitierten Beitrag Zitat von Jailbreaker
So sehe ich es eigentlich auch....Wie gesagt, eigentlich......
Aber was irgendwelche Kontroll Menschen draus machen muß ich mich überraschen lassen

solange Du keine böse Überraschung erlebst .....

Problem bei derartigen Mopäds ist einfach:

Zu Deiner Frage oben:

Heißt, Du wirst ein massives Problem bekommen, falls Du in irgendetwas verwickelt wirst und jemandem ein Schaden entsteht. Dann wirst Du automatisch in die private Haftung genommen, aufgrund erloschener Betriebserlaubnis.
... und wenn Dir dann auch noch ein Richter mit Knast droht, Dir "Versuchter Totschlag" unterstellt, obwohl Du noch nicht einmal Schuld hast, dann wird Dir aber anders. Selbst schon erlebt!!

Hmm, wenn ich mir ein 0815 Motorrad kaufe, dann steht im Schein doch auch nicht Bremspumpe von oder sonst was....
Da kann man es ja nachvollziehen was "original" drangebaut wurde. Und wie will jemand nachvollziehen was bei 
z.B. einer CRC Original war??

Nur wenn mit der Veränderung ein "kausaler Zusammenhang" besteht
Arbeite seit 27 Jahren bei ner Versicherung, meine Frau auch, und die direkt auf der Prozess- und Kraftfahrtschaden Abteilung