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Die Sache mit Kombigutachten gilt erst ab Euro4. Heißt erst ab Euro4 muss "Klappenanlage XY i.V.m Luftfilter AB" auf Basis eines Kombigutachtens eingetragen sein. Vorher konnten die Sachen auch noch unabhängig von einander eingetragen werden. Bleibt trotzdem, dass der Luftfilter nicht zur Eintragung passt.
Zum Thema "könnte ja auch vom Vorbesitzer graviert worden sein": Das ist sowas von egal. Unwissenheit schützt leider vor Strafe nicht.
Punkt Blinker, wurde bereits gesagt, Anbauposition unzulässig. Und das mit dem Halteriemen, der nicht da ist, auch.
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Meilleures salutations,
Leon
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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"
zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
Die Sache mit Kombigutachten gilt erst ab Euro4
Danke für die Infos und Tipps
Sollte die Sozia mal mitfahrer nehm ich den Lederriemen von zu Hause mit 😆
Die Blinker muss ich mal überlegen auf legale Abstände zu bringen.
Und wegen dem Luffi werde ich wohl umbauen auf legale Variante
Gibt ja einige zur Auswahl.
zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
Die Sache mit Kombigutachten gilt erst ab Euro4. Heißt erst ab Euro4 muss "Klappenanlage XY i.V.m Luftfilter AB" auf Basis eines Kombigutachtens eingetragen sein. Vorher konnten die Sachen auch noch unabhängig von einander eingetragen werden. Bleibt trotzdem, dass der Luftfilter nicht zur Eintragung passt.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.