Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Modelllinien (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=17)
-- Dyna, FXR (Twin Cam, Evolution) (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=24)
--- Frage (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=107536)


Geschrieben von Leon_ am 05.09.2022 um 12:46:

Die Sache mit Kombigutachten gilt erst ab Euro4. Heißt erst ab Euro4 muss "Klappenanlage XY i.V.m Luftfilter AB" auf Basis eines Kombigutachtens eingetragen sein. Vorher konnten die Sachen auch noch unabhängig von einander eingetragen werden. Bleibt trotzdem, dass der Luftfilter nicht zur Eintragung passt. 
Zum Thema "könnte ja auch vom Vorbesitzer graviert worden sein": Das ist sowas von egal. Unwissenheit schützt leider vor Strafe nicht. 
Punkt Blinker, wurde bereits gesagt, Anbauposition unzulässig. Und das mit dem Halteriemen, der nicht da ist, auch.

__________________
Meilleures salutations, 

Leon

----------------


"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"


Geschrieben von Shadow am 05.09.2022 um 15:18:

zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
Die Sache mit Kombigutachten gilt erst ab Euro4

kann man das wo nachlesen?


Geschrieben von slyder am 05.09.2022 um 15:35:

Danke für die Infos und Tipps

Sollte die Sozia mal mitfahrer nehm ich den Lederriemen von zu Hause mit 😆

Die Blinker muss ich mal überlegen auf legale Abstände zu bringen. 

Und wegen dem Luffi werde ich wohl umbauen auf legale Variante 

Gibt ja einige zur Auswahl.


Geschrieben von HeikoJ am 05.09.2022 um 16:06:

zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
Die Sache mit Kombigutachten gilt erst ab Euro4. Heißt erst ab Euro4 muss "Klappenanlage XY i.V.m Luftfilter AB" auf Basis eines Kombigutachtens eingetragen sein. Vorher konnten die Sachen auch noch unabhängig von einander eingetragen werden. Bleibt trotzdem, dass der Luftfilter nicht zur Eintragung passt.

Verbreite das nicht , sonst glaubt das noch einer.
Zur Einordnung: EURO 1 für Motorräder wurde Juni 1999 eingeführt.
   
Die Begründung für die Notwendigkeit von Kombigutachten und der Einheit von Luftfilter und Auspuff erschien schon in  der Richtlinie 97/24/EG vom 17.6.1997:
„Einzelteil einer Auspuffanlage"
einer der Bestandteile, die zusammen die Auspuffanlage bilden (beispielsweise Auspuffrohre und Rohrstutzen, eigentlicher Schalldämpfer), und gegebenenfalls die Ansauganlage (Luftfilter). Ist der Motor mit einer Ansauganlage (Luftfilter und/oder einem Ansauggeräuschdämpfer) ausgerüstet, die für die Einhaltung der Geräuschpegelgrenzwerte unerläßlich ist, so ist diese Anlage als Einzelteil anzusehen, dem die gleiche Bedeutung wie der Auspuffanlage zukommt.

EDIT: Warum sollte ein Hersteller Kombigutachten für Modelle VOR Euro4 anbieten wenn das nicht notwendig ist, die Erlangung eines Gutachten ist mit erheblichem materiellem und finanziellen Aufwand verbunden ...

__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.