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Geschrieben von bios4 am 19.07.2020 um 09:04:

Danke, hat sich aber mittlerweile erledigt...

Hab mich erinnert dass ich da ja selber schon einmal bei Penzl nachgefragt hatte. Habe das aber anscheinend verdrängt... Baby

Und Faak ist zwar gut gemeint, findet dieses Jahr aber leider nicht statt. unglücklich

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Motorcycling...
Look close, can you see it? It’s called freedom.

LG Mike


Geschrieben von dackelpack am 19.07.2020 um 10:39:

Moin,
ich fahre viel untertourig d.h. auch in der Stadt meistens im 4. oder 5. Gang. Bei mir wären dann die Klappen meist offen, die Gänge 1-3 brauche ich nur bis wenige Meter hinter der Ampel (oder verstehe ich hier was falsch?)!

Mal 'ne Frage an diejenigen die die Steuerung eingebaut haben, kann man den Montageheber noch benutzen oder ist der Stellmotor samt Halterung dann im weg?

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Man kann ja ruhig doof sein, man muss sich nur zu helfen wissen!
Jeder macht was er will, keiner macht was er soll aber alle machen mit!


Geschrieben von HeikoJ am 19.07.2020 um 11:41:

zum zitierten Beitrag Zitat von bios4
"werden wohl" heißt in dem Fall doch eindeutig "ich weiß es nicht"...

"Werden wohl heißt" ist doch logisch wenn man die Bestimmungen kennt, und muß ich dir jetzt tatsächlich ein Photo von der Penzl mit ELO-1 meines Sohnes schicken um zu verhindern das du mir keine Ahnung unterstellst ? Wenn ich nebenher fahre habe ich den Eindruck das die Klappen bei ca. 80 km/h wieder aufgehen. Natürlich frage ich ihn nicht in welchem Gang er da grade fährt.
Ok. keine Aussagen ohne Beweise mehr, hab verstanden ...

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von Websucht am 21.07.2020 um 10:18:

zum zitierten Beitrag Zitat von dackelpack
Moin,

Mal 'ne Frage an diejenigen die die Steuerung eingebaut haben, kann man den Montageheber noch benutzen oder ist der Stellmotor samt Halterung dann im weg?

Der Stellmotor ist nicht im Weg, man kann einen Heber ganz normal benutzen...

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Rasen ist etwas für Gärtner, Geniesser bevorzugen Kurven...
Schon ein winziger Buchstabendreher kann eine komplette Signatur urinieren !


Geschrieben von dackelpack am 21.07.2020 um 10:25:

Super, danke für die Antwort!

Dann werde ich wohl im Winter umrüsten, morgen wird sie ersteinmal in Verbindung mit dem offenen Luftfilter eingetragen!

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Geschrieben von dackelpack am 22.07.2020 um 21:38:

Falls es jemanden interessiert! Hab heute meine Penzl in Verbindung mit meinem offenen Luftfilter abnehmen lassen. Ist zwar schweineteuer (rund 400,- €) aber das wars mir wert. Eintragen lassen kann ich das ganze allerdings erst in 14 Tagen, vorher war kein Termin beim Strapazenamt zu bekommen!

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Geschrieben von bestes-ht am 22.07.2020 um 21:57:

zum zitierten Beitrag Zitat von bios4
Und Faak ist zwar gut gemeint, findet dieses Jahr aber leider nicht statt. unglücklich

Da muss man nochmal unterscheiden.
Harley Davidson hat die European Bike Week 2020 abgesagt.

Arneitz steht noch.

http://www.arneitzbikevillage.at/de/biker/

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von 48J am 29.07.2020 um 19:31:

Hallo zusammen,

ich stehe kurz vor der Entscheidung mir einen neuen Auspuff zu gönnen. Eine Penzl soll es werden.
Nun hatte ich mit dem Mechaniker meines Vertrauens eine kurze Diskussion darüber und kann mich nicht entscheiden.

Ich sehe einerseits den Vorteil der Automatischen Klappenanlage , dass man einfach immer legal unterwegs ist.
Andererseits kann bei der manuellen kaum etwas kaputt gehen.

Der Mechaniker meinte, falls ich mit einer manuellen Klappe offen angehalten werde , droht mir höchstens ein Punkt und ein wenig Strafe. Still legen könnte die Polizei das Bike nicht, aufgrund der Möglichkeit
sofort wieder die Klappe zu zumachen. (also kein Erlöschen der BE)  Stimmt das so? 

Denn wenn dem so ist , bevorzuge ich eher die manuelle.

Ist die Klappe im allgemeinen Störungsanfälliger als das Kugelsystem der automatischen?

Achja und da ich des öfteren auch mal eine längere Tour zu einem Freund in die Schweiz oder anderes europäisches Ausland machen möchte, sind dort mechanische wie elektrische erlaubt oder
gibt es dort andere Gesetzte ?

Danke euch!
Grüße


Geschrieben von motorcycle boy am 29.07.2020 um 21:45:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von dizzzi
weil während der Fahrt die Auspuffanlage verstellt werden konnte.

Bei mechanischer Klappenverstellung findet keine vorschriftenkonforme Regelung statt, die Anlage ist nur mit geschlossener Klappe zugelassen. Bei Elektronik ist der Modusversteller am Lenker erlaubt solange die Anlage in den messungsrelevanten Bereichen in jedem Modus schließt bzw. die Vorgaben der Standgeräuschmessung einhält. Ob das Fahrgeräusch auch eingehalten wird steht auf einem ganz anderen Blatt.

Lieber HeikoJ, Deine Sachkenntnis bezüglich EU-Vorschriften ist doch unbestritten (nein, keine Ironie Augen rollen  )

deswegen Frage an Dich: Ich hatte einen Deiner früheren Beiträge so verstanden, dass die Übergangsregelung EU 168/2013 erst ab Erstzulassung 1.1.2016 gilt, d.h. erst ab dann zugelassene Moppeds müssen in jedem Betriebszustand die Euro 3 einhalten, was dadurch erreicht wird, dass der Verstellhebel unerreichbar unterm Sitz montiert wird. Genau wegen der EZ nach dem 1.1.2016 hatte der motorcycle Dude doch die Probleme, die er im letzten Beitrag auf Seite 236 beschreibt.



Motorräder mit einer früheren Erstzulassung können den Verstellhebel so montiert haben, dass er nur während der Fahrt nicht erreichbar ist, in der Regel also links unterm Tank. Der feinsinnige juristische Unterschied zur EZ ab 1.1.2016 ist, dass dem Fahrer mit früherer EZ noch zugetraut wird, durch manuelle Regulierung vor Antritt der Fahrt im Stand ("unerreichbar während der Fahrt"), während der Fahrt im 2. und 3. Gang zwischen 50 und 80 km/h selber für Einhaltung der Grenzwerten zu sorgen fröhlich

Wenn das nicht so wäre, hätte es doch auch vor dem 1.1.2016 für Penzl&Co überhaupt keinen Sinn gemacht, Anlagen mit manuellen Verstellhebeln zu produzieren, die der Fahrer niemals nicht unter gar keinen Umständen - also auch nicht im Stand - ("unterm Sitz montiert") bedienen kann. Warum hätte jemand eine Einrichtung für vieeeel Teuronen kaufen sollen, die man niemals nicht nie bedienen kann, auch nicht auf Privatgelände? Die offizielle juristische Begründung kann doch nur sein: bei  Motorrädern mit EZ vor dem 1.1.2016 sollte der Fahrer noch die Möglichkeit haben, auf Privatgelände, z.B. Rennstrecke , mit vor Antritt der Fahrt geöffneter Klappe zu fahren. Alles andere wäre doch wie der Verkauf eines Achtzylinders, in dem in zwei Zylindern aus Zulassungsgründen die Kerzenlöcher mit Blindstopfen verschweißt sind. Deswegen , habe ich verstanden, ist die EU 168/2013 ja auch nur eine ÜBERGANGSregelung, weil man die manuelle Verstellbarkeit im Stand in einen unzulässigen Betriebszustand nicht bis zur Verabschiedung einer neuen Verordnung tolerieren wollte und andererseits  den Herstellern nicht ohne Übergangsfrist den Abverkauf ihrer Anlage praktisch unmöglich machen konnte, was bei einem reinen Entzug der ABE der Fall gewesen wäre. Der EUGH hätte das sofort kassiert mit der Begründung: Welcher Kunde kauft dem Hersteller schon eine Anlage ab, die er unter keinen Umständen (also auch mit Verstellhebel unterm Sitz) legal betreiben kann.

Diese Übergangsverordnung ist doch eine juristische harrspalterische Gratwanderung . Händler, die das bei Maschinen ab 1.1.2016 montieren, handeln zwar rechtsicher, aber äußerst unseriös gegenüber ihrem Kunden, wie motorcycle-Duden feststellen musste.

Lieber HeikoJ, mich würde wegen Deines einschlägigen Sachverstandes Deine Sichtweise sehr interessieren. Interessiert hier sicher alle, die eine solche Anlage montiert haben.

Liebe Alle, flaue Witzchen über die Anzahl 5 der Verbesserungsversuche sind  angesichts des komplizierten Themas wenig hilfreich und auch nicht lustig.


Geschrieben von HeikoJ am 30.07.2020 um 10:37:

Dann werde ich mal versuchen einigermaßen verständlich zu antworten ...

EU 168/2013 ist keineswegs eine "Übergangsreglung", sondern die verbindliche Vorschrift welche technischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen um ab dem 1.1.2016  ein Motorrad in Europa "in Verkehr bringen zu dürfen", also als Hersteller zum Verkauf anzubieten bzw. als Halter für die Benutzung im Straßenverkehr erstmalig zuzulassen.

Ich benutze die Begriffe "Euro 3" und "Euro 4" hier nur als Verdeutlichung des Zulassungszeitraumes vor/nach 1.1.2016
Festgelegt sind die Grenzwerte in ECE R 41.04
Es gibt keine explizite Vorschrift wo der Verstellhebel angebracht werden darf, außer das der Hebel nicht am Lenker sein darf. Die Begründung für "nicht am Lenker" ist das ein mögliches Schließen der Anlage durch "beobachtende Personen" eindeutig zu erkennen sein soll, außerdem sind laut Vorschrift stets beide Hände am Lenker zu lassen.  

Euro 3 UND Euro 4: Auspuffanlage im öffentlichen Straßenverkehr Betrieb nur zulässig mit geschlossenen Klappen, weil mit (teil)offenen Klappen die (Fahr)Geräuschgrenzwerte überschritten werden. Betrieb mit offenen Klappen nur auf Privatgelände bzw. zu "Prüfzwecken" in der Werkstatt, vergleichbar mit dem "Werkstattschalter" elektronischer Anlagen.
Euro 3: Theoretisch wäre ein Öffnen der Klappen im Stand ohne Gas erlaubt weil es für diesen Betriebszustand keine Geräuschvorschrift gibt.
Euro 4: Anlage muß in JEDEM Betriebszustand die Geräuschvorschriften erfüllen UND darf in jedem Betriebszustand NICHT lauter (max. 1 db) als die Originalanlage sein.  
NUR Euro 4: Erschweren der Manipulation von Auspuffanlagen, genau dieser Passus wird für die Begründung das der Stellhebel nicht während der Fahrt erreichbar sein darf herangezogen. Bei elektronischen Anlagen: Wegfall des "Werkstattmodus"

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Geschrieben von motorcycle boy am 30.07.2020 um 15:25:

Dankeschön!


Geschrieben von Matze-VR1 am 30.07.2020 um 21:12:

Danke, Heiko.

„NUR Euro 4: Erschweren der Manipulation von Auspuffanlagen, genau dieser Passus wird für die Begründung das der Stellhebel nicht während der Fahrt erreichbar sein darf herangezogen...“. - danach sind auch nach Euro 4 manuell verstellbare Anlagen genehmigungsfähig, oder?


Geschrieben von HeikoJ am 30.07.2020 um 22:40:

zum zitierten Beitrag Zitat von Matze-VR1
danach sind auch nach Euro 4 manuell verstellbare Anlagen genehmigungsfähig, oder?

wenn sie den Geräuschvorschriften entsprechen ...

Verboten sind sie nicht, solange der Verstellhebel nicht während der Fahrt erreichbar ist. Wenn die Zulassung  (E-Nummer) für das Motorrad an dem die Anlage angebaut ist vorhanden ist (Typzulassung). Wenn nicht muß eine Einzelabnahme mit Abgas- Leistungs- und Fahrgeräuschmessung gemacht werden. Der Hinweis mit "braucht nicht eingetragen werden, hat eine E-Nummer" betrifft nur die für das betreffende Motorradmodell abgenommenen Anlagen.

Mal ein willkürliches Beispiel um das zu verdeutlichen: Laut StVZO müssen Endschalldämpfer eine E-Nummer haben. Wenn man die Endschalldämpfer für eine Softtail an eine Sportster bauen würde, hätten die ESD zwar eine E-Nummer, aber trotzdem keine ABE für den Einsatz an einer Sportster. Dann muß man ein Gutachten mit Abgas- Leistungs- und Fahrgeräuschmessung für eine Einzelabnahme haben.

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Geschrieben von Matze-VR1 am 30.07.2020 um 22:46:

Genau das ist auch meine Interpretation der Euro 4. Andere wiederum sind der Ansicht, dass Euro 4 grundsätzlich eine manuelle Verstellung ausschließt...

Beste Grüße 
m.


Geschrieben von Robbie am 31.07.2020 um 09:33:

Es wird schon seinen Grund haben das Penzl die manuelle nicht mehr für Euro 4 Motorräder anbietet.