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Geschrieben von Dakota am 31.12.2014 um 16:41:

TÜV Vorschrift Lenkerschalter

Hallo Experten!!
Ich weiß zwar nicht ob ich hier richtig bin aber ich versuche es mal.
Folgendes Problem. Ich habe eine 86er FXST und bin dabei sie auf alt zu trimmen.
U.a. innenliegende Gaszug, Fußkupplung, Handschalter u.s.w.
Da ich die Schalteramaturen nicht verwenden möchte frage ich mich,
was MUSS ich, für den TÜV, unbedingt am Lenker schalten können?
Blinker ( reicht es wenn ich rechts und links ein Taster habe und ihn dann festhalten muß)?
Anlasser braucht wohl nicht am Lenker vorhanden sein.
Fernlichtschalter ??? oder kann ich ihn woanders hinbauen??
Killschalter ???

Für die hinteren Blinker habe ich mir gedacht das ich eine Grundplatte für das Nummernschild
baue. Das Nummernschild kommt über die Rückleuchte (Tombstone) und daneben wollte ich
längliche Blinker setzen. Die Höhe ist ok aber der Abstand zwischen den Blinkern????
Ich weiß es sind viele Fragen aber es kann ja sein das schon jemand dieses Problem hatte.
Ich bedanke mich im Vorraus
Stephan

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Entweder er hat das Tourette-Syndrom, oder er ist einfach nur frech.


Geschrieben von Moos am 31.12.2014 um 17:44:

Also Schalter für Blinker, Fernlicht und Kill brauchst Du mMn zwingend am Lenker, da die Sachen permanent bedient werden müssen und das beim Fahren gefahrlos zu geschehen hat, also ohne eine Hand vom Lenker zu nehmen.
Blinkerabstand hinten muß min. 180 (EU) bzw. 240 mm (D) betragen, je nach Art der zulassung. EU oder D.

Denke mal das Dokument hilft dir weiter.

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Moos

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Geschrieben von Straßenköter am 31.12.2014 um 18:11:

also dakota,

ich hab am lenker drei kleine tasten. blinker rechts/links und hupe. anlassertaster hab ich hinterm tacho versteckt. fernlicht hab ich irgendwo an den sitz (pfeil nachrechts)gelegt. killschalter hab ich garkeinen mehr. blinkerabstand siehe bild. extra was eingetragen hab ich nicht. probleme hatte ich bisher noch keine beim tüv. aber ehrlich gesagt kümmert mich der tüv recht wenig. meines wissens reicht es, wenn die sachen funktionieren. wie du die sachen letztendlich schaltest wird wohl wurst sein. mir hat bisher keiner gesagt das die schalter o. der wo sie sitzen nicht legitim wären.

aber wenn du ganz sicher sein möchtest, geh vorher zu dem, bei dem du alles eintragen möchtest.

vielleicht noch ein kleiner tip vorweg. ich geh nie nie nie zum TÜV. ich geh immer zur ner schrauberbude die die mopeds tüven.(dekra oder so) großes Grinsen

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Geschrieben von Dakota am 31.12.2014 um 19:50:

Erstmal Danke Leute. Der Link ist nicht schlecht. Beantwortet zwar nicht alle Fragen aber das
wär auch zu einfach.
Bis dann Stephan

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Geschrieben von George am 31.12.2014 um 20:08:

Aus einem anderen Forum :

"Laut StVZO ist kein einziger Schalter am Lenker Pflicht!
Pflicht sind lediglich gewisse Funktionen, die gewährleistet sein müssen. Das ginge aber natürlich auch anders zu lösen.
Du brauchst eine Möglichkeit, das Licht abblenden zu können und die Blinker müssen betätigt werden können, ebenso die Hupe. Das sind sozusagen die vorgeschriebenen Grundfunktion.
Beim Blinker und beim Fernlicht kommt noch hinzu, dass eine Kontrollleuchte dann vorgeschrieben ist, wenn die Funktion an der Stellung des Schalters nicht abgelesen werden kann oder dieser nicht im Blickfeld des Fahrers liegt.
Das Einschalten des Lichtes kann automatisch über die Zündung funktionieren, muss bei neueren Motorrädern sogar. Lichthupe und Killschalter sind nicht vorgeschrieben, können also ersatzlos gestrichen werden.
Den Anlasserknopf, so denn notwendig, kannst du natürlich auch unter die Sitzbank legen
Mit vier Minitastern am Lenker lassen sich alle Funktionen zulassungskonform abdecken.
Das diese notwendigen Funktionen am Lenker sinnvoll sind, wurde ja schon dargestellt - aber vorgeschrieben sind sie am Lenker nicht."

Ob's stimmt? Belege aus der Zulassungsordnung dazu hab ich noch nirgends gefunden.

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Geschrieben von Schneckman am 31.12.2014 um 20:42:

Dakota,

bei mir ist es ein Customaufbau auf 87er FXST-Basis, mit dem ich seit zwölf Jahren auch in diesem Umbauzustand TÜV fahre.

Anlasser - muß definitiv nicht am Lenker sein (in meinem Fall als Handstarter am Primärkasten, spart Kabel zum Lenker) .
Kickstarter sind ja auch nicht am Lenker...

Killschalter - ich kenne keinen Fall, wo der als "fehlend" bemängelt wurde. Hatte ich auch mal recherchiert, aber nirgends eine Bestimmung dazu oder eine Baujahrgrenze o.ä. gefunden.
Den wird kein Prüfer suchen, aber man würde ihn bemänglen, wenn er noch vorhanden ist, und nicht funktioniert oder stillgelegt wurde.

Licht / Fernlicht-funktion muß eigentlich entweder am Schalter oder an einer Kontrolleuchte für Fernlicht erkennbar sein. Ist bei mir nicht so, weder das Eine noch das Andere.
Ich fahre allerdings auch ausschließlich zum Werkstatt-Tüv, da stört man sich für gewöhnlich an solchem Kram nicht.

BLINKERABSTAND - hierzu war ich intensiv mit dem GTÜ in Kontakt :

( Ich nehme an, daß Du Blinker hinten haben WILLST, Du MUßT ja mit Baujahr 86 hinten keine haben , erst ab 01.01.1987 )

Die 180 mm stimmen, aber 180mm von wo bis wo, das ist der Knackpunkt.

Dieses Maß betrifft nicht das Gehäuse, und auch nicht die Scheibe (amtlich als "leuchtende Fläche" bezeichnet), sondern die LICHTAUSTRITTSFLÄCHE.
(Außer bei Deinem Blinkermodell stimmt die leuchtende Fläche (das Glas) und die LICHTAUSTRITTSFLÄCHE überein).

Da ich ein einzeiliges nationales Kennzeichen mit 240mm Breite habe, wollte ich Blinker, die - wenn legal angebracht - nicht breiter als das Kennzeichen sind.
Das geht dann beispielsweise mit Kellermann micro 1000 LED.
Bei denen sitzt die "Lichtaustrittsfläche" eng begrenzt um die mittige LED, wenn da der innere Rand mit 180mm zueinander steht, ist das Außenmaß etwa 240mm.
Lichtaustrittsfläche ist der mittige, runde Bereich, nicht das ganze Glas ("leuchtende Fläche").

Bei den helleren micro 1000 Extreme geht das dann nicht mehr, da wächst das Außen-Gesamtmaß an, weil dort zwei LED`s drin sitzen und daher sich alles nach außen verschiebt.

Und wie vom Straßenköter schon oben richtig angemerkt, als goldene Regel - NIE zur Tüv-Station umme Ecke, sondern immer einschlägige Werkstatt, außer Du bist mit Deinem Bike so kugelsicher, daß Dich niemand wegen Pille-Palle ärgern kann.
Kann mich mir jetzt gar nicht vorstellen...und der Ärger kommt ja oft auch nur von Unkenntnis eines Prüfers, das passiert eben in Werkstätten kaum, dort kennt man normalerweise die HD-Materie.

Das zu den Abständen und der Lichtaustrittsfläche Bla-Bla ist alles auf drei Blättern in der "ECE-R 53, Anhang 3" zu finden.
Aber Achtung, es macht keinen Spaß sich da durchzuwinden.

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Geschrieben von Schneckman am 31.12.2014 um 20:58:

( PS hinten KEINE Blinker geht auch an Bj 86 natürlich nur wenn vorne am Lenkerende entsprechende Blinker angebracht sind )

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Geschrieben von Schneckman am 01.01.2015 um 11:36:

Noch ein Nachtrag, wenn Du hinten auf diese 180mm Abstand von LaF zu LaF umstellst, kann es theoretisch bei ungünstiger Stimmungslage sein, daß der Prüfer verlangt, daß dann die komplette Beleuchtungsanlage auf die Regularien der ECE-Norm umgestellt wird ( Kann ich nicht mehr im Detail erinnern, aber da wäre dann noch etwas anzupassen ).
Denn eigentlich gelten ja für Dein Baujahr noch die alten StVZo-Regularien (z.B. größerer Blinkerabstand) .
Sowas wird beim Werkstatt-TüV kaum passieren.

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Geschrieben von Dakota am 01.01.2015 um 12:25:

Leute ihr seit spitze.
In meinem Dashcover sind alle Kontrollleuchten vorhanden. Da brauche ich mir keine Sorgen machen.
Ich könnte also links z.B. ein Dreistellungsschalter für Blinker und ein Taster Hupe nehmen.
Rechts könnte ich Fernlichtumschalter nehmen. Das Licht ist immer an wenn Zündung eingeschaltet ist.
Den Anlasserknopf wollte ich sowieso wo anders einbauen. Einen Kicker hätte ich so gerne gehabt,
aber 1800 Euro ist dan doch ein wenig zu viel des Guten. Ohne Einbau. Die sind doch nicht ganz dicht.
Die Blinker hinten werde ich wie geplant neben meinem Nummernschild legen. Mein Nummernschild
hat eine Breite von 240 mm. Paßt also auch.
Na da bin ich ja ein ganzes Stück weiter.
Rahmen ist lackiert und Motor und Getriebe sind auch lackiert und können bald wieder rein.
Auch an Euch tausend Dank.
Bis dann Stephan

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Geschrieben von Schneckman am 01.01.2015 um 12:32:

Kling doch wie ein guter Neujahrsstart...

Warum eigentlich die Blinker neben das Nummernschild ?
Ich hatte sie bei mir über das (auch 240mm breite) Schild gesetzt, somit war kein Bauteil am Heck breiter als 240mm. Deswegen hatte ich die ganzen Millimeter-Details erst mal zusammen mit Kellermann und Prüfstelle ausgefuchst.
Nehme an Du möchtest die Blinker hinten aus Sicherheit oder weil Du keine Lenkerendenblinker willst ?

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Geschrieben von Dakota am 01.01.2015 um 13:26:

Richtig!!! Lenkerendenblinker würden sowieso nicht gehen. Bei meinem Lenker wird das nicht genemigt.
Es soll ein von V-Team werden (Beachbar). Der geht zu weit nach hinten. Man könnte sie nicht sehen,
weil sie von den Armen verdeckt werden. Mein Heck ist natürlich schon etwas breiter.
Bis dann Stephan

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