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@jokl der Vergleich mit der Felge hinkt, da in deinem Fahrzeugschein andere Zahlen stehen. Genauso verhält es sich mit Hubraum, Leistung usw. Wir reden hier über popelige Anbauteile a´la Fussrastenanlagen, Sitze, Luftfilterabdeckungen, Chromziererat usw. Wenn dieses Originalteile sind von dem Modell aus der Baureihe und du damit nicht deinem Fahrzeugschein wiedersprichst kannst du Mist einfach anbauen. Beispiel du hast eine XL1200X ( 48 ) und gehst jetzt los und baust dir Soziusrasten und Doppelbank einer XL1200C dran, dazu noch die Gussfelge einer SuperLowT ( weil gleiche Dimension ) und zur Krönung noch die mittlere Rastenanlage einer Roadster weil du kurze Stummelbeine hast und die Spiegel hochdrehst dann kann man das genauso einfach machen OHNE seine Betriebserlaubnis zu gefährden. Genauso gehts auch beim Golf, beim Astra und und und... WEIL MAN EINFACH KEINE TECHNISCHEN ÄNDERUNGEN DURCHFÜHRT Alles technische ( Reifengröße, Hubraumänderung, Stoßdämpfer usw ) muss natürlich Begutachtet und Eingetragen werden.
zum zitierten Beitrag Zitat von ironcicco10
Ich habe den Laden angeschrieben zwecks ABE folgendes kam als Antwort :
Hallo Francesco,
leider gibt es kein Teilegutachten oder eine ABE für die Fußrastenanlage.Diese kann vom TÜV abgenommen werden ( eingetragen ), es handelt sich um die Selbe Anlage wieBei anderen Modellen ( XL1200X ) Werksseitig montiert ist.Kann Dir leider keine Dokumente zukommen lassen, außer dieser Bestätigung.
zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
zum zitierten Beitrag Zitat von Jokl
Hallo,
also nach meinen Erfahrungen mit anderen Marken ist mir die Pauschalaussage "...alle Harleyteile kann man an jedem Modell verbauen..." oder so ähnlich völlig neu.
Es sind nur solche Originalzubehörteile (also die Teile die bei Auslieferung nicht verbaut waren) zulässig die Bestandteil der Betriebserlaubnis sind. So wurde es mir vom Importeur von Aprilia erklärt und auch belegt.
Alle Typenspezifischen Zubehörteile werden bei der Erstellung der Betriebserlaubnis mit aufgenommen und von daher brauchen diese keine weitere ABE oder kein TÜV Gutachten.
Du musst also herausfinden ob Teil "A" an deinem Modell "B" Bestandteil der Betriebserlaubnis ist. Wenn "A" nur Bestandteil von der Betriebserlaubnis von Modell "C" ist muss das "A" extra bei "B" eingetragen werden.
So, setzen wir mal voraus das "A" das Modell XL1200C ist und "C" die XL1200X liegt da schon der Hase im Pfeffer. Deswegen kann man auch nicht einfach bei "A" die Spiegel unten montieren weil es bei "C" Serie ist.
Ebenso könntest du bei der Nighster auch gleich den Vorderbau der 48 einbauen und davon ausgehen das es automatisch eingetragen ist.
Wenn also besagte vorverlegte Fussrastenanlage bei deinem Modell als Zubehör Bestandteil der Betriebserlaubnis ist darfst du die ohne weitere Papiere und Eintragungen verbauen dabei ist es egal ob Anschraubpunkte vorhanden sind oder nicht.
Ansonsten brauchst du ne extra ABE oder TÜV Gutachten.
Moinsen,
Meine 2 Cent zu diesem Beitrag:
DAS stimmt SO nicht so ganz, denn die vorverlegte ORIGINALE HD Fussrastenanlage wurde im Rahmen der Erteilung der ABE für den Motorrad-TYP
(in diesem Fall XL1, XL2 usw. ) vom TÜV begutachtet und abgenommen. Dabei ist es VOLLKOMMEN EGAL, um welches Motorrad - MODELL (48, XL1200C,
XL1200N oder sonst was) es sich handelt.
Genauso Banane ist es, WO die Spiegel verbaut sind... Wichtig ist dass sie die richtige Größe haben, und dass die Sicht auf die Spiegel bzw. über die Spiegel
nach hinten nicht eingeschränkt ist .
Ist in Deinem Schein nur 1 Sitzplatz eingetragen, brauchst Du auch keinen 2. Sitz haben.
Mein Tip: Geh zu einer anderen Institution (DEKRA, GTÜ o.ä.)
GReetz Jo
zum zitierten Beitrag Zitat von ironcicco10
Geht nicht ich muss zum TÜV Rheinland hat die Bullerei gesagt .
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten
Stammtisch in Münster/NRW
Sowas macht immer die Landesoberprüfanstalt...da hat man keine Wahl. In Brandenburg ist´s übrigens die Dekra.
zum zitierten Beitrag Zitat von eX Ninja
Sowas macht immer die Landesoberprüfanstalt...da hat man keine Wahl. In Brandenburg ist´s übrigens die Dekra.
Du wirst nicht umhin kommen gute Mine zum bösen Spiel zu machen, Mängelliste Punkt für Punkt abarbeiten. Original Luffi und Puff dran freundlich sein und argumentieren, nicht hitzig werden und den Herrn Ing. Fakten präsentieren. Kenne jetzt deine Mängelliste im einzelnen nicht aber leider ist es so das der Herr Prüfer es in der Hand hat seinen Spielraum zu allen Seiten auszuschöpfen. Also kühlen Kopf bewahren...
Um es nochmal aufzugreifen, es gibt innerhalb einer Modellreihe Unterschiede und man kann nicht von Modell A eines Types das Teil auf B bauen. Beispiel:
Die Ducati Multistrada ab 2003 gab es mit 1000ccm in 2 Ausführungen. Das Standart Modell und das Modell S mit Ölins Gabel und Dämpfer. Zusätzlich hatte das S Modell eine auf der Hinterradschwinge befestigten Spritzschutz.
Ich bin mit dem Standart Modell und diesem Spritzschutz in eine Kontrolle von speziell ausgebildeten Polizisten gekommen die mit dicken Leitzordnern in der Hand mir klar und deutlich nachgewiesen haben das dieser ohne Eintragung nur an dem S Modell zulässig ist.
Ein anderes Modell einer Baureihe ist immer noch ein anderes Modell. In dem Fall der Fußrastenanlage hilft zur Klärung nur der Kontakt zum Importeur damit er in seinen Unterlagen schaut ob die Anlage als Originalzubehör für das Modell der Baureihe XL abgenommen ist. So ganz unbedarft bin ich mit dem Themenkreis nicht da ich auch beruflich damit zu tun habe. Man kann hier also keinerlei Pauschalaussagen treffen. Mag sein das Harley sein Zubehör für alle Modelle einer reihe in die ABE mit reinnimmt oder nicht.
Nur weil man es macht heißt es nicht das es erlaubt ist. Ich kann zwar an meiner XL1200C die Spiegel nach unten bauen werde damit aber spätestens beim nächsten TÜV Probleme kriegen weil meine Originalspiegel so nämlich am Tank anschlagen.
Und genau das ist es was eine ABE oder TÜV Abnahme unter anderem prüft und bescheinigt.
zum zitierten Beitrag Zitat von Jokl
Um es nochmal aufzugreifen...
...Ein anderes Modell einer Baureihe ist immer noch ein anderes Modell...
...damit er in seinen Unterlagen schaut ob die Anlage als Originalzubehör für das Modell der Baureihe XL abgenommen ist...
Aw:
Zitat von eX Ninja
Ich lehne mich mal ganz weit aus dem Fenster und gebe dir den Tip da mal ein wenig Terror zu veranstalten weil das an den Haaren herbeigezogener Quark ist den die blauen Männchen da abziehen. ( sofern du natürlich nicht noch allerhand anderen Kram auf deinem Mängelzettel hast) Zur Begründung: Du hast eine Sportster mit Vorbereitungen für alle Arten von Rastenanlagen die Harley anbietet, du hast Harley Rasten gekauft und an dafür vorgesehene Punkte montiert! Da muss gar nix Eingetragen, Abgenommen, Begutachtet und was weiss ich alles an Geldschneiderei und Behördenkrampf veranstaltet werden. Auf Deutsch: alle Teile ( von Leistungsveränderung abgesehen) von Harley Sportster Modellen gleicher Baureihe können beliebig hin und her getauscht werden und kein TÜV-Onkel oder Rennleitungsmännchen kann einem ans Bein pinkeln. Aber natürlich macht bei einer Kontrolle auch immer der Ton die Musik
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Ich habe keine Ahnung, aber dabei bleibe ich!!
Viele Grüße,
Tino
So oder so wird's gemacht - aber nicht so !!
ich habe meine 2013 super low 883 übern winter auf eine 1200er vom freundlichen umbauen lassen unter anderem wurden auch gleich die Fußrasten nach vorne verlegt. da ich den umbau ja typisieren lassen musste und mein dealer mit ihr eh schon vorfahren musste, wollte ich die Fußrasten auch eintragen lassen. doch das machte die typisierungsstelle bei uns nicht, die meinten nur, ist nicht notwendig, die Polizei weiß eh nicht ob die nicht orig. schon vorne dran wären. ich weiß nicht, vl sehen die das bei uns in Österreich nicht so eng.
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biken ist für mich, die freiheit auf zwei rädern zu genießen
lg
claudia oder auch REGENFEE
Mal ganz kleinlich gesehen ist die erwähnte Rastenanlage mit Part Nummer 50700021 für XL Modelle ab 2014. Für deine 2012 Iron ist die richtige Part Nummer 33397-07A
Vermutlich unterscheiden sich die beiden aber nur in der Halterung der Rasten, die berühmte asymetrische Halterung um die Fremdhersteller kurz auszubremsen ...
Stichwort Typzulassung:
Die EG-ABE für dein Mopped ist für den Typ XL2 und lautet e4*2002/24*0208*13 (MJ2012)
Unter diese EG-ABE fallen die Modelle:
FFEALO 883L Super Low
FFCAPO 883R
FFAADO 883N Irom
FFDACO 1200C Custom
FFAAWO 1200L Low
FFAANO 1200N Nightster
FFDAXO 1200X Forty Eight
FFFBVO 1200V Seventy Two
Somit sind SÄMTLICHE Anbauteile, solange sie keinen Einfluß auf Leistung oder Abgasverhalten haben (Umrüstung 883 auf 1200), innerhalb der Modellreihe ohne weiteres austauschbar. Falls der Anbau des Teiles für ein bestimmtes Modell nicht zulässig ist muß der Hersteller bzw der Vertreiber entsprechend darauf hinweisen.
Bei 33397-07A steht ganz klar "Für XL Modelle 06 - 13" ohne weitere Einschränkung.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
E geht ja gerade auch darum ob die Fußrastenanlage überhaupt homologisiert ist. Nicht jedes Zubehörteil das ein Hersteller anbietet darf man auch ohne Eintragung anschrauben.
Der Hinweis "Für XL Modelle 06 - 13" besagt weder das es eine Einschränkung noch das das Teil Bestandteil der Betriebserlaubnis ist. mein Hinweis ging in die Richtung es nicht einfach vorauszusetzen sondern explizit mit Nachweis vom Importeur anzufordern.
Ansonsten drehe ich mich hier im Kreis und warte einfach mal ab wie es nun ausgeht...
Hi,
anders ausgedrückt handelt es sich um systematisch zu einer Baugruppe zusammengestellte originale Ersatzteile, die unter einer gesonderten Bestell-/Teilenummer über das HD eigene Zubehörprogramm angeboten/vertrieben werden.
Der Unterschied der bis 2013 und ab 2014 Anlagen besteht im Bremsgestänge, womit die abweichenden Einbaulagen des Hauptbremszylinders entsprochen wird.
Gruß, silent