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Geschrieben von 911 am 07.07.2017 um 19:19:

Hallo ,

3 neue Mopeds beim Freundlichen innerhalb von 2 Saisons gekauft. Gesamtwert 61000 € . Immer bar bezahlt.
Danach noch nicht einmal ein Hallo vom Besitzer wenn man in den Laden kommt.
Komme aus Münster da steht die Sonne wohl etwas tiefer.

Danach mehrere Mopeds bei der Bike Farm in Melle gekauft.
Super Service , freundlichstes Personal , klasse Werkstatt , faire Preise.
Vor 2 Wochen eine gebrauchte Road Glide mit 1500 km gekauft , 1600er Inspektion wurde kostenlos bei HD ohne Diskussion in Auftrag gegeben , erledigt.
So geht das.

Fazit:
Never again beim Freundlichen. 

Grüsse
Guido

PS: By the way.
Wenn man in Holland kauft zahlt man netto , die 19% Mwst in Deutschland. Macht unterm Strich schon mal ca 10% Ersparnis und was sonst noch so geht.

__________________
Alle sagten " Das geht nicht ! ".   Dann kam einer der wusste das nicht und " machte es einfach ".


Geschrieben von GeraldA am 14.07.2017 um 14:01:

zum zitierten Beitrag Zitat von Bacardihardy
Was ich überhaupt nicht verstehen kann, wie kann man im voraus bezahlen oder eine Anzahlung machen. Natürlich müssen die Dealer den Bock bezahlen, erst dann bekommen Sie von der Zentrale den Kfz.Brief, also der Dealer geht vielleicht 2 Wochen in Vorleistung.

Und wenn du in einer Woche 10 Bikes verkaufst, musst du als Händler für 10 Bikes in Vorleistung gehen. Das kann unschön werden.
Ich hab die Kohle beim Kauf ja schon gehabt und dann natürlich auch gleich komplett bezahlt. Warum sollte ich erst in 6 Wochen bezahlen, wenn das Bike endlich da ist?


Geschrieben von DieHummel am 14.07.2017 um 19:14:

Habe bisher nur 1 neues Bike beim Händler gekauft. Freundlich und zuvorkommend. Auch nach dem Kauf! Ich bin so alle 4 Wochen mal im Laden um ein Shirt, Tuch o.ä. zu kaufen. Wenn "mein" Verkäufer im Laden ist werde ich IMMER mit Namen begrüßt und gefragt ob alles klar ist. Der Telefonservice ist bei denen allerdings grottig. Versprochene Rückrufe gibt es nicht und man muß immer wieder anrufen und nachfragen. Aber im Laden selber alles top Freude


Geschrieben von Finley am 14.07.2017 um 20:49:

Wenn Du als Händler 10 Bikes in der Woche verkaufst musst Du natürlich als Händler in Vorlage treten bzw. wird sowas valutiert. Genau das ist das Geschäftsmodell des Händlernetzwerkes, Service, Probefahrten, Beratung und natürlich bestellen bei Hersteller und an den Kunden ausliefern gegen Bezahlung. Zug um Zug, Ware gegen Geld. Dafür hat der Händler die Handelsspanne und davon ( und natürlich dem Service und Merchandising) lebt er und das nicht schlecht. Aber das ist auch ok so, Service kostet Geld und wenn der Service (sehr-) gut ist dann tut einem das Geld auch nicht leid.
und die Bezahlung für ein Bike gibt es immer bei Abholung gegen den Fahrzeugbrief, habe ich noch nie anders erlebt oder gehört.

übrigens habe ich meine Slim S bei HD in Saarbrücken gekauft und bin dafür extra 300 km gefahren (2x). Super Service, absolut zuvorkommend und kompetent und man wird als Kunde ernst genommen und nicht abgewimmelt oder gar abgezockt. Der Inhaber Guido steht selbst im Geschäft und lebt die Kundenorientierung  und den Service am Kunden vor. Kann ich nur empfehlen!
Grüsse,
Achim
 


Geschrieben von -Blacksteel- am 14.07.2017 um 20:59:

zum zitierten Beitrag Zitat von GeraldA
Ich hab die Kohle beim Kauf ja schon gehabt und dann natürlich auch gleich komplett bezahlt. Warum sollte ich erst in 6 Wochen bezahlen, wenn das Bike endlich da ist?

Weil Deine Zahlung null abgesichert ist. Im Falle einer zwischenzeitlichen Insolvenz ist Deine Kohle weg und die Fälle gibt es reichlich, selbst bei großen Häusern bzw. Ketten.
Jeder seriöse Reiseveranstalter sichert Kundengelder ab, aber die Auto - bzw Motorradbranche braucht das nicht.......

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von Iltschi am 14.07.2017 um 22:28:

Hmmm...
Ich habe auch vorab bezahlt, da mein Vertrauen soweit reicht. Getreu: do ut des. 
Und bei der Vorauszahlung kommt es auch drauf an, was man dafür als Leistung bekommt. Denn "umsonst" ist der Kredit ja auch nicht.

Aber fraglich ist schon, was die Sicherheit ist. Man hat ja auf einen konkreten Kaufvertrag und ein konkretes Moped (mit Fahrgestellnummer) bezahlt. 
Eigentümer ist man allerdings noch nicht, da ja das Moped noch nicht übergeben wurde. Insofern läuft Garantie noch nicht und die Gewährleistung auch nicht. Und das Risiko des Untergangs liegt beim Verkäufer.
Allerdings hat man den Übereignungsanspruch dieses konkreten Mopeds. Insofern kann da Moped nicht so einfach weg zwangsversteigert werden. Das ist dann die Sicherheit.
So meine bescheidene Sicht.




 


Geschrieben von -Blacksteel- am 15.07.2017 um 09:57:

zum zitierten Beitrag Zitat von Iltschi
Allerdings hat man den Übereignungsanspruch dieses konkreten Mopeds. Insofern kann da Moped nicht so einfach weg zwangsversteigert werden. Das ist dann die Sicherheit.
So meine bescheidene Sicht.

Der Anspruch wirst Du haben, nur bekommen wirst Du nichts. Evtl. ne Quote und nen Teil vom Ganzen.....

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von qinvention am 17.07.2017 um 08:40:

Den Anspruch hast du gegenüber deinem Händler. Wenn der aber das Motorrad selbst noch nicht beim Importeur gekauft und bezahlt hat, dann hast du einen Anspruch gegenüber jemandem, der nie Eigentümer geworden ist. Also hast du gar nichts.


Geschrieben von Iltschi am 17.07.2017 um 09:39:

Naja, ganz so ist es nicht Augenzwinkern Aber ich will auch keinen juristischen Streit aufmachen. 

Aber ich kann vom Nichtberechtigten gutgläubig erwerben. Also auch wenn der Importeur nicht gezahlt hat, besteht mein Anspruch und ich werde Eigentümer.
Auch habe ich einen Anspruch, wenn das Bike in die Insolvenzmasse geht und kann es in Besitz nehmen. Damit wäre ich Eigentümer. 
Problematisch ist es, wenn ich nur eine Anzahlung gemacht habe und keine Vollrecht an dem Bike habe. Dann könnte die Rückzahlung gequotelt werden.

Mein Punkt ist also:  Wer sein Bike vorab bezahlt und dafür einen guten Kurs bekommt, ist kein Trottel. 


Geschrieben von Bacardihardy am 17.07.2017 um 11:57:

Ist doch schön das es noch blauäugige und vertrauensselige Menschen gibt.  Nur die Zulassung und Eintrag im Kfz.Brief, weist dich als Eigentümer des Fahrzeuges aus und dann wird bezahlt. Augenzwinkern 
 

__________________
Am Horizont gehts weiter..............................




nicht nur nachdenken - auch vordenken


Geschrieben von Iltschi am 17.07.2017 um 12:05:

Genau! Wer im Brief steht ist Eigentümer? Wo lernt man das? Auf der Klippschule?

Die Eintragung ist nur eine Vermutung, die aber widerlegt werden kann. 
Wenn du ein gebrauchtes Bike kaufst, aber erst 1 Woche später umschreiben lässt, bist du dann die Woche nicht Eigentümer? Soviel Blödsinn habe ich noch nie gehört. 

Aber lassen wir es dabei....


Geschrieben von Bacardihardy am 17.07.2017 um 13:25:

Rein rechtlich stimmt das schon, das der Halter nicht zwangsweise der Eigentümer sein muß. Für mich persönlich gilt aber ein Kauf erst abgewickelt wenn ich im Brief eingetragen bin, da bin ich vielleicht altmodisch rotes Gesicht

Iltschi du darfst deine Meinungen zukünftig gerne etwas freundlicher formulieren.

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Geschrieben von Sven76 am 17.07.2017 um 13:25:

wie ist das eigentlich so mit gebrauchten Bikes vom Harley Händler, muss der eine Übergabe Durchsicht machen ob alle Flüssigkeiten (Öl, Kühlflüssigkeit) auf dem richtigen stand ist oder muss er das nicht? Kann mir evtl auch wer sagen wie das in der Schweiz ist?

__________________
sei nett zu deinen feinden, nichts ärgert sie mehr.


Geschrieben von DieHummel am 17.07.2017 um 13:34:

Wenn du dein Motorrad beim Händler voll bezahlst und der wird dann insolvent ist dein Geld futsch! Da gibt's gar nix drüber zu diskutieren. Dein Geld fließt dann in die Insolvenzmasse und du bekommst vielleicht auch etwas davon ab! Dies kann sogar so weit gehen, das der Händler dir dein Geld sogar erstmal zurückzahlt weil er nett zu dir sein will, obwohl er bereits Insolvenz angemeldet hat. Dann kann es dir passieren, das der Insolvenzverwalter DEIN Geld wieder zurückfordert weil es dir nicht komplett zusteht! Und der kann dafür sogar Zinsen von dir verlangen!

Anzahlung oder Zahlung bei Kauf wo man die Ware erst später erhält sollte man nur leisten, wenn der Händler dafür eine Bankbürgschaft anbietet. Dann und nur dann ist das Geld abgesichert und man erhält es bei Nichtlieferung auch zurück1 Aber dies tut kaum ein Händler.

Ja, so ist das hier in Deutschland. Also überlegt euch ob ihr das tut!


*Klugscheissermodus off*  cool


Geschrieben von Iltschi am 17.07.2017 um 13:35:

zum zitierten Beitrag Zitat von Bacardihardy

Iltschi du darfst deine Meinungen zukünftig gerne etwas freundlicher formulieren.

Stimmt schon. mia culpa. Mich hatte nur "blauäugig" erregt, was rechtlich richtig ist und die falsche und irreführende Aussage: "Nur die Zulassung und Eintrag im Kfz.Brief, weist dich als Eigentümer des Fahrzeuges aus".


zum zitierten Beitrag Zitat von Sven76
wie ist das eigentlich so mit gebrauchten Bikes vom Harley Händler, muss der eine Übergabe Durchsicht machen ob alle Flüssigkeiten (Öl, Kühlflüssigkeit) auf dem richtigen stand ist oder muss er das nicht? Kann mir evtl auch wer sagen wie das in der Schweiz ist?

Ja, der Verkäufer muss sicherstellen, dass alle Flüssigkeiten auf dem richtigen Stand sind. Wobei richtiger Stand definiert werden muss.
Aber fehlt ÖL z.B. oder es ist zu wenig Bremsflüssigkeit drin, dann erfüllt der Verkäufer nicht den Kaufvertrag! Es besteht Gutleistungspflicht und mit "schlechter" Leistung erfüllt man nicht.
Richtiger Stand heisst aber auch nicht maximal Befüllung, sondern so wie der Stand gewöhnlich sein sollte. Es muss also kein voller Tank sein. Aber der Käufer muss zur nächsten oder übernächsten Tankstelle kommen.

Wie es in der Schweiz ist...keine Ahnung.

zum zitierten Beitrag Zitat von DieHummel
Wenn du dein Motorrad beim Händler voll bezahlst und der wird dann insolvent ist dein Geld futsch! Da gibt's gar nix drüber zu diskutieren. Dein Geld fließt dann in die Insolvenzmasse und du bekommst vielleicht auch etwas davon ab! Dies kann sogar so weit gehen, das der Händler dir dein Geld sogar erstmal zurückzahlt weil er nett zu dir sein will, obwohl er bereits Insolvenz angemeldet hat. Dann kann es dir passieren, das der Insolvenzverwalter DEIN Geld wieder zurückfordert weil es dir nicht komplett zusteht! Und der kann dafür sogar Zinsen von dir verlangen!

Anzahlung oder Zahlung bei Kauf wo man die Ware erst später erhält sollte man nur leisten, wenn der Händler dafür eine Bankbürgschaft anbietet. Dann und nur dann ist das Geld abgesichert und man erhält es bei Nichtlieferung auch zurück1 Aber dies tut kaum ein Händler.

Ja, so ist das hier in Deutschland. Also überlegt euch ob ihr das tut!


*Klugscheissermodus off*  cool

Ja, das stimmt halbwegs und ist das Risiko.
Wenn der Händler in der Zwischenzeit insolvent geht UND ich noch nicht Eigentümer bin, obwohl ich voll bezahlt habe. Dann geht das Bike in die Insolvenzmasse. Das Geld möchte ich nicht (darum geht es nicht), sondern das Bike will ich herausgegeben haben Augenzwinkern
War ich aber Eigentümer - wenn auch nur für eine Sekunde Eigentum verschafft - und lasse das Bike weiter voll bezahlt beim Händler stehen, dann bleibt es meins. Also Pech für den Insolvenzverwalter.