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Geschrieben von blackbike22 am 12.08.2017 um 13:14:

Bin kein Jurist, dafür ein berufserfahrener Mensch. Iron Cycle hat nur zum Teil recht, weil er das Gesetz zwar richtig wiedergibt, allerdings die in den letzten Jahrzehnten erlassenen Ausnahmen vergisst. Auch wenn das Gesetz formal mal so ausgestaltet war, es gibt tausende Gesetze div. Gerichte der letzten Jahrzehnte, die die Übereignung eines Kraftfahrzeuges und die Eintragung in den Brief oder Zulassungsbescheinigung im Zusammenhang regeln.

Das Problem ist der Beweiss einer die auf einem Kaufvertrag basierende Übereignung des Fahrzeuges, war die rechtmäßig....bzw. so gewollt?  Iron Horse hat selbst ein gutes Beispiel geliefert............der Mann erwirbt die Maschine rechtmäßig.....wird also formal der Eigentümer und läst seine Frau in den Brief eintragen. Im Zweifel ist jetzt nur seine Frau Eigentümerin, weil sie im Brief steht und einfach behaupten kann......die Maschine hat mir mein Mann mündlich geschenkt. Diese mündliche Schenkung ist ebenfalls ein Vertrag, in diesem Fall beweissbar durch die Eintragung in den Brief. Die Frau ist in dem Fall unzweifelhaft Eigentümerin.

Um jetzt auf die Diskussion hier einzugehen heisst das für uns:

- keine Anzahlung leisten, im Falle der Insolvenz des Dealers ist die Kohle weg
- Bezahlen des Bikes nur bei Übereignung des Maschine und der Zulassungsbescheinigung
- Eigentümer sollte selbst eingetragen werden, ist das nicht gewünscht....z.B. Ehefrau.....ggf. eine schriftliche Zusatzvereinbarung mit ihr schliessen, sonst ist das Bike im Falle der Scheidung weg.......relativiert sich allerdings bei einer Zugewinngemeinschaft.....dann kommt das Bike wertmäßig mit in den Topf.
- Alle Vereinbarungen mit dem Dealer auf jeden Fall immer schriftlich im Kaufvertrag fixieren....darauf achten, wer dort unterschreibt....ist der befugt dazu? Zur Sicherheit auf eine schriftliche Auftragsbestätigung. aus dem EDV System bestehen.
- Darauf achten, 2 wöchiges Rücktrittsrecht bleibt bestehen.
- Auch HD Dealer müssen sich kundenorientiert und nach Recht und Gesetz verhalten, tun sie das nicht.......würde ich dort niemals noch eine zweite Maschine kaufen

Mein pers. Eindruck bezogen auf viele Auto - und Mopedhändler..............Servicewüste und das Wort Kundenorientierung ......beides haben viele bis heute nicht verstanden. Dinge  die im B2B Buisiness lange gang und gäbe sind.....weil es eben dort nicht unbegrenzt viele Kunden gibt.....sind im B2C Bereich oft noch wirklich schlimm, weil wir als Kunden oft als Herdentierschafe betrachtet werden, fällt eines aus wg. Unzufriedenheit, kommt dann das nächste zum Scheren!

__________________
gruss blackbike22

..alles wird gut


Geschrieben von Das Huhn am 12.08.2017 um 14:38:

zum zitierten Beitrag Zitat von blackbike22
Bin kein Jurist, dafür ein berufserfahrener Mensch.
[...]
- Darauf achten, 2 wöchiges Rücktrittsrecht bleibt bestehen.
[...]

Bin ebenfalls kein Jurist, aber ebenfalls berufserfahren. Daher: ein generelles Rücktrittsrecht steht dem Käufer grundsätzlich nicht zu. Ist ein Motorrad-Kaufvertrag geschlossen worden (egal ob schriftlich oder mündlich), so ist dieser zunächst einmal uneingeschränkt gültig – egal, ob Neu- oder Gebrauchtkauf! Egal, ob von Händler oder von Privat gekauft wird!

Insgesamt ist also ein Rücktritt vom Vertrag nicht generell möglich.

Das deutsche Recht gibt allerdings Ausnahmen an. So kann z.B. grundsätzlich ein Rücktrittsrecht im Kaufvertrag vereinbart werden, z.B. wenn das Fahrzeug nicht in der entsprechenden Farbe verfügbar ist.
Zudem sieht das Gesetz in einigen Fällen ein gesetzliches Rücktrittsrecht oder eine Wandlung vor, nämlich ausnahmweise u.a. in folgenden Fällen:
  1. Unmöglichkeit (z.B. das Fahrzeug ist schon anderweitig verkauft)
  2. bestimmte Irrtümer
  3. gravierende Mängel (z.B. Motorschaden, sofern kein Gewährleistungsausschluß vereinbart) ACHTUNG: nicht  jeder Mangel berechtigt zum Rücktritt (z.B. Rückspiegel fehlen, dann Nachlieferung oder Minderung des Kaufpreises)
  4. Fehlen zugesicherter Eigenschaften
  5. Fälle des ehemaligen, nunmehr in das BGB integrierten, Fernabsatzgesetzes (z.B. Kauf vom Händler über das Internet, wobei das Rücktrittsrecht nur dem Käufer zusteht - und ein normaler Kauf im Laden vor Ort fällt gem. BGB nicht darunter)
  6. Verzug (nach Ablehnungsandrohung), außer bei Stundung des Kaufpreises
  7. Vertragsverletzungen (Haupt- bzw. in best. Fällen bei Nebenpflichten) - jedoch Nachbesserungsmöglichkeiten des Verkäufers
  8. Nichterfüllung des Vertrages
  9. Fälle des früheren, nunmehr in das BGB integrierten, Verbraucherkreditgesetzes
  10. Fälle des  früheren, nunmehr in das BGB integrierten, Haustürwiderrufsgesetzes
  11. Arglistige Täuschung
  12. Kauf unter Drohung
  13. Wegfall der Geschäftsgrundlage

Gründe 1, 3 und ggf. 5 können manchmal vorkommen. Der Rest ist total selten und daher in der Praxis völlig irrelevant.

Fazit: wer beim Händler ein Mopped kauft, kann fast nie nach ein paar Tagen sagen: "Ach nee, doch nicht." Das hatten wir in ein paar anderen Freds auch schon.

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gack gaaack, gack gack.


Geschrieben von firus am 15.08.2017 um 20:37:

Naja, um eine kleine Anzahlung wird man oft nicht herum kommen, der Händler will sich absichern (klar, das Recht darauf hat er nicht).
Meine 2017er Sportster hab ich mit 1000 € Anzahlung gekauft, also < 10%. 
Meine 2014er Triumph Street Triple lief ohne Anzahlung, Angebot wurde vor Ort besprochen, der Rest alles telefonisch + Post. Dann nur noch abgeholt, aber vorher (!) überwiesen. Der Triumphhändler ist aber eh eine eigene Hausnummer, der ist so begeistert von Motorrädern, wenn er gekonnt hätte, hätte er mir das Teil geschenkt smile

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Wass zwei Hunde können, dass können drei Hunde besser (C. Bukowski)


Geschrieben von silent grey am 15.08.2017 um 20:53:

zum zitierten Beitrag Zitat von firus

...Der Triumphhändler ist aber eh eine eigene Hausnummer, der ist so begeistert von Motorrädern, wenn er gekonnt hätte, hätte er mir das Teil geschenkt smile

Hi,

das ist mir im Frühjahr beim Kauf meines flotten Dreiers auch bei allen Triumph Händlern, die ich aufgesucht hatte, sehr positiv aufgefallen, die waren sehr engagiert in Sachen Motorrad Freude .
Die meisten HD Händler sind davon mittlerweile so weit weg, wie die Erde von der Sonne Augen rollen 

Gruß, silent


Geschrieben von firus am 15.08.2017 um 21:10:

Habe die Streety 650km von hier entfernt gekauft, weil der Händler hier vor Ort, naja... ähh... suboptimal ist.
Dem hab ich damals gesagt, ok, in dem Fall sehen wir uns erst zur 1000er Durchsicht wieder - Wie der dann da gekuckt hat, als ich dazu aufgetaucht bin - traumhaft. Seit dem ist er auch etwas umgänglicher zu mir Augenzwinkern
Der, bei dem ich gekauft hab, ist wirklich ein total Moped-Begeisterter und hat schon zu DDR-Zeiten MZs verkauft...

Die 17er Streety macht sicher richtig viel Spass smile

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Geschrieben von Booze am 15.08.2017 um 21:55:

zum zitierten Beitrag Zitat von firus
H
Der, bei dem ich gekauft hab, ist wirklich ein total Moped-Begeisterter und hat schon zu DDR-Zeiten MZs verkauft...

Was sollte er den anderes verkaufen, gab doch nichts anderes fröhlich

 


Geschrieben von Booze am 15.08.2017 um 21:58:

zum zitierten Beitrag Zitat von silent grey
zum zitierten Beitrag Zitat von firus

...Der Triumphhändler ist aber eh eine eigene Hausnummer, der ist so begeistert von Motorrädern, wenn er gekonnt hätte, hätte er mir das Teil geschenkt smile

Hi,

das ist mir im Frühjahr beim Kauf meines flotten Dreiers auch bei allen Triumph Händlern, die ich aufgesucht hatte, sehr positiv aufgefallen, die waren sehr engagiert in Sachen Motorrad Freude  .
Die meisten HD Händler sind davon mittlerweile so weit weg, wie die Erde von der Sonne Augen rollen  

Gruß, silent

Triumph:   ohh endlich ein Kunde 
Harley:     Mist schon wieder ein Kunde
Augenzwinkern


Geschrieben von SportyCB am 15.08.2017 um 22:10:

Gelöscht


Geschrieben von firus am 15.08.2017 um 22:25:

Triumph hat keine Probleme mit  fehlenden Kunden.
Alle Bonville-Ableger verkaufen sich blendend, auch die Street Triple läuft gut.
Kommt sicher nicht an die Verkäufe anderer Marken heran, aber die Absatzzahlen scheinen wohl zu stimmen. Und Triumph verpflichtet die Händler auch nicht zur Marken-Exxklusivität Augenzwinkern

Aber "Mist, schon wieder ein Kunde" trifft hier im Grenzgebiet zur Schweiz doch grundsätzlich öfter mal zu. Da haben die Schweizer vielerorts fast schon Vorrang... Klar,  die sparen eh schon soviel, da muss man nicht wegen 1-2% vom Listenpreis mit denen feilschen...

Aber ich arbeite in der Schweiz und möchte nicht meckern smile Liegt ja  auch eher an den deutschen "Gewerbetreibenden" als an den Schweizern, die meisten sind ganz in Ordnung.

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Geschrieben von silent grey am 16.08.2017 um 08:10:

zum zitierten Beitrag Zitat von Booze

Triumph:   ohh endlich ein Kunde 
Harley:     Mist schon wieder ein Kunde
Augenzwinkern

Hi,

da magst Du Recht haben; möglicherweise unglücklich  , oder eben nicht.

Deshalb haben die HD Händler im ersten Halbjahr wohl auch so viele Kunden wieder weggeschickt verwirrt , sieht man ja an den Verkaufszahlen rotes Gesicht  . Schaut man dann auf die Zuwächse von BMW und Triumph, wird auch gleich offensichtlich, wohin sich der Kundenoverflow gewendet hat großes Grinsen  .
Auf jeden Fall ein Gewinn für ein abwechslungsreicheres Bild auf den Strassen Freude  . Nicht auszudenken, wenn sich die HDs ungebremst weiterverbreiten könnten wie die Karnickel; das gäbe ja ein Erscheinungsbild wie seinerzeit auf der 'anderen Seite' mit den Trabbis, und wer will solch pure Langeweile schon wirklich Augen rollen

Gruß, silent 


Geschrieben von firus am 16.08.2017 um 18:01:

zum zitierten Beitrag Zitat von silent grey
Erscheinungsbild wie seinerzeit auf der 'anderen Seite' mit den Trabbis

Aber der Geruch ist geil großes Grinsen Zumindest wenn man ihn nicht die ganze Zeit ertragen muss Augenzwinkern

Hätte ich das mit den MZs nur nicht erwähnt... Jetzt driftet das hier in eine Ost-West Diskussion...

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Geschrieben von firus am 18.08.2017 um 18:28:

Was Ich finde bei den Händlernetzwerken sind auch die Hersteller / Importeure gefragt.
Hier sollten wir als Käufer häufiger gefragt werden und bei Unzufriedenheit bekommt der Hersteller Auflagen, weniger Marge oder zu guter letzt sogar die Händlerlizenz entzogen.

Jeder Händler repräsentiert auch die Marke und wer der Marke schadet, der geht.

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Geschrieben von silent grey am 18.08.2017 um 19:24:

Hi, 

läuft doch schon alles: anonymisierte Werkstatttests, Zufriedenheitsumfragen und, und, und... .

Wenn alles passt und für den Händler gut läuft, bekommt er einen Bonus, mit dem er wieder die Marge erreichen kann, die vor Jahrenden gekürzt wurde.

Gruß, silent 


Geschrieben von firus am 18.08.2017 um 22:25:

Da kenne ich zumindest einen Händler, der da schon längst Pleite sein müsste oder nur noch irgendwelche China-Roller verkaufen dürfte... Macht er aber nicht, hat immer noch 2 grosse Marken, die er verkaufen darf...

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Geschrieben von GeraldA am 22.08.2017 um 11:32:

Meine guten Erfahrungen beim Kauf von 2 Bikes hab ich schon geschildert.
Vor ein paar Wochen das Bike dreckig wie Sau zur Optimierung am Prüfstand abgegeben, am nächsten Tag sauber abgeholt.
So gehört Kundenservice!