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Geschrieben von HurdyGurdy am 07.07.2017 um 11:30:

Kleines Kennzeichen für alle!

Für (neuere) Motorräder > 125ccm gibt es laut Gesetz nur 2 Größen: das alte Riesenkuchenblech mit 280x200 und das neuere Kuchenblech seit 2011 mit 180x200.Auch das kleinere ist noch viel zu groß und stört bei vielen Motorrädern nicht nur die Optik, sondern, wie bei der Softail Deluxe, auch den Gebrauch des Gepäckträgers, weil das Kennzeichen, wenn an serienmäßigen Halter angebracht, weit über den Gepäckträger rausragt, und man keine Gepäckrolle besfestigen kann, ohne dass die Rolle auf dem Kuchenblech liegt (siehe Foto 1).

Die Begründung für die Größe des Bleches: man muss die Beschriftung noch bei 200 km/h erkennen können.
Anscheinend haben nur die deutschen Behörden ein Problem damit, die Portugiesen, Franzosen, Schweizer, Tschechen und viele andere erlauben auch weitaus kleinere Schilder!

Aber jetzt kommts: es gibt Ausnahmeregelungen, die jede regionale Zulassungsstelle nach Gutdünken und Nasenfaktor selber entscheiden und ausstellen darf, damit sind Kennzeichen der Größe 240x130 auch für große Motorräder erlaubt.
Wichtigste Voraussetzung: du bist Landrat oder Oberbürgermeister oder kennst beide gut (siehe Foto 2).

Was soll dieser Dreck? Die Schriftgröße der kleinen Kennzeichen ist exakt genauso groß wie bei dem Kuchenblech 180x200. Wieso soll das dann bei 200 km/h schlechter erkennbar sein?
Warum gibt es innerhalb der EU unterschiedliche Kennzeichengrößen? Warum orientiert man sich nicht an der kleinsten Größe?
Das wäre doch mal was sinnvolles für die EU, wenn alle Motorräder EU-weit einheitliche Kennzeichengräßen bekämen, so klitzeklein, dass sie nicht wirklich stören.

Stattdessen werden die Zucchini-Durchmesser und Salzstreuerlöcher reguliert.

Das ist doch eine Petition wert, eine Unterschriftensammlung von mehr als 2 Mio Motorradfahrern kann nicht ignoriert werden.
Wer hat Erfahrung mit sowas, wie geht man am sinnvollsten vor?

Oder bin ich der Einzige, der sich über diesen Schwachsinn aufregt?

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Gehe nicht von Böswilligkeit aus, wenn Dummheit als hinreichende Erklärung genügt.
... hab den Pfosten repariert


Geschrieben von hellboy_AUT am 07.07.2017 um 12:12:

mich regen diese grossen kuchenbleche schon lange auf. sie versauen jegliche optik, egal bei welchen type von bike.
fakt ist: ungarn hat die schönsten kennzeichzen für motorräder :-)


Geschrieben von Ralfi am 07.07.2017 um 12:31:

Mir wurde für die E-Glide (alter US-Import / 1HD1) ein einzeiliges Kennzeichen verwehrt und dafür ein 180x200er zugeteilt. Da passt jetzt leider das Katzenklo nicht mehr drauf. Diskussion zwecklos. Begründung: Bei einem deutschen/europäischen Motorrad passt das, ich hätte halt Pech gehabt...

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Gruß aus dem Siegerland
-Ralfi-


*Egal ob es Räder oder Titten hat, es kostet Geld...!*


Geschrieben von wurzelhuber am 07.07.2017 um 14:08:

Hi HurdyGurdy,
ich fahre auch eine Deluxe und habe das "kleine" Kennzeichen ...ohne nennenswerten Aufwand erhalten.


Spann dir auf dem Gepäckträge eine Gepäckrolle und führe das Moppet dann bei der Zulassungsstelle vor.
Dann dürfte dem Amtsleiter schon klar sein, dass das "große" Schild selbstverständlich nicht geht!
 


Geschrieben von Stefan Breakout am 07.07.2017 um 14:54:

Bei seitlichen Kennzeichenhaltern geht das "kleine" gar nicht, es sei denn, man dürfte es wie in den USA hochkant montieren.

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Erst wenn die letzte [...] Tankstelle boykottiert wurde, werdet ihr merken, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann - LKK großes Grinsen großes Grinsen  großes Grinsen


Geschrieben von HurdyGurdy am 07.07.2017 um 15:55:

zum zitierten Beitrag Zitat von Stefan Breakout
Bei seitlichen Kennzeichenhaltern geht das "kleine" gar nicht, was sei denn, man dürfte es wie in den USA hochkant montieren.

so ein Bürokratie-Schwachsinn, das müsste man beenden
 

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... hab den Pfosten repariert


Geschrieben von Ralle 69 am 07.07.2017 um 17:10:

.....das ist halt die EU und Deutschland, Land der Schwachmaten in vielen BereichenBaby
Und wo es darauf ankommt schauen die Herren Politiker weg weil es gerade nicht ins Wahlprogramm passt unglücklich

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CU Ralf


..... „it`s never too late to ride a Big Dark Harley Davidson" .....enjoy it....Augenzwinkern


Geschrieben von HurdyGurdy am 07.07.2017 um 18:17:

zum zitierten Beitrag ...
Spann dir auf dem Gepäckträge eine Gepäckrolle und führe das Moppet dann bei der Zulassungsstelle vor.
Dann dürfte dem Amtsleiter schon klar sein, dass das "große" Schild selbstverständlich nicht geht!

aber nur wenn dem Amtsschimmel deine Nase grfällt. Es gibt kein Anrecht auf ein kleines Nummernschild, die Hürden sind von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich, rationale Argumente zählen nicht.
Und genau darüber bin ich sauer. 

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Geschrieben von Straßenköter am 07.07.2017 um 18:38:

ich finde das 180 x 200 war schon ein riesen erfolg bei uns in deutschland. das war meiner meinung nach auch einer petition geschuldet. also warum sollte eine weitere petition nicht auch von erfolg gekrönt werden. ein versuch ist es alle mal wert.

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Meine TRACK-SAU


Geschrieben von Burningdrive am 07.07.2017 um 19:38:

"Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Anhänger mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn diese mit einem Geschwindigkeitsschild
für die betreffende Geschwindigkeit gekennzeichnet sind, zuzuteilen." 

Benötigt wird:
„Ausnahmegenehmigung am (Datum) von (Behörde) Aktenzeichen ( ) gem. § 70 StVZO bzw. § 47 FZV
von der Vorschrift des § 60 StVZO bzw. § 10 FZV erteilt: verkleinertes Kennzeichen gem. Anlage 4 Abschnitt
1 Nr. 1 c zulässig, Beschränkungen und Auflagen: keine“
oder
Sie verfügen (zusätzlich) über eine schriftliche Ausnahmegenehmigung in Form eines Bescheides. Bitte
legen Sie diesen Bescheid vor. 

"Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen,
das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen
am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens
ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifelsfällen
kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen
für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den
Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem mehrspurigen Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen
hinteren Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a oder b einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum
Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe c genehmigen;"

Also nix mit Gutdünken und generell erlaubt.

 

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“Some people go to the therapist, my therapist is H-D®.” came from a land down under, can't you hear the thunder


Geschrieben von HurdyGurdy am 08.07.2017 um 00:06:

@Burningdrive: 
Erkennst du den Blödsinn nicht? 
Warum gibt es nicht ein einziges Gesetz:
"Jedes KFZ braucht hinten ein Kennzeichen (Größe EU-weit die kleinst mögliche Größe), auf dem die Nummern klar erkennbar sein müssen. "

Dreck.

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Geschrieben von Marco321 am 08.07.2017 um 07:23:

und ihr findet das 140x230 an einer Deluxe nun schön ?  bin ich froh das das nur Ausnahmen sind

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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.


Geschrieben von Defcon am 08.07.2017 um 09:36:

Kennzeichen Fred 



Kurze Kennzeichen werden für alle Fahrzeuge freigegeben

 

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Trust The Universe


Geschrieben von Burningdrive am 08.07.2017 um 17:37:

@HurdyGurdy 
immer schön durch atmen Augenzwinkern

Jedes EU/europäische Land hat ein anderes Zulassungs/Nummernschildsystem ( GB z.B. ist/war das Kennzeichen Teil des KfZ und "wandert" immer mit ) ,
viele Kennzeichen europaweit haben nix mit dem Standort des KfZ zu tun.
Jedes Land hat sein "System/Rechtsgrundlagen" wie Geschwindigkeitsverstöße gemessen, dokumentiert und "eingetrieben" wird. 
Viele machen es per Radarpistole/mobiler Station und der Sherif kassiert sofort bzw. nutzen dies für weitergehende Kontrollen. 
Denen ist das Kennzeichen daher wurscht. 

Da kannst du weiter Emotionen bemühen, oder auf nen BigTwin vor 1958 (oder 1959 ?) sparen , dann hast du dein "4er Blech" 

Ciao Allan 

p.s. hab noch Foto´s von meinen Australien Touren mit Kennzeichen auf dem Vorderrad Blech. Sieht auch schön schei..... aus. 



 

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Geschrieben von HurdyGurdy am 10.07.2017 um 11:05:

zum zitierten Beitrag Zitat von Marco321
und ihr findet das 140x230 an einer Deluxe nun schön ?  bin ich froh das das nur Ausnahmen sind

und du findest deinen Kommentar hilfreich und zum Thema passend?

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