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Geschrieben von Dicker Junge am 13.09.2018 um 19:26:

Fünfhundertdreißig Euro für einen Kennzeichenhalter bezeichnet man heute also als *nicht gerade billig* !?

Unfassbar !!!


Geschrieben von Buste am 30.01.2020 um 19:48:

zum zitierten Beitrag ps.: Keine kurzen Kennzeichenkombinationen mehr für KrafträderAb 1. Februar 2016 werden dauerhaft keine kurzen Kennzeichen mehr für Kraftrad-Kennzeichen in der Größe 180 x 200 Millimeter ausgegeben. Es stehen nur noch Kombinationen mit zwei Buchstaben und drei Zahlen für Kennzeichen in der Größe 220 x 200 Millimeter zur Verfügung.

Das ist ja mal eine absolute Frechheit Baby

Meine 48 Special ist EZ 2019, Nummernschild 18x20, zwei Buchstaben, zwei Zahlen...Freude


Geschrieben von Dragon am 05.02.2020 um 12:01:

Sieht doch sauber aus.


Geschrieben von V_8 am 10.02.2020 um 21:34:

Die aufgerufenen Preise für die Kennzeichenhalter... Baby


Geschrieben von brooklyn2bronx am 11.02.2020 um 15:30:

zum zitierten Beitrag Zitat von V_8
Die aufgerufenen Preise für die Kennzeichenhalter... Baby

Na für die Arztkittel-tragende Fraktion ja auch kein Problem fröhlichgeschockt

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Das Problem unserer Gesellschaft ist, dass keiner mehr aus den Schädeln seiner Feinde trinkt. 


Geschrieben von Gabba am 14.02.2020 um 15:24:

Wird alles überbewertet. Habe damals in der Bucht einen Halter für 79,00 Euro gekauft. War von Rebulique Racing. Weiß nicht ob es die noch gibt. Da war irgend so ein Papier dabei, dass es für mein Mopped ist. Habe da noch willkürlich 6-7 Schlagzahlen reingekloppt und zum Reifeneintragen zum Tüv gefahren. Bei der Gelegenheit habe ich ihm noch den Halter gezeigt. „ Oh, sogar mit Schlagzahlen. Sehr schön.“ Zack- eingetragen. fröhlich)

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Wer mich ärgert entscheide immer noch ich!

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Geschrieben von brooklyn2bronx am 14.02.2020 um 15:47:

zum zitierten Beitrag Zitat von Gabba
Wird alles überbewertet. Habe damals in der Bucht einen Halter für 79,00 Euro gekauft. War von Rebulique Racing. Weiß nicht ob es die noch gibt. Da war irgend so ein Papier dabei, dass es für mein Mopped ist. Habe da noch willkürlich 6-7 Schlagzahlen reingekloppt und zum Reifeneintragen zum Tüv gefahren. Bei der Gelegenheit habe ich ihm noch den Halter gezeigt. „ Oh, sogar mit Schlagzahlen. Sehr schön.“ Zack- eingetragen. fröhlich )

Ja "damals" als man Spatz noch mit i geschrieben hat und die Gummistiefel noch aus Holz waren, war das auch noch viel einfacher Zunge raus ne Spaß beiseite, ich hab nen Tüver der sehr viele Augen zudrückt, aber beim Kennzeichenhalten meinte er nur, ohne Gutachten brauchst mir gar net damit kommen...

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Geschrieben von harley77 am 14.02.2020 um 15:59:

...hab den aus Edelstahl von Thunderbike dran. Kostet aktuell mit ABE um die 150 Teuros. Hab ich noch etwas gekürzt. Ist bei mir eingetragen und gab auch noch nie Probleme.

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Geschrieben von mawi88 am 25.02.2020 um 01:23:

Moinsen,

hat jemand von denen schonmal was gehört?
https://www.blmotorparts.de/kennzeichenhalter/Seitlicher_Kennzeichenhalter_kurz_fuer_2897.htm

Der Halter ist extrem kurz und soll auch noch nen Tüv Gutachten haben 🧐🧐🧐


Geschrieben von HeikoJ am 25.02.2020 um 01:41:

zum zitierten Beitrag Zitat von mawi88
hat jemand von denen schonmal was gehört?

Das ist dieser hier

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von mawi88 am 25.02.2020 um 22:33:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von mawi88
hat jemand von denen schonmal was gehört?

Das ist dieser hier

Aahhhh stimmt jetzt wo dus sagst...danke für die schnelle Antwort. Der ist mit allerdings deutlich zu weit weg vom Reifen. Da werd ich wohl weiter suchen müssen.


Geschrieben von HeikoJ am 26.02.2020 um 00:03:

zum zitierten Beitrag Zitat von mawi88
Da werd ich wohl weiter suchen müssen.

Könnte schwierig werden ...

Und da die Ausführung der "Anbringungsstelle für das hintere amtliche Kennzeichen" eine Anforderung bezüglich der Typgenehmigung ist, ist, zumindest ab Baujahr 2016, ab da gilt die Verordnung 168/2013, eine ABE für den Kennzeichenhalter notwendig. Ich gehe aber davon aus das die Vorschrift bezüglich des KZH schon wesentlich länger besteht. Ich habe nur grade keine Lust meine Unterlagen zu durchforsten um zu gucken seit wann.
Rein gefühlsmäßig würde ich sagen das vor den EU Zulassungen das Kennzeichen nur mittig angebracht werden durfte. Mit den EU Zulassungen dürfte sich das geändert haben.
Wobei, mit Materialgutachten und unter Einhaltung der Vorgaben sollte auch eine Einzelabnahme eines KZH durchaus möglich sein.

Was noch an Vorschrift dazu kommt ist die Prüfung der vorstehenden Außenkanten, Anhang XIII in EU 44/2013, mag jeder Interresierte in dem Dokument selbst nachlesen


Delegierte Verordnung EU 44/2014 zur Ergänzung der Verordnung Nr. 168/2013 hinsichtlich der Anforderungen an die Bauweise von Fahrzeugen ...

Anhang XIV
...
1.5.1. Die Anbringungsstelle für das hintere amtliche Kennzeichen muss so beschaffen sein, dass das amtliche Kennzeichen nach seiner Anbringung gemäß den Angaben des Herstellers folgende Merkmale aufweist:
1.5.1.1. Lage der Anbringungsstelle für die hinteren amtlichen Kennzeichen:
1.5.1.1.1. Die Anbringungsstelle für das hintere amtliche Kennzeichen muss so beschaffen sein, dass das amtliche Kennzeichen vollständig zwischen zwei parallelen vertikalen Längsebenen angebracht werden kann, die die äußeren Ränder des Fahrzeugs schneiden, wobei eventuell vorhandene Rückspiegel nicht berücksichtigt werden. Die Stelle selbst darf nicht den äußersten Punkt des Fahrzeugs bilden.
...
1.5.1.5. Geometrische Sichtbarkeit:
1.5.1.5.1. Das Kennzeichen muss im gesamten Raum zwischen den folgenden vier Ebenen sichtbar sein:
— den zwei senkrechten Ebenen durch die beiden Seitenkanten des Kennzeichens, die mit der Längsmittelebene des Fahrzeugs einen Winkel von 30° nach außen bilden;
— der Ebene durch den oberen Rand des Kennzeichens, die mit der waagerechten Ebene einen Winkel von 15° nach oben bildet;
— der waagerechten Ebene durch den unteren Rand des Kennzeichens.
1.5.1.5.2. Innerhalb des oben beschriebenen Raums darf kein Strukturelement positioniert werden, auch wenn es völlig durchsichtig ist.


https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014R0044

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Geschrieben von Sticki1 am 26.02.2020 um 09:47:

Jeder TÜV Prüfer kann nach eigenem ermessen entscheiden,ob er einen seitlichen Halter nach Einhaltung bauartlicher Vorschriften und Material einträgt.
Somit gibts auch die Möglichkeit einen Halter für 50 Euro zu legalisieren. 
Drum hab ich ja nach Rücksprache einen aus China gekauft, den ich nun aber vermutlich dich erst mal einlagern,weil ich mir unschlüssig bin


Geschrieben von Mondeo am 26.02.2020 um 13:42:

Der sieht doch gut aus!


Geschrieben von mawi88 am 26.02.2020 um 14:29:

Gibts davon auch ein Bild aus anderer Perspektive???