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--- Manuell verstellbarer Auspuff illegal? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=82516)


Geschrieben von tschabippe am 14.03.2018 um 16:29:

manuell verstellbarer Auspuff illegal?

Hi,

sorry wenn das Thema schon irgendwo beantwortet oder behandelt wurde (ja, ich habe das Forum dursucht, auch das Internet), aber so 100% klar ist mir das trotzdem immer noch nicht.
Also, ich habe eine Fat Boy EZ 03.2017 und möchte mir einen anderen Auspuff zulegen. Kess Tech und J&H sind mir geläufig, auch die FMC Thor, MCJ, Miller etc.
ABER, mir sind die Preise speziell v J&H und KT einfach zu hoch, deshalb habe ich mich nach Alternativen umgeschaut. Miller slip-ons, okay, leider noch nicht gehört aber gefallen mir auch nicht 100% (speziell die Endkappen). V&H mit Thor sehn gut aus, aber sollen sich auch nicht unbedingt toll anhören, V&H optisch mMn ungeschlagen.
Dann bin ich auf die MCJ gestossen (solche mit manueller Verstellung hatte ich an meiner 2006 Street Bob), angebl. m ABE aber OHNE KAT wie ich heute herausgefunden habe....
lange Rede, sind manuelle Klappenauspuffanlagen seit 01.01.2017 wirklich verboten? Falls ja, bitte wo kann ich das nachlesen? Bitte keine Zeitungsausschnitte oder dergleichen, in der StvZo hab ich dazu nix gefunden...

oder muß ich in den Apfel beissen und zwischen KT, J&H Prenzl wählen....?


Geschrieben von Defcon am 14.03.2018 um 16:54:

Alles was zu laut ist gibt Ärger

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Trust The Universe


Geschrieben von tschabippe am 14.03.2018 um 17:03:

???


Geschrieben von Defcon am 14.03.2018 um 17:09:

Hier steht doch alles ..    Euro 4 Auspuff


https://www.motorradonline.de/recht-verkehr-branche/euro-4-und-auspuffklappen.810348.html

 

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Geschrieben von Shadow am 14.03.2018 um 17:16:

einfach mal bei den richtigen Stellen nachfragen > TüV Nord oder Süd

keine Dekra/Küs usw. die sind nicht immer informiert!


Geschrieben von tschabippe am 14.03.2018 um 17:18:

Kurz und knappAuspuffanlagen mit manuell betätigtem Klappensystem sind nach Euro 3 legal nur in geschlossenem Zustand auf öffentlicher Straße zu bewegen. Der Schalter zur Betätigung der Klappen darf nicht am Lenker sitzen. Nach Euro 4 sind solche Systeme ganz verboten.


das habe ich selbstverständlich gelesen, aber dazu fehlt mir eine Quellenangabe


dann rufe ich mal den TÜV an


Geschrieben von eLcaBone am 14.03.2018 um 18:04:

zum zitierten Beitrag Zitat von tschabippe
Kurz und knappAuspuffanlagen mit manuell betätigtem Klappensystem sind nach Euro 3 legal nur in geschlossenem Zustand auf öffentlicher Straße zu bewegen. Der Schalter zur Betätigung der Klappen darf nicht am Lenker sitzen. Nach Euro 4 sind solche Systeme ganz verboten.


das habe ich selbstverständlich gelesen, aber dazu fehlt mir eine Quellenangabe


dann rufe ich mal den TÜV an

Es ist ein Unterschied, ob elektrisch oder per manuellem Seilzug geregelt! MCJ hat manuell zu betätigende Seilzüge. Ich meine, dass war die Lücke für Euro4.


Geschrieben von Mondeo am 15.03.2018 um 01:53:

Manuell war schon immer verboten und bleibt es auch. Das heißt während der Fahrt. Kannst ja im Stand ein bisschen daran rumspielen fröhlich


Geschrieben von Metal-Rider am 15.03.2018 um 08:05:

zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Manuell war schon immer verboten und bleibt es auch.

Das stimmt so aber nicht.
Die manuelle Verstellung an sich ist (bzw. war) nicht verboten, ich hab sie ja auch eingetragen. Nur die Klappen im öffentlichen Straßenverkehr zu öffnen ist nicht erlaubt.

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Gruß Ecki

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Geschrieben von dieTor am 15.03.2018 um 09:11:

Momentaner "Stand" hier im gesamten Forum zu 2018 Euro4 ist:

Es herrscht viel Auslegungsspielraum und Halbwissen ob ein manuell !!! verstellbarer Auspuff 2018 an einem Euro 4 Modell erlaubt ist.
Und ich glaube die vielen TÜV Stellen und Werkstätten sind da auch noch nicht auf einem einheitlichen Wissenstand und wenn jemand etwas eingetragen bekommt, dann ist es noch lange nicht legal.

Wenn ein Auspuffanbieter so eine manuelle Anlage für Euro4 mit e-Nummer anbietet, dann müsste es ja noch erlaubt sein? Ohne e-Nummer kann man natürlich alles bekommen oder basteln.

motorradonline:

Kurz und knapp  Auspuffanlagen mit manuell betätigtem Klappensystem sind nach Euro 3 legal nur in geschlossenem Zustand auf öffentlicher Straße zu bewegen. Der Schalter zur Betätigung der Klappen darf nicht am Lenker sitzen. Nach Euro 4 sind solche Systeme ganz verboten.Auspuffanlagen mit elektronischem Soundmanagement sind auch unter Euro 4 weiterhin legal. Für Maschinen, die unter Euro 3 typ- und erstzugelassen sind, gilt hinsichtlich der Nachrüstanlagen weiterhin dieser Standard. Außerdem gibt es Bestandsschutz, Euro 4 ist nicht rückwirkend. Bei Modellen mit einer Erstzulassung (ab 1.1.2017) respektive Homologation unter Euro 4 (ab 1.1.2016) hat auch der Nachrüstauspuff die Standards dieser Norm zu erfüllen.

 

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Geschrieben von imarcell am 15.03.2018 um 10:01:

Also Laut TÜV Süd die die manuellen Anlagen bei Euro4 nicht legal ! 
Und wie mein Vorredner bereits geschrieben hat, auch wenn man ihn eingetragen bekommt, ist er noch nicht direkt legal.


Geschrieben von Vinchi am 15.03.2018 um 10:37:

zum zitierten Beitrag
oder muß ich in den Apfel beissen und zwischen KT, J&H Prenzl wählen....?

So ist es leider, wenn man vernünftigen Sound haben will.


Geschrieben von Mulligan1 am 15.03.2018 um 10:54:

oder tief  durchatmen, alles lassen wie es ist, paar 1000 Euro sparen und vor allen Dingen entspannt durchs (Harley)-Leben gleiten... (und die Aussagen anderer ignorieren Augenzwinkern )

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Geschrieben von tschabippe am 15.03.2018 um 11:09:

wie ich es mir schon gedacht habe, KEINER kann eine GÜLTIGE Quelle nennen, wo es ausdrücklich geregelt ist.
Von wem u.a. wird wohl so ein "Motorradonline" mitfinanziert? Ist doch klar das J&H und KT sagen das alles andere ausser ihren Anlagen f EURO4 nicht legal ist.

Ich habe nach wie vor nichts gefunden was rechtlich gültig und sozusagen Gesetz ist.

 


Geschrieben von Mondeo am 15.03.2018 um 11:44:

zum zitierten Beitrag Zitat von Metal-Rider
zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Manuell war schon immer verboten und bleibt es auch.

Das stimmt so aber nicht.
Die manuelle Verstellung an sich ist (bzw. war) nicht verboten, ich hab sie ja auch eingetragen. Nur die Klappen im öffentlichen Straßenverkehr zu öffnen ist nicht erlaubt.

das meine ich auch damit. Also eigentlich sinnfrei, da ich sie nicht nutzen darf rein rechtlich.