Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Allgemein (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=16)
-- Laberecke (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=19)
--- Moped geklaut und nun? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=87393)
Moped geklaut und nun?
Moin zusammen,
ich trete hier mal mit einer etwas komischen Sache an euch und hoffe das mir jemand helfen oder Tipps geben kann.
Mir wurde Ende August meine Street Glide (2016er) entwendet. Letzte Woche wurde der Fall von der Versicherung abgeschlossen und man hat mir einen Teil des errechneten Wertes überwiesen. Die Mehrwertsteuer wurde erst einmal einbehalten. Um es etwas deutlicher zu machen: es wurden knapp 25000 ausgerechnet und knapp 20000 habe ich erhalten.
Die restlichen 5000 würden mir zustehen, wenn ich ein Motorrad kaufen würde, bei dem die Mehrwertsteuer ausgewiesen werden. Also sprich, ich kaufe eine andere Street Glide die z.B. 27000 kostet, dann würde ich die restlichen 5000 von der Versicherung bekommen und müsste selber noch 2000 drauf legen. Soweit alles gut und verstanden.
Jetzt kommt allerdings der Teil den ich nicht mehr verstehe und auch nicht weiß wie das funktionieren soll:
Ich habe nun ein paar Harley Dealer angesprochen und gefragt wie derzeit die Marktlage ist und was ich so für 25000 bekommen könnte. Da wäre wohl einiges machbar, allerdings scheitert das alles an dieser ausweisbaren Mehrwertsteuer. Unter 25000 bekomme ich reichlich gebrauchte Maschinen, die auch Ausstattungstechnisch meiner Maschine ähneln würden, allerdings wird bei gebrauchten Maschinen die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen, auch wenn ich sie von einem Händler kaufe. Neue Maschinen gehen ab ca. 27000 los und sind dann nackt.
Was tut man da am Besten? Auf eine Antwort von der Versicherung warte ich noch, wie die sich das vorstellen. Eine gebrauchte Maschine kaufen dann hab ich allerdings nur 20000 in der Hand oder eine neue Maschine kaufen damit ich die 5000 noch bekomme, muss dann aber noch einiges an Geld in die Hand nehmen, damit ich annähernd das da stehen habe, was ich vorher hatte. Das kann doch nicht Sinn und Zweck einer Versicherung sein, wenn ich meinen Bock Vollkasko versichere, oder sehe ich da irgend etwas falsch?
Gruß
Sezar
Hallo,
19% MwSt. aus 20.000,--€ sind nur 3800,--€. Da fehlen schon mal 1200,--€. Die Versicherung soll erstmal rechnen lernen.
__________________
Gruss
Roland
Die von mir genannten Beträge dienten als Beispiel. Um genau zu sein wurden ca 24400 berechnet und ca 20300 ausgezahlt. War in dem Beitrag etwas einfacher zur Erklärung. Das ist aber nicht das Hauptproblem worum es mir hier geht.
Ich will mich ja auch nicht bereichern, nur ein ähnliches Moped wie das was ich hier vorher stehen hatte
Gruß
Moped geklaut und nun?
Hi
Sowas ähnliches hatte ich nach nem Unfall.
Da hat es aber ausgereicht nen Kaufvertrag einzureichen bei dem die Kaufsumme höher war als der Gesamtbetrag der Erstattung.
Somit habe ich auch die MWST erhalten.
Das Ersatzfahrzeug habe ich von privat gekauft.
Wichtig war nur das ich ein Fz. kaufte das teuerer war.
Gruß Stonie.
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Mahlzeit!
Wenn du Gewerbetreibender bist verstehe ich das alles und ist von der Versicherung richtig.
Anders ist es, wenn du als Privatperson handelst. Dann ist es völlig uninteressant, weil: Die Versicherung muss in aller Regel den Wiederbeschaffungspreis bezahlen. Ohne "Wenn Und Aber".
__________________
Ole aus Stendal
_____________________________________________
"Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe." G.W. Werner
Frieden und
Freiheit
für alle!
Das steht im Netz und ich finde das eine Sauerei!
Zitat:Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Auffassung der Versicherung tatsächlich der aktuellen Rechtslage und auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht.Die Mehrwertsteuer ist bei einem Kasko(Diebstahl)schaden nur dann zu ersetzen, wenn Sie tatsächlich anfällt.Als Schaden wird Ihnen nicht dass ersetzt, was Sie einmal bezahlt haben, sondern das, was Sie jetzt aufwenden müssen, um ein neues Fahrzeug zu erwerben.Erwerben Sie kein neues Fahrzeug, so fällt auch keine Mehrwertsteuer an und diese ist dementsprechend auch nicht zu ersetzen.Die entsprechende Klausel in den AKB (Allgemeinen Kaskobedingungen) wurde bereits mehrfach, auch durch den Bundesgerichthof überprüft und für wirksam befunden.Ihre Versicherung muss Ihnen daher tatsächlich nur die Mehrwertsteuer ersetzen, wenn diese beim Kauf eines Ersatzfahrzeuges tatsächlich anfällt.
zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Zitat:Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Auffassung der Versicherung tatsächlich der aktuellen Rechtslage und auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht.Die Mehrwertsteuer ist bei einem Kasko(Diebstahl)schaden nur dann zu ersetzen, wenn Sie tatsächlich anfällt.Als Schaden wird Ihnen nicht dass ersetzt, was Sie einmal bezahlt haben, sondern das, was Sie jetzt aufwenden müssen, um ein neues Fahrzeug zu erwerben.Erwerben Sie kein neues Fahrzeug, so fällt auch keine Mehrwertsteuer an und diese ist dementsprechend auch nicht zu ersetzen.Die entsprechende Klausel in den AKB (Allgemeinen Kaskobedingungen) wurde bereits mehrfach, auch durch den Bundesgerichthof überprüft und für wirksam befunden.Ihre Versicherung muss Ihnen daher tatsächlich nur die Mehrwertsteuer ersetzen, wenn diese beim Kauf eines Ersatzfahrzeuges tatsächlich anfällt.
__________________
Ole aus Stendal
_____________________________________________
"Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe." G.W. Werner
Frieden und
Freiheit
für alle!
zum zitierten Beitrag Zitat von Ole66
Beispiel: Ich habe mir vor 30 Jahren einen Mercedes SL 300 Flügeltürer gekauft. Der wird mir gestohlen und die Wiederbeschaffung ist ca 5mal so hoch wie der damalige Neuwert des Wagens, weil Sammlerauto. Dann muss die Versicherung den WIEDERBESCHAFFUNGSPREIS in voller Höhe begleichen.
Und wieder gilt: Ohne wenn & Aber.
zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
bei einem 300SL ist aber auch die Versicherungsprämie eine andere.
__________________
Ole aus Stendal
_____________________________________________
"Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe." G.W. Werner
Frieden und
Freiheit
für alle!
Schau hier :
Die Kaskoversicherung muss nach einem Verkehrsunfall auch die Kosten für die Wiederbeschaffung des Fahrzeugs übernehmen. Wird das Fahrzeug privat gekauft, darf sie nicht den Wert der Mehrwertsteuer abziehen. Auch nicht, wenn bei diesem Privatkauf keine Umsatzsteuer angefallen ist. Lag der Kaufpreis über dem Brutto-Wiederbeschaffungswert, muss sie letzteren auch erstatten. Über dieses Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 6. Oktober 2016 (AZ: 8 U 111/16) informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Das dürfte auch im Diebstahlfall zutreffen
Danke euch für eure zahlreichen Kommentare. Ich bin Privatperson und kann somit keine Steuer absetzen.
Wie gesagt, ich warte noch auf die Antwort von der Versicherung, wie die sich das genau vorstellen. Bisher ist da Funkstille.
Ich wollte nur mal sicher gehen, dass ich mit meinen Überlegungen da nicht ganz so falsch liege.
Gruß
iDeni
Bei Diebstahl würde ich sowieso das alles über einen Anwalt laufen lassen, eben aus diesem Grund, die wissen da besser bescheid usw.
Sicherlich steht da noch ein extra Obolus an.
also mir wurde mal das Auto,ein GTI geklaut,da bekam ich auch alle Brutto zurück.
Lief aber von Anfang an übern Anwalt,selbst würde ich keine Silbe mit der Versicherung reden oder schreiben
Mir wurde vor ca 20 Jahren ein Moped geklaut. Wert war ca 16.000 DM wenn ich mich recht erinnere.
Ich war natürlich polizeilich verdächtig, mir mein Moped selbst gestohlen zu haben, obwohl das bei einer Rennveranstaltung direkt Sicht- und hörbar an der Einsatzstelle der Polizei geparkt wurde.
Zur Versicherung: die zahlte ca nach 8 Wochen, als die Polizei dann doch scheinbar von meiner Unschuld überzeugt war, auch nur den Betrag abzüglich der Mehrwertsteuer.
Nachdem ich ein Ersatzfahrzeug bereits zwischenzeitlich kaufte, habe ich dem Versicherungsvertreter vor Ort die Kaufrechnung gegeben.
Es erfolgte eine Ausstellung eines Barchecks.
Ich würde in jedem Fall auf die Antwort der Versicherung warten, denn es ist heute bestimmt nicht mehr so einfach wie früher.
Welcher Händler kann denn keine MwSt ausweisen??
Bei meinem steht die sogar auf jeder Rechnung für (neue) Ersatzteile.
Bei privaten gebrauchten macht das ja Sinn, aber beim gewerblichen Verkäufer?
Der muss das doch allein schon wegen seiner eigenen Steuererklärung machen!