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Moped geklaut und nun?

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Moped geklaut und nun?

iDeni ist offline iDeni · 35 Posts seit 29.04.2018
fährt: Street Glide Special
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35 Posts seit 29.04.2018
fährt: Street Glide Special
Neuer Beitrag 29.11.2018 13:02
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Moin zusammen,

ich trete hier mal mit einer etwas komischen Sache an euch und hoffe das mir jemand helfen oder Tipps geben kann.

Mir wurde Ende August meine Street Glide (2016er) entwendet. Letzte Woche wurde der Fall von der Versicherung abgeschlossen und man hat mir einen Teil des errechneten Wertes überwiesen. Die Mehrwertsteuer wurde erst einmal einbehalten. Um es etwas deutlicher zu machen: es wurden knapp 25000 ausgerechnet und knapp 20000 habe ich erhalten.

Die restlichen 5000 würden mir zustehen, wenn ich ein Motorrad kaufen würde, bei dem die Mehrwertsteuer ausgewiesen werden. Also sprich, ich kaufe eine andere Street Glide die z.B. 27000 kostet, dann würde ich die restlichen 5000 von der Versicherung bekommen und müsste selber noch 2000 drauf legen. Soweit alles gut und verstanden.

Jetzt kommt allerdings der Teil den ich nicht mehr verstehe und auch nicht weiß wie das funktionieren soll:
Ich habe nun ein paar Harley Dealer angesprochen und gefragt wie derzeit die Marktlage ist und was ich so für 25000 bekommen könnte. Da wäre wohl einiges machbar, allerdings scheitert das alles an dieser ausweisbaren Mehrwertsteuer. Unter 25000 bekomme ich reichlich gebrauchte Maschinen, die auch Ausstattungstechnisch meiner Maschine ähneln würden, allerdings wird bei gebrauchten Maschinen die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen, auch wenn ich sie von einem Händler kaufe. Neue Maschinen gehen ab ca. 27000 los und sind dann nackt. 

Was tut man da am Besten? Auf eine Antwort von der Versicherung warte ich noch, wie die sich das vorstellen. Eine gebrauchte Maschine kaufen dann hab ich allerdings nur 20000 in der Hand oder eine neue Maschine kaufen damit ich die 5000 noch bekomme, muss dann aber noch einiges an Geld in die Hand nehmen, damit ich annähernd das da stehen habe, was ich vorher hatte. Das kann doch nicht Sinn und Zweck einer Versicherung sein, wenn ich meinen Bock Vollkasko versichere, oder sehe ich da irgend etwas falsch?



Gruß
Sezar 

RausE ist offline RausE · 1058 Posts seit 26.12.2013
aus ERH
fährt: 2013 Super Glide Custom - 1996 BMW R1100RT
RausE ist offline RausE
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1058 Posts seit 26.12.2013 aus ERH

fährt: 2013 Super Glide Custom - 1996 BMW R1100RT
Neuer Beitrag 29.11.2018 13:14
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Hallo,
19% MwSt. aus 20.000,--€ sind nur 3800,--€. Da fehlen schon mal 1200,--€. Die Versicherung soll erstmal rechnen lernen.
 

__________________
Gruss

Roland



 

iDeni ist offline iDeni · 35 Posts seit 29.04.2018
fährt: Street Glide Special
iDeni ist offline iDeni
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35 Posts seit 29.04.2018
fährt: Street Glide Special
Neuer Beitrag 29.11.2018 13:18
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Die von mir genannten Beträge dienten als Beispiel. Um genau zu sein wurden ca 24400 berechnet und ca 20300 ausgezahlt. War in dem Beitrag etwas einfacher zur Erklärung. Das ist aber nicht das Hauptproblem worum es mir hier geht. 

Ich will mich ja auch nicht bereichern, nur ein ähnliches Moped wie das was ich hier vorher stehen hatte


Gruß

Stonie22 ist offline Stonie22 · 172 Posts seit 14.04.2017
fährt: FXDF 2009; GL1800 DCT Tour 2018; NX650 Umbau; CX500; DKW R200H Bj.53
Stonie22 ist offline Stonie22
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172 Posts seit 14.04.2017
fährt: FXDF 2009; GL1800 DCT Tour 2018; NX650 Umbau; CX500; DKW R200H Bj.53
Neuer Beitrag 29.11.2018 13:18
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Hi
Sowas ähnliches hatte ich nach nem Unfall.
Da hat es aber ausgereicht nen Kaufvertrag einzureichen bei dem die Kaufsumme höher war als der Gesamtbetrag der Erstattung.
Somit habe ich auch die MWST erhalten.
Das Ersatzfahrzeug habe ich von privat gekauft.
Wichtig war nur das ich ein Fz. kaufte das teuerer war.

Gruß Stonie.


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Ole66 ist offline Ole66 · 1906 Posts seit 10.07.2018
aus Stendal´s schönste Ortschaft
fährt: Street Glide Ann. 115, J&H mit SE LuFi, Mapping, Wilbers Nivomat
Ole66 ist offline Ole66
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1906 Posts seit 10.07.2018 aus Stendal´s schönste Ortschaft

fährt: Street Glide Ann. 115, J&H mit SE LuFi, Mapping, Wilbers Nivomat
Neuer Beitrag 29.11.2018 13:18
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Mahlzeit!
Wenn du Gewerbetreibender bist verstehe ich das alles und ist von der Versicherung richtig.
Anders ist es, wenn du als Privatperson handelst. Dann ist es völlig uninteressant, weil: Die Versicherung muss in aller Regel den Wiederbeschaffungspreis bezahlen. Ohne "Wenn Und Aber".

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Ole aus Stendal
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"Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe." G.W. Werner

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Mondeo ist offline Mondeo · 9603 Posts seit 17.06.2015
aus Heppenheim (Bergstraße)
fährt: Softail Slim
Mondeo ist offline Mondeo
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9603 Posts seit 17.06.2015 aus Heppenheim (Bergstraße)

fährt: Softail Slim
Neuer Beitrag 29.11.2018 13:20
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Das steht im Netz und ich finde das eine Sauerei!
Zitat:Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Auffassung der Versicherung tatsächlich der aktuellen Rechtslage und auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht.Die Mehrwertsteuer ist bei einem Kasko(Diebstahl)schaden nur dann zu ersetzen, wenn Sie tatsächlich anfällt.Als Schaden wird Ihnen nicht dass ersetzt, was Sie einmal bezahlt haben, sondern das, was Sie jetzt aufwenden müssen, um ein neues Fahrzeug zu erwerben.Erwerben Sie kein neues Fahrzeug, so fällt auch keine Mehrwertsteuer an und diese ist dementsprechend auch nicht zu ersetzen.Die entsprechende Klausel in den AKB (Allgemeinen Kaskobedingungen) wurde bereits mehrfach, auch durch den Bundesgerichthof überprüft und für wirksam befunden.Ihre Versicherung muss Ihnen daher tatsächlich nur die Mehrwertsteuer ersetzen, wenn diese beim Kauf eines Ersatzfahrzeuges tatsächlich anfällt.

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Ole66 ist offline Ole66 · 1906 Posts seit 10.07.2018
aus Stendal´s schönste Ortschaft
fährt: Street Glide Ann. 115, J&H mit SE LuFi, Mapping, Wilbers Nivomat
Ole66 ist offline Ole66
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1906 Posts seit 10.07.2018 aus Stendal´s schönste Ortschaft

fährt: Street Glide Ann. 115, J&H mit SE LuFi, Mapping, Wilbers Nivomat
Neuer Beitrag 29.11.2018 14:01
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zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Zitat:Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Auffassung der Versicherung tatsächlich der aktuellen Rechtslage und auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht.Die Mehrwertsteuer ist bei einem Kasko(Diebstahl)schaden nur dann zu ersetzen, wenn Sie tatsächlich anfällt.Als Schaden wird Ihnen nicht dass ersetzt, was Sie einmal bezahlt haben, sondern das, was Sie jetzt aufwenden müssen, um ein neues Fahrzeug zu erwerben.Erwerben Sie kein neues Fahrzeug, so fällt auch keine Mehrwertsteuer an und diese ist dementsprechend auch nicht zu ersetzen.Die entsprechende Klausel in den AKB (Allgemeinen Kaskobedingungen) wurde bereits mehrfach, auch durch den Bundesgerichthof überprüft und für wirksam befunden.Ihre Versicherung muss Ihnen daher tatsächlich nur die Mehrwertsteuer ersetzen, wenn diese beim Kauf eines Ersatzfahrzeuges tatsächlich anfällt.

Aber genau das habe ich hier oben geschrieben.
"Die Mehrwertsteuer ist bei einem Kasko(Diebstahl)schaden nur dann zu ersetzen, wenn Sie tatsächlich anfällt...." Das heißt für mich aber, anfällt beim Kauf & nicht beim Diebstahl & der Wiederbeschaffung.
"...Als Schaden wird Ihnen nicht dass ersetzt, was Sie einmal bezahlt haben, sondern das, was Sie jetzt aufwenden müssen, um ein neues (gebrauchtes) Fahrzeug zu erwerben...." Und genau das habe ich auch geschrieben.
"....Ihre Versicherung muss Ihnen daher tatsächlich nur die Mehrwertsteuer ersetzen, wenn diese beim Kauf eines Ersatzfahrzeuges tatsächlich anfällt." Und das gilt in aller Regel nur beim Kauf eines Neufahrzeugs.

Die Versicherung will anscheinend nur pokern und legt die Wortwahl nach Ihren Wünschen aus.

Beispiel: Ich habe mir vor 30 Jahren einen Mercedes SL 300 Flügeltürer gekauft. Der wird mir gestohlen und die Wiederbeschaffung ist ca 5mal so hoch wie der damalige Neuwert des Wagens, weil Sammlerauto. Dann muss die Versicherung den WIEDERBESCHAFFUNGSPREIS in voller Höhe begleichen. 
Und wieder gilt: Ohne wenn & Aber.

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Booze ist offline Booze · 2945 Posts seit 29.05.2017
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fährt: Low Rider S / Sturgis Shovelhead / Low Rider ST /Sportster 883 Iron
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fährt: Low Rider S / Sturgis Shovelhead / Low Rider ST /Sportster 883 Iron
Neuer Beitrag 29.11.2018 14:13
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zum zitierten Beitrag Zitat von Ole66

Beispiel: Ich habe mir vor 30 Jahren einen Mercedes SL 300 Flügeltürer gekauft. Der wird mir gestohlen und die Wiederbeschaffung ist ca 5mal so hoch wie der damalige Neuwert des Wagens, weil Sammlerauto. Dann muss die Versicherung den WIEDERBESCHAFFUNGSPREIS in voller Höhe begleichen. 
Und wieder gilt: Ohne wenn & Aber.

Wenn du den Zustand belegen kannst ja, bei einem 300SL ist aber auch die Versicherungsprämie eine andere. Augenzwinkern

Ole66 ist offline Ole66 · 1906 Posts seit 10.07.2018
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fährt: Street Glide Ann. 115, J&H mit SE LuFi, Mapping, Wilbers Nivomat
Neuer Beitrag 29.11.2018 14:42
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zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
bei einem 300SL ist aber auch die Versicherungsprämie eine andere.

Da hast du natürlich völlig recht. Ändert aber nichts an dem Sachverhalt der Wiederbeschaffung und den gesetzlichen Grundlagen, oder? Ich würde der Versicherung jedenfalls ganz schön auf´s Dach steigen. 
Ungeklärt bleibt die Frage: Handelt der TO als Privatperson oder als Gewerbetreibender?

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Di@k ist offline Di@k · seit
Di@k ist offline Di@k
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Neuer Beitrag 29.11.2018 14:43
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Schau hier :

Die Kaskoversicherung muss nach einem Verkehrsunfall auch die Kosten für die Wiederbeschaffung des Fahrzeugs übernehmen. Wird das Fahrzeug privat gekauft, darf sie nicht den Wert der Mehrwertsteuer abziehen. Auch nicht, wenn bei diesem Privatkauf keine Umsatzsteuer angefallen ist. Lag der Kaufpreis über dem Brutto-Wiederbeschaffungswert, muss sie letzteren auch erstatten. Über dieses Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 6. Oktober 2016 (AZ: 8 U 111/16) informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).


Das dürfte auch im Diebstahlfall zutreffen

iDeni ist offline iDeni · 35 Posts seit 29.04.2018
fährt: Street Glide Special
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35 Posts seit 29.04.2018
fährt: Street Glide Special
Neuer Beitrag 29.11.2018 14:49
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Danke euch für eure zahlreichen Kommentare. Ich bin Privatperson und kann somit keine Steuer absetzen.
Wie gesagt, ich warte noch auf die Antwort von der Versicherung, wie die sich das genau vorstellen. Bisher ist da Funkstille.

Ich wollte nur mal sicher gehen, dass ich mit meinen Überlegungen da nicht ganz so falsch liege.


Gruß
iDeni

Booze ist offline Booze · 2945 Posts seit 29.05.2017
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fährt: Low Rider S / Sturgis Shovelhead / Low Rider ST /Sportster 883 Iron
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fährt: Low Rider S / Sturgis Shovelhead / Low Rider ST /Sportster 883 Iron
Neuer Beitrag 29.11.2018 14:59
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Bei Diebstahl würde ich sowieso das alles über einen Anwalt laufen lassen, eben aus diesem Grund, die wissen da besser bescheid usw.
Sicherlich steht da noch ein extra Obolus an.

Sticki1 ist offline Sticki1 · seit
Sticki1 ist offline Sticki1
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Neuer Beitrag 29.11.2018 16:19
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also mir wurde mal das Auto,ein GTI geklaut,da bekam ich auch alle Brutto zurück.
Lief aber von Anfang an übern Anwalt,selbst würde ich keine Silbe mit der Versicherung reden oder schreiben

Avatar (Profilbild) von Chrisk
Chrisk ist offline Chrisk · 1098 Posts seit 26.05.2011
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fährt: Misc.
Neuer Beitrag 29.11.2018 16:23
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Mir wurde vor ca 20 Jahren ein Moped geklaut. Wert war ca 16.000 DM wenn ich mich recht erinnere.
Ich war natürlich polizeilich verdächtig, mir mein Moped selbst gestohlen zu haben, obwohl das bei einer Rennveranstaltung direkt Sicht- und hörbar an der Einsatzstelle der Polizei geparkt wurde.

Zur Versicherung: die zahlte ca nach 8 Wochen, als die Polizei dann doch scheinbar von meiner Unschuld überzeugt war, auch nur den Betrag abzüglich der Mehrwertsteuer.
Nachdem ich ein Ersatzfahrzeug bereits zwischenzeitlich kaufte, habe ich dem Versicherungsvertreter vor Ort die Kaufrechnung gegeben.
Es erfolgte eine Ausstellung eines Barchecks.

Ich würde in jedem Fall auf die Antwort der Versicherung warten, denn es ist heute bestimmt nicht mehr so einfach wie früher.

BoBBer07 ist offline BoBBer07 · 160 Posts seit 29.08.2018
fährt: StreetBob
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fährt: StreetBob
Neuer Beitrag 29.11.2018 16:59
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Welcher Händler kann denn keine MwSt ausweisen??
Bei meinem steht die sogar auf jeder Rechnung für (neue) Ersatzteile.
Bei privaten gebrauchten macht das ja Sinn, aber beim gewerblichen Verkäufer? 
Der muss das doch allein schon wegen seiner eigenen Steuererklärung machen!

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