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Geschrieben von HD54 am 29.11.2018 um 18:19:

Händler, die ein Moped ohne Ust -Ausweis ankaufen, können beim Verkauf auch keine Steuer ausweisen. 

Nennt sich Differenzbesteuerung nach 25a UStG. 

Ist z.B. bei ( durch Privatleute ) eingetauschten Mopeds so. 

https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__25a.html

Gruss

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Geschrieben von BoBBer07 am 29.11.2018 um 20:49:

Jo. Aber ich dachte es geht um Neufahrzeuge..?


Geschrieben von HD54 am 29.11.2018 um 22:02:

Da ist eine Differenzbesteuerung tatsächlich eher sehr unwahrscheinlich aus meiner Sicht. 

Gruss

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Off the wall
 


Geschrieben von CruiserHD am 29.11.2018 um 22:44:

Aus meiner Erfahrung mit Versicherungen, immer nur noch mit RA.
Die ziehen alle Tricks um zu mindern!
Bei dem letzten Schaden sollte ich einen Kostenvoranschlag von einer Fachwerkstatt bringen, von diesem wollten sie über 30% abziehen da man ihn zu hoch einschätzte.
Dies lehnte ich ab, dann sollte ein vereid. Gutachtachten erstellt werden, von dem wollte man auch über 25% abziehen, da gäbe es einschlägige Urteile dazu.

Dann ließ ich ein Schreiben vom Anwalt los und die ganze Sache wurde bezahlt. Der Versicherungsmann vor Ort meinte nur, das wäre heutige Praxis.

Viel Glück

Andreas


Geschrieben von juergen007 am 30.11.2018 um 00:47:

Ich würde den Versicherungsvertrag von einem Profi prüfen lassen. 

Grundsätzlich kommt es darauf an, wie die Versicherungsbedingungen aussehen. Üblicherweise zahlen die Versicherungen nur den Wiederbeschaffungswert, der aus dem Netto KP und der MWst besteht.

Wird das Fahrzeug nicht wieder beschafft, fällt auch keine Mwst an, daher hält sie die Versicherung als "Zwangskredit" zurück.

Das ist, soweit mir bekannt, auch durch die jüngste Rechtssprechung abgesichert.

 

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Geschrieben von sysop am 30.11.2018 um 12:16:

zum zitierten Beitrag Zitat von iDeni
...
allerdings wird bei gebrauchten Maschinen die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen, auch wenn ich sie von einem Händler kaufe.
...

Da muss ich mal nachfragen, ist es

a.)
in Deutschland nicht Vorschrift ab einer gewissen Summe die Ust eigens ausweisen zu müssen? In Österreich ist bei Rechnungen über einem Betrag von 400 der anzuwendende Steuersatz UND der, auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag anzugeben. Seklbst wenn dort stehen würde 26.423 inkl. bliebe noch die Frage b

b.) Kann man in Deutschland bei den Versicherungen kein Brutto/Netto rechnen?

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Geschrieben von serioussv3n am 30.11.2018 um 14:21:

Wenn der Händler eine Maschine aus Privatbesitz z.B. in Zahlung nimmt, kann er bei Weiterverkauf auch keine MwSt. ausweisen.
Ich habe eine gebrauchte von einem Harley Händler gekauft und auf der Rechnung ist die MwSt nicht ausgewiesen.


Geschrieben von sysop am 30.11.2018 um 14:30:

zum zitierten Beitrag Zitat von serioussv3n
Wenn der Händler eine Maschine aus Privatbesitz z.B. in Zahlung nimmt, kann er bei Weiterverkauf auch keine MwSt. ausweisen.
Ich habe eine gebrauchte von einem Harley Händler gekauft und auf der Rechnung ist die MwSt nicht ausgewiesen.

Privatkauf, ganz klar, so habe ich die Anfrage aber nicht verstanden. Der Händler wird ja nicht nur Maschinen vermitteln sondern auch selber Gebrauchte haben und z.B. mit einem Jahr Garantie verkaufen. Das ist hier normaler Alltag.

Ansonsten ist mir alles klar.

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Geschrieben von serioussv3n am 30.11.2018 um 14:46:

Ich meinte auch keine Vermittlung oder das er im Auftrag des Kunden verkauft.

Wenn der Händler gebrauchte Maschinen hat, die er durch Inzahlungnahme in seinem Showroom stehen hat, und an jemand anderen weiterverkauft, kann er die MwSt trotzdem nicht ausweisen.

Beispiel:
Händler verkauft eine neue Maschine an Privatperson. Auf der Rechnung ist die MwSt ausgewiesen. Der Kunde bezahlt den Gesamtbetrag. Der Verkäufer muss die MwSt. weiter an das Finanzamt abgeben.
Gibt der Kunde nun irgendwann das Motorrad in Zahlung an den Händler, kann keine MwSt. mehr ausgewiesen werden (sie wurde ja schon beglichen) und dementsprechend kann der Händler auch keine MwsT. beim Weiterverkauf ausweisen.

Verkauft der Händler aber nun an einem gewerblichen Kunde und dieser nutzt das Objekt auch gewerblich, so kann später der gewerbliche Kunde weiterhin die MwSt. ausweisen. Aber das ist eine andere Geschichte.

Kurzum:
Sobald ein Gewerbetreibender mit gewerblichen Nutzen an eine Privatperson verkauft, muss er die MwSt. ausweisen damit der Betrag weiter an das Finanzamt abgetreten werden kann. Bei allen weiteren Geschäften mit diesen Objekt kann die MwSt. nicht nochmals ausgewiesen werden, da für dieses Objekt bereits die MwSt. abgeführt wurde.

 


Geschrieben von sysop am 30.11.2018 um 14:51:

Ok, danke für die Info.

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Geschrieben von Dragon am 04.12.2018 um 09:21:

Nun sind wir wieder etwas schlauer danke für die Info.


Geschrieben von reiswal am 04.12.2018 um 10:46:

Aber nur wenn der gewerbliche Kunde vorsteuerabzugsberechtigt ist, ist das möglich beim Verkauf die Mwst. auszuweisen, d.h. bei Kleinunternehmen oder teilweise auch freiberuflich Tätige ist das auch nicht möglich.
Und mal ehrlich, welches FA lässt eine Harley als Betriebsfahrzeug durchgehen.

Gruß

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Gruß Jörg


Geschrieben von Ole66 am 04.12.2018 um 23:57:

zum zitierten Beitrag Zitat von reiswal
Und mal ehrlich, welches FA lässt eine Harley als Betriebsfahrzeug durchgehen.

Jedes!

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Geschrieben von andysfr am 05.12.2018 um 00:45:

Vielleicht findest Du ein Vorführfahrzeug, das auf den Händler zugelassen ist oder war; da ist die Steuer auf jeden Fall ausweisbar. Unabhängig davon würde ich einen Anwalt drüber gucken lassen. So eine Erstberatung kostet ca. zwischen 100 und 150 Euro und danach bist Du viel schlauer.

Viel Glück, Erfolg & LG!


Geschrieben von iDeni am 05.12.2018 um 07:40:

Moin zusammen.

Ein Vorführfahrzeug wäre eine Alternative, da muss ich mal die Augen offen halten.

Einen Anwalt wollte ich eh konsolidieren da mir das Gutachten für meinen Geschmack zu niedrig ausgefallen ist. Ich denke das wird eine längere Geschichte mit Gegengutachten, Anwalt etc.

wäre ja auch zu schön wenn mal etwas glatt laufen würde.


Gruss Deni