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Geschrieben von jesse-z am 19.01.2019 um 11:22:

Hallo zusammen,

scheinbar hat die Suchfunktion heute ein Problem, denn sie kommt überhaupt nicht aus dem Teich und sucht stundenlang ohne Ergebnis. Also schlagt mich bitte nicht, wenn diese Frage hier schon einmal gestellt wurde.

Wie schon an anderer Stelle beschrieben, bastle ich meine Armaturen auf JayBrake um (zumindest, wenn ich noch ein taugliches Set finde, denn das, was bisher zu finden ist ...). Dazu sollen die Tasterklemmen von Arlen Ness zum Einsatz kommen, die je zwei Elemente bedienen können. Blinker und Hupe auf der einen Seite, Blinker und Fernlicht auf der anderen. Den Startknopf lagere ich aus und habe dazu auch schon eine Idee. Bleib der Killschalter und hier stellt sich die Frage, ob der bei einem 90er-Modell Pflicht überhaupt ist. Meine Intention ist natürlich das Teil einfach wegzulassen, will aber mit TÜV und Polizei keinen Stress bekommen, weil die in meinen Breitengraden eher übergenau sind und gerne mal stillegen.

Meine persönliche Meinung ist bei einer Harley dieses Baujahrs eindeutig Nein, weil es keinen Unterschied macht, ob ich am Lenker einen Kipphebel bediene oder am Tank das Zündschloss drehe. Beides hat den gleichen Effekt und, wenn das Mopped am Boden liegt, kommt man an beides gleich gut ran. Und nur dann sollte man das Teil ja bedienen, oder? smile

Im Netz finden sich viele "ich glaube"- und "ich meine gehört/gelesen zu haben"-, aber keine belastbaren Aussagen, die man den Leuten von der blauen Fraktion vorlegen könnte und die STVZO lässt sich darüber nicht eindeutig aus. Zumindest habe ich nichts entsprechendes gefunden. Auch findet sich dort nichts über die weit verbreitete Mär, dass man am Handbremshebel keinen Bremslichtkontakt brauchen würde. Es gibt viele Webseiten, die den gleichen Text aufzeigen (von wegen 1988 usw.), aber keine zeigt auf, wo genau das in einem Gesetzestext oder einer Richtlinie zu finden ist. Alles nicht hilfreich.

Also: kann mir jemand konkret sagen, ob an einem Mopped ein Killschalter vorhanden sein MUSS? Ich wäre für diese Information echt sehr dankbar!


P.S.: falls mir jemand sagen kann, wie viel Ampere der Startknopf aushalten muss, wäre ich auch dafür sehr dankbar! smile

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Viele Grüße
Jesse


Geschrieben von George am 19.01.2019 um 13:42:

Hi,
ich habe Falk angeschrieben und die Suche funktioniert wieder. Einen ähnlichen thread hatten wir schon mal, allerdings bezogen auf Schalter generell.
TÜV Vorschrift Lenkerschalter
Hier findest du aber auch nur ähnlich vage Vermutungen.

Ich lasse den hier mal offen, da es explizit um den Killschalter geht. Verschiebe ihn aber ins allgemeine Forum, da die Frage auch für andere Modelle auch relevant sein könnte.

Gruß

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Geschrieben von Moos am 19.01.2019 um 13:49:

zum zitierten Beitrag Zitat von jesse-z
Meine persönliche Meinung ist bei einer Harley dieses Baujahrs eindeutig Nein, weil es keinen Unterschied macht, ob ich am Lenker einen Kipphebel bediene oder am Tank das Zündschloss drehe. Beides hat den gleichen Effekt und, wenn das Mopped am Boden liegt, kommt man an beides gleich gut ran. Und nur dann sollte man das Teil ja bedienen, oder?

Nein, der Killschalter ist auch dazu gedacht ein Motorrad mit klemmendem Gaszug oder ähnlichem, was den Motor mit Vollgas laufen läßt, während der Fahrt auszuschalten, ohne die Hände vom Lenker zu nehmen. 
 

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Moos

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Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von Schimmy am 19.01.2019 um 14:08:

zum zitierten Beitrag Zitat von jesse-z
P.S.: falls mir jemand sagen kann, wie viel Ampere der Startknopf aushalten muss, wäre ich auch dafür sehr dankbar! smile

Mahlzeit,

Zu Deinen übrigen Fragen kann ich Dir leider keine verlässlichen Angaben machen, aber da der Startknopf nix Anderes macht,
als Spannung auf ein Relais zu geben, welches wiederum Spannung zum Anlasser-Magnetschalter (Solenoid) durchschaltet, ist
der Strom, der über den Schaltkontakt fließt, nicht größer, als z.B. bei der Hupe oder beim Fern-/Abblendlichtschalter. smile


GReetz   Jo

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Stammtisch in Münster/NRW


Geschrieben von jesse-z am 19.01.2019 um 14:57:

@George
Vielen Dank für's Verschieben und das Instandsetzen der Suchfunktion - jetzt klappt es wieder super fix!

@ Moos
Daran habe ich tatsächlich überhaupt nicht gedacht! Hab ich selbst zum Glück noch nie erlebt, aber das ergibt absolut Sinn!
Also sollte ich darüber nachdenken, irgendwo noch einen Unterbrecher einzusetzen.

@Jo
Das klingt gut! Da ich mich mit Elektronik überhaupt nicht auskenne, musste ich das einfach fragen.
Also nimmt das Relais den starken Strom auf, den der Starter benötigt. Reicht es, wenn der Startknopf 0,5A abkann?

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Viele Grüße
Jesse


Geschrieben von Schimmy am 19.01.2019 um 15:45:

zum zitierten Beitrag Zitat von jesse-z

@Jo
....
Also nimmt das Relais den starken Strom auf, den der Starter benötigt. Reicht es, wenn der Startknopf 0,5A abkann?

Nicht ganz... der Strom (die Spannung) den/die der Anlasser benötigt, schaltet das Solenoid ; den Strom (die Spannung),
den/die das Solenoid benötigt, schaltet ein Relais. Das Relais selbst zieht weniger als 0,5A Strom.

Greetz  Jo

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Geschrieben von jesse-z am 19.01.2019 um 15:54:

Ah okay, also reicht es, wenn der Schalter, der den Strom zum Relais "bringt", 0,5A abkann.
Wieder etwas gelernt smile

Vielen Dank!

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Viele Grüße
Jesse


Geschrieben von HeikoJ am 19.01.2019 um 16:27:

Ist doch klar festgelegt, ECE R 60 Rev.4:

"Zum Abstellen des Motors kann das Fahrzeug neben dem Hauptschalter oder einem Bedienteil für das Dekompressionsventil mit einem Zündstromunterbrecher ausgestattet sein (zusätzliche Motorabstelleinrichtung, Lenkstange rechts)"

Aber Achtung: Bei den Keyless Go Varianten IST das der Hauptschalter, also somit dort VORGESCHRIEBEN, es sei denn es ist ein Zündschloß (Hauptschalter) vorhanden.
 

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von Schimmy am 19.01.2019 um 16:34:

Hier mal vereinfacht der Stromlaufplan....

Den ROTEN Pfeilen folgend nimmt der Strom seinen Weg über die Hauptsicherung zum Zündschloss.

Bei ZÜNDUNG AN wird er dann u.A. auf das ROT / GRAUE Kabel durchgeschaltet Richtung Anlasser-Relais.

Beim Drücken des START-Knopfs wird Spannung auf das ORANGE / GRÜNE Kabel geschaltet und das Relais zieht an.

Das Relais schaltet nun die Batteriespannung auf das GRÜNE Kabel durch, das Solenoid wird aktiviert und der Anlassermotor
dreht sich.

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Geschrieben von Bernde am 19.01.2019 um 16:47:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
Hier mal vereinfacht der Stromlaufplan....

Das hat aber alles nix mit dem Killschalter zu tun: Hier gehts nicht um den Anlasserstromkreis, sondern "wie schalte ich die Zündung aus".
Über diesen Killer fließt der Strom der Zündspule (u.a.) und das sind ein paar Amps (!).

Augenzwinkern

 

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   Grüßung Bernde
 


Geschrieben von jesse-z am 19.01.2019 um 17:30:

@Bernde
Das hat schon seine Richtigkeit, denn ich hatte als P.S. gefragt, wie viel Ampere am Startknopf/-schalter ankommt und da ist das mit dem Kreislauf für mich als Strom-Noob schon eine erklärende Hilfe.
Mit Jos Hilfe weiß ich, was mein neuer Startknopf abkönnen muss und dass er nicht "den starken Strom" abbekommt.

@Heiko
Das ist mal eine klare Ansage! "Zum Abstellen des Motors kann das Fahrzeug ..." "Kann" ist ein modales Hilfsverb und heißt eindeutig nicht "muss" - so viel weiß ich noch aus meiner Ausbildung smile
Demnach ist der Schalter laut EU-Richtlinie keine Pflicht, da man das Mopped auch über das Zündschloss als Hauptschalter abstellen kann.
Mit Deinem Hinweis habe ich auch das entsprechende Dokument gefunden (Anlage).

Vielen Dank allen Helfern! Damit ist der Fall gelöst smile
 

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Jesse


Geschrieben von George am 19.01.2019 um 18:51:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Ist doch klar festgelegt, ECE R 60 Rev.4:

Guter Hinweis. Endlich mal eine aussagefähige Quelle.
Also eine Kann-Regelung.
Gilt die jetzt nur für Fahrzeuge die nach EG Recht zugelassen wurden?

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Geschrieben von HeikoJ am 19.01.2019 um 19:09:

zum zitierten Beitrag Zitat von George
Also eine Kann-Regelung.
Gilt die jetzt nur für Fahrzeuge die nach EG Recht zugelassen wurden?

"Kann" Regelung mit Einschränkungen, es muß zwingend ein anderer Hauptschalter vorhanden sein.
Da es sich um eine ECE Regelung handelt, gilt sie nur für Fahrzeuge die nach EU Recht zugelassen sind, in der StVzo habe ich nichts gleichwertiges gefunden.

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Geschrieben von jesse-z am 19.01.2019 um 19:21:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
"Kann" Regelung mit Einschränkungen, es muß zwingend ein anderer Hauptschalter vorhanden sein.

Genau so habe ich es auch verstanden. Bei der '90er FLST ist der Hauptschalter das Zündschloss zwischen den Tanks. Demnach braucht meine keinen Killschalter.
Mir fällt auch aktuell kein Mopped ein, das ich nicht durch das Umdrehen eines Schlüssels oder eines anderartigen Hauptschalters abschalten könnte.

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Viele Grüße
Jesse


Geschrieben von Chess am 19.01.2019 um 19:35:

zum zitierten Beitrag Zitat von jesse-z
Genau so habe ich es auch verstanden. Bei der '90er FLST ist der Hauptschalter das Zündschloss zwischen den Tanks. Demnach braucht meine keinen Killschalter.
Mir fällt auch aktuell kein Mopped ein, das ich nicht durch das Umdrehen eines Schlüssels oder eines anderartigen Hauptschalters abschalten könnte.

Ich bewege unter anderem eine FXR. Dort ist der Schlüssel an der rechten Seite nah am Zylinderkopf. Läge die Maschine auf der rechten Seite und hätte keinen Killschalter, wäre das abschalten schwierig bis unmöglich !

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Ich bin NICHT schwul; und das ist auch gut so !