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Hallo zusammen,
scheinbar hat die Suchfunktion heute ein Problem, denn sie kommt überhaupt nicht aus dem Teich und sucht stundenlang ohne Ergebnis. Also schlagt mich bitte nicht, wenn diese Frage hier schon einmal gestellt wurde.
Wie schon an anderer Stelle beschrieben, bastle ich meine Armaturen auf JayBrake um (zumindest, wenn ich noch ein taugliches Set finde, denn das, was bisher zu finden ist ...). Dazu sollen die Tasterklemmen von Arlen Ness zum Einsatz kommen, die je zwei Elemente bedienen können. Blinker und Hupe auf der einen Seite, Blinker und Fernlicht auf der anderen. Den Startknopf lagere ich aus und habe dazu auch schon eine Idee. Bleib der Killschalter und hier stellt sich die Frage, ob der bei einem 90er-Modell Pflicht überhaupt ist. Meine Intention ist natürlich das Teil einfach wegzulassen, will aber mit TÜV und Polizei keinen Stress bekommen, weil die in meinen Breitengraden eher übergenau sind und gerne mal stillegen.
Meine persönliche Meinung ist bei einer Harley dieses Baujahrs eindeutig Nein, weil es keinen Unterschied macht, ob ich am Lenker einen Kipphebel bediene oder am Tank das Zündschloss drehe. Beides hat den gleichen Effekt und, wenn das Mopped am Boden liegt, kommt man an beides gleich gut ran. Und nur dann sollte man das Teil ja bedienen, oder?
Im Netz finden sich viele "ich glaube"- und "ich meine gehört/gelesen zu haben"-, aber keine belastbaren Aussagen, die man den Leuten von der blauen Fraktion vorlegen könnte und die STVZO lässt sich darüber nicht eindeutig aus. Zumindest habe ich nichts entsprechendes gefunden. Auch findet sich dort nichts über die weit verbreitete Mär, dass man am Handbremshebel keinen Bremslichtkontakt brauchen würde. Es gibt viele Webseiten, die den gleichen Text aufzeigen (von wegen 1988 usw.), aber keine zeigt auf, wo genau das in einem Gesetzestext oder einer Richtlinie zu finden ist. Alles nicht hilfreich.
Also: kann mir jemand konkret sagen, ob an einem Mopped ein Killschalter vorhanden sein MUSS? Ich wäre für diese Information echt sehr dankbar!
P.S.: falls mir jemand sagen kann, wie viel Ampere der Startknopf aushalten muss, wäre ich auch dafür sehr dankbar!
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Viele Grüße
Jesse
Hi,
ich habe Falk angeschrieben und die Suche funktioniert wieder. Einen ähnlichen thread hatten wir schon mal, allerdings bezogen auf Schalter generell.
TÜV Vorschrift Lenkerschalter
Hier findest du aber auch nur ähnlich vage Vermutungen.
Ich lasse den hier mal offen, da es explizit um den Killschalter geht. Verschiebe ihn aber ins allgemeine Forum, da die Frage auch für andere Modelle auch relevant sein könnte.
Gruß
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
zum zitierten Beitrag Zitat von jesse-z
Meine persönliche Meinung ist bei einer Harley dieses Baujahrs eindeutig Nein, weil es keinen Unterschied macht, ob ich am Lenker einen Kipphebel bediene oder am Tank das Zündschloss drehe. Beides hat den gleichen Effekt und, wenn das Mopped am Boden liegt, kommt man an beides gleich gut ran. Und nur dann sollte man das Teil ja bedienen, oder?
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
zum zitierten Beitrag Zitat von jesse-z
P.S.: falls mir jemand sagen kann, wie viel Ampere der Startknopf aushalten muss, wäre ich auch dafür sehr dankbar! smile
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten
Stammtisch in Münster/NRW
@George
Vielen Dank für's Verschieben und das Instandsetzen der Suchfunktion - jetzt klappt es wieder super fix!
@ Moos
Daran habe ich tatsächlich überhaupt nicht gedacht! Hab ich selbst zum Glück noch nie erlebt, aber das ergibt absolut Sinn!
Also sollte ich darüber nachdenken, irgendwo noch einen Unterbrecher einzusetzen.
@Jo
Das klingt gut! Da ich mich mit Elektronik überhaupt nicht auskenne, musste ich das einfach fragen.
Also nimmt das Relais den starken Strom auf, den der Starter benötigt. Reicht es, wenn der Startknopf 0,5A abkann?
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Viele Grüße
Jesse
zum zitierten Beitrag Zitat von jesse-z
@Jo
....
Also nimmt das Relais den starken Strom auf, den der Starter benötigt. Reicht es, wenn der Startknopf 0,5A abkann?
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Stammtisch in Münster/NRW
Ah okay, also reicht es, wenn der Schalter, der den Strom zum Relais "bringt", 0,5A abkann.
Wieder etwas gelernt
Vielen Dank!
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Viele Grüße
Jesse
Ist doch klar festgelegt, ECE R 60 Rev.4:
"Zum Abstellen des Motors kann das Fahrzeug neben dem Hauptschalter oder einem Bedienteil für das Dekompressionsventil mit einem Zündstromunterbrecher ausgestattet sein (zusätzliche Motorabstelleinrichtung, Lenkstange rechts)"
Aber Achtung: Bei den Keyless Go Varianten IST das der Hauptschalter, also somit dort VORGESCHRIEBEN, es sei denn es ist ein Zündschloß (Hauptschalter) vorhanden.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
Hier mal vereinfacht der Stromlaufplan....
Den ROTEN Pfeilen folgend nimmt der Strom seinen Weg über die Hauptsicherung zum Zündschloss.
Bei ZÜNDUNG AN wird er dann u.A. auf das ROT / GRAUE Kabel durchgeschaltet Richtung Anlasser-Relais.
Beim Drücken des START-Knopfs wird Spannung auf das ORANGE / GRÜNE Kabel geschaltet und das Relais zieht an.
Das Relais schaltet nun die Batteriespannung auf das GRÜNE Kabel durch, das Solenoid wird aktiviert und der Anlassermotor
dreht sich.
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Stammtisch in Münster/NRW
zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
Hier mal vereinfacht der Stromlaufplan....
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Grüßung Bernde
@Bernde
Das hat schon seine Richtigkeit, denn ich hatte als P.S. gefragt, wie viel Ampere am Startknopf/-schalter ankommt und da ist das mit dem Kreislauf für mich als Strom-Noob schon eine erklärende Hilfe.
Mit Jos Hilfe weiß ich, was mein neuer Startknopf abkönnen muss und dass er nicht "den starken Strom" abbekommt.
@Heiko
Das ist mal eine klare Ansage! "Zum Abstellen des Motors kann das Fahrzeug ..." "Kann" ist ein modales Hilfsverb und heißt eindeutig nicht "muss" - so viel weiß ich noch aus meiner Ausbildung
Demnach ist der Schalter laut EU-Richtlinie keine Pflicht, da man das Mopped auch über das Zündschloss als Hauptschalter abstellen kann.
Mit Deinem Hinweis habe ich auch das entsprechende Dokument gefunden (Anlage).
Vielen Dank allen Helfern! Damit ist der Fall gelöst
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Viele Grüße
Jesse
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Ist doch klar festgelegt, ECE R 60 Rev.4:
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zum zitierten Beitrag Zitat von George
Also eine Kann-Regelung.
Gilt die jetzt nur für Fahrzeuge die nach EG Recht zugelassen wurden?
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zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
"Kann" Regelung mit Einschränkungen, es muß zwingend ein anderer Hauptschalter vorhanden sein.
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Viele Grüße
Jesse
zum zitierten Beitrag Zitat von jesse-z
Genau so habe ich es auch verstanden. Bei der '90er FLST ist der Hauptschalter das Zündschloss zwischen den Tanks. Demnach braucht meine keinen Killschalter.
Mir fällt auch aktuell kein Mopped ein, das ich nicht durch das Umdrehen eines Schlüssels oder eines anderartigen Hauptschalters abschalten könnte.
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Ich bin NICHT schwul; und das ist auch gut so !