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(1) Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Änderung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I, des Anhängerverzeichnisses und bei Änderungen nach Nummer 1 bis 3 auch der Zulassungsbescheinigung Teil II unverzüglich mitzuteilen:1.Änderungen von Angaben zum Halter, wobei bei alleiniger Änderung der Anschrift die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorzulegen ist,
So wie das dort steht, brauchst Du das Kennzeichen zur Zulassungstelle nicht mitnehmen.
Ich würde mich da auf nichts einlassen. Du kannst das bisherige Kennzeichen ganz klar weiterhin nutzen. Wenn da ein Mitarbeiter meint, das geht nicht, dann zum Vorgesetzten. Sollte das auch keinen Erfolg haben, würde ich erstmal, ohne Ummeldung wieder gehen und die Sache in Ruhe klären. Hast Du evtl. die Möglickeit, zu verschiedenen Zulassungsstellen zu gehen?
Viel Erfolg und schöne Weihnachten.
Das habe ich in Bremen gefunden. Da steht klar, das bei einem Halterwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk neue Schilder fällig sind.
Bei einem Halterwechsel innerhalb Bremens können bei zugelassenen Fahrzeugen die aktuellen Kennzeichen auch weiterhin genutzt werden. In einem solchen Fall behält auch eine bereits existierende Feinstaubplakette ihre Gültigkeit. https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.80360.de
https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.18516.de
schaue unter Verfahren Punkte 4 und 5
In den Zulassungsvorschriften finde ich keinen Gesetzabschnitt der es erlaubt bei Halterwechsel von einem zum anderen Bezirk das Kennzeichgen mitzunehmen.
Trotzdem schöne Weihnachten und sei so nett und schreib mal wies dir ergangen ist mit dem Kennzeichen.
__________________
Ich bin dann mal weg, um mich zu finden. Sollte ich zurückkommen, bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte ich soll hier warten, bis ich zurück bin!
zum zitierten Beitrag Zitat von Pmr
Das habe ich in Bremen gefunden. Da steht klar, das bei einem Halterwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk neue Schilder fällig sind.
Bei einem Halterwechsel innerhalb Bremens können bei zugelassenen Fahrzeugen die aktuellen Kennzeichen auch weiterhin genutzt werden. In einem solchen Fall behält auch eine bereits existierende Feinstaubplakette ihre Gültigkeit. https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.80360.de
https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.18516.de
schaue unter Verfahren Punkte 4 und 5
In den Zulassungsvorschriften finde ich keinen Gesetzabschnitt der es erlaubt bei Halterwechsel von einem zum anderen Bezirk das Kennzeichgen mitzunehmen.
Trotzdem schöne Weihnachten und sei so nett und schreib mal wies dir ergangen ist mit dem Kennzeichen.
Mal blöd gefragt.
Ist denn Landkreis München, und Stadt München beides beginnend mit M ?
Da würde ich einfach mal nachfragen warum das bitte nicht funktionieren sollte .
M macht keinen Unterschied, und die Eindeutigkeit der Identifikation ist gewährleistet.
Und verzweifelt dabei fragen wer dann die Kosten für den neuen Slip in Kennzeichenträger trägt .
Bei den drohenden 22cm Breite würde ich mir vorher noch ganz schnell so ein Teil zulegen.
Also wenn beide Kennzeichen mit M beginnen und das Moped noch zugelassen ist,
dann brauchst du ja bloss ummelden und das Kennzeichen nicht mal mit reinnehmen zur Zulassungsstelle.
Falls beide Kennzeichen verschieden beginnen, kannst du das alte Kennzeichen nicht mitnehmen.
Wir haben hier (in Augsburg) noch ein Motorrad aus Berliner Zeiten, weches noch mit B beginnt, damit fahren wir bereits seit 5
Jahren in Bayern rum, aber...........
sobald wir das Moped verkaufen, ist das Kennzeichen auch weg, es sei denn, ich verkaufe es wieder nach Berlin.
__________________
Gruß Rainer
-== Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom ==-
zum zitierten Beitrag Zitat von avirexer
Also wenn beide Kennzeichen mit M beginnen und das Moped noch zugelassen ist,
dann brauchst du ja bloss ummelden und das Kennzeichen nicht mal mit reinnehmen zur Zulassungsstelle.
Falls beide Kennzeichen verschieden beginnen, kannst du das alte Kennzeichen nicht mitnehmen.
Wir haben hier (in Augsburg) noch ein Motorrad aus Berliner Zeiten, weches noch mit B beginnt, damit fahren wir bereits seit 5
Jahren in Bayern rum, aber...........
sobald wir das Moped verkaufen, ist das Kennzeichen auch weg, es sei denn, ich verkaufe es wieder nach Berlin.
Welche Info genau??
Das Berliner Moped wurde hier nur in Bayern umgeschrieben, hat weiterhin B Kennzeichen.
Dazu brauch man keine Quelle, das geht seit 2014 so !
Und haben wir so gemacht, dürfte ich doch auch deutlich geschrieben haben??
Ansonsten mal googel anwerfen.
Warte, ich mach das schnell für dich......dauert keine Minute.
....So, da steht es :
"Alte Nummernschilder behalten ihre GültigkeitIm Juli 2014 ist eine weitere Neuerung in Kraft getreten. Seitdem darf Ihnen bei einem Umzug auch Ihr Kennzeichen folgen. In einigen Bundesländern wie Hessen und Schleswig-Holstein galt das schon bei Umzügen zwischen Landkreisen, nun kann das bestehende Kennzeichen auch über Bundesländergrenzen hinweg zusammen mit Ihnen umziehen. Laut Bundesverkehrsministerium sparen Autobesitzer dadurch Zeit und Geld. Die Kosten, die beim Auto ummelden in diesem Fall entstehen, fallen im Vergleich zum normalen Prozedere nur geringfügig niedriger aus. Einsparen lassen sich nur die Ausgaben für das Neuprägen der Schilder und die Zeit, die man beim Warten beim Schilderdienst verbracht hätte."
Kannst dich auch gerne selber durch die Seite quälen.https://www.cosmosdirekt.de/autoversicherung/ummelden/?k_vtweg=51288&wt_ga=76393919011_350977454058&wt_kw=b_76393919011_%2Bfahrzeug%20%2Bummelden&wt_cc5=kwd-32587789908&gclid=Cj0KCQiArozwBRDOARIsAHo2s7tQicOuiCrspnVzaFRax-LfV68CJOHaY6GSH39QEw2kZe5SXwKHDCUaAhydEALw_wcB
Oder hier:
https://umziehen.de/an-ab-ummelden/kennzeichenmitnahme-neues-auto-altes-kennzeichen-geht-das-4507
Es gibt aber noch weitere 873.000 Treffer dazu.
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Gruß Rainer
-== Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom ==-
Lest ihr eigentlich nur das, was ihr lesen wollt?
Es soll seit Oktober diesbezüglich eine Änderung geben, dass trotz Halterwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk das Kennzeichen behalten werden kann.
Das ist die Fragestellung und nichts anderes.
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BRC #2
zum zitierten Beitrag Zitat von LETTI
Es soll seit Oktober diesbezüglich eine Änderung geben, dass trotz Halterwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk das Kennzeichen behalten werden kann.
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Gruß Rainer
-== Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom ==-
zum zitierten Beitrag Zitat von LETTI
Lest ihr eigentlich nur das, was ihr lesen wollt?
Es soll seit Oktober diesbezüglich eine Änderung geben, dass trotz Halterwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk das Kennzeichen behalten werden kann.
Das ist die Fragestellung und nichts anderes.
zum zitierten Beitrag
Mit Linkangabe und Erklärung.
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Gruß Rainer
-== Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom ==-
Sodala,
wie versprochen die Rückmeldung.
war heute bei der Zulassungsstelle München Stadt und habe die Dicke auf mich zugelassen.
Die Dame am Schalter hat mich gleich gefragt ob ich das Kennzeichen vom Vorbesitzer übernehmen möchte.
Klar ....nichts lieber als das.....sie meinte: Kein Problem solange es angemeldet isr kann man die Schilder übernehmen ...egal aus welchem Zulassungsbezirk die Schilder kommen.
19,90 € bezahlt und weg war ich .
Nochmal vielen Dank an Euch alle und ein Gutes Neues Jahr
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Viele Grüsse aus München
Herbman
… eyh super..... freut mich
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meggs (der Badener aus 'm Pott)
Sehr schön, freut mich für Dich.
Ab und an erlebt man bei der Zulassungsstelle auch mal was positives.