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Geschrieben von SirWalt am 23.03.2019 um 17:09:

Hallo,
fahre ebenfalls mit Klappenauspuff.
Und nach anfänglicher Euphorie ging mir die extreme Lautstärke ziemlich auf die Nerven.
Nachdem ich mich etwas schlau gemacht habe, habe ich dann festgestellt dass man mir bei meiner Kess die Kat's nicht eingebaut hatte. Ohne mein Wissen!
Habe dies ändern lassen und jetzt ist der Klang erträglich und auch noch dumpfer.
 


Geschrieben von shovelix am 23.03.2019 um 17:19:

zum zitierten Beitrag ..... festgestellt dass man mir bei meiner Kess die Kat's nicht eingebaut hatte....

??? Augen rollen
shovelix


Geschrieben von Motorradfahrer am 23.03.2019 um 20:08:

Ähmmmm ... muss da doch mal fragen ...

Bei meiner Sporty, 2016, Euro 3, sind 98dB Standgeräusch vermerkt (in Brief, Schein und am Rahmen).

Das bedeutet inkl. Toleranz sind 103 dB quasi "noch im Rahmen". Das ist doch schon heftig laut!?

Ist das tatsächlich nur den hohen mechanischen Geräuschen der Sporty-Evos geschuldet?

 


Geschrieben von Booze am 23.03.2019 um 20:29:

zum zitierten Beitrag Zitat von Skogr
Das Manko der Klappenanlagen..... Als ob das damit was zu tun hat.

Wenn ein Depp am Hahn zieht ist es wurscht ob Klappe oder offene Tüten oder auch gepimpte oder auch Serie. Drehzahl = lauter.  

wie Moos schon richtig geschrieben hat.

Tja
man kann auch Gas geben und es wird nicht laut, ein hoch auf die Elektromobilität Zunge raus


Geschrieben von Nuwanda am 03.10.2019 um 10:24:

Hallo!

Hab jetzt diverse Themen bzgl. Klappenauspuff durch, welche oftmals bereits "geschlossen" sind und bin schließlich in diesem Thema gelandet.
Vielleicht sind meine Fragen ja bereits in anderen Themen durchgekaut worden, jedoch habe ich nichts gefunden.

Aus meinem Umfeld hier in Bayern, München bis Franken hoch, habe ich erfahren, daß die Gesellschaften (TÜV, KÜS, GTÜ, Dekra, ... ) für technische Überwachung seit geraumer Zeit dazu übergegangen sind, die Klappenanlagen (trotz ABE) nicht mehr abzunehmen, bzw. so diese nicht mehr in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden können.

Die Gerüchte gibt es ja schon einige Zeit, aber könnte es sein, daß der Gesetzgeber dabei ist, diese Klappen-Anlagen früher oder später vollständig zu verbieten, sofern sie nicht in die Zulassungsbescheinigung eingetragen sind?

Gibt´s etwa regional unterschiedliche Handhabungen durch die technischen Überwachungsgesellschaften?

Was denkt ihr, bzw. wer weiß etwas darüber?

Und bitte nicht das oftmals Gute, original Harley-Sound, gegen das Böse, körperverletzende Klappenauspuff-Hubschrauberstart - Gesalbe!

Besten Dank für konstruktive Antworten und Informationen!

Augenzwinkern

 


Geschrieben von Motorradfahrer am 03.10.2019 um 11:04:

Es gibt kein "regional erlaubt oder nicht erlaubt".

Es gibt Gesetze, die das Regeln ... und die sind überall in Deutschland gleich.

Die "regionale Handhabung" hat sich an denen zu orientieren; immer!


Geschrieben von Sam V am 03.10.2019 um 11:08:

https://www.motorradonline.de/ratgeber/euro-4-und-auspuffklappen-aufklaerungsarbeit/

__________________
Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.

Was man erträumen kann, kann man auch bauen.


Geschrieben von Nuwanda am 03.10.2019 um 15:31:

zum zitierten Beitrag Zitat von Motorradfahrer
Es gibt kein "regional erlaubt oder nicht erlaubt".

Es gibt Gesetze, die das Regeln ... und die sind überall in Deutschland gleich.

Die "regionale Handhabung" hat sich an denen zu orientieren; immer!

Demnach dürften bundesweit alle Gesellschaften für technische Überwachungen die Abnahme von Klappen-Anlagen, zwecks Eintragung, nicht mehr vornehmen!
Ich wollte halt wissen, ob hier jemand in letzter Zeit, entgegen dieser Feststellung aus meinem Dunstkreis, seine Klappen-Anlage eingetragen bekommen hat?
Und ob der Gesetzgeber evtl. eine Stoßrichtung verflogt, die Gesetzeslage zu verändern, so überhaupt keine Klappen-Anlagen mehr zulässig sind?
Ohne Eintrag hat man, so sehe ich das, dann auch keinen Bestandsschutz  mehr, falls eine Gesetzesänderung käme.


Geschrieben von Nuwanda am 03.10.2019 um 15:34:

zum zitierten Beitrag Zitat von Sam V
https://www.motorradonline.de/ratgeber/euro-4-und-auspuffklappen-aufklaerungsarbeit/

Nun!
Der nette Herr einer Firma, welche solche Anlagen vertreibt, wird wohl kaum eine Äußerung von sich geben, welche den Verkauf schmälern könnte!

 


Geschrieben von Skippy 73 am 03.10.2019 um 15:36:

zum zitierten Beitrag Zitat von Nuwanda

Nun!
Der netter Herr einer Firma, welche solche Anlagen vertreibt, wird wohl kaum eine Äußerung von sich geben, welche den Verkauf schmälern könnte!

Richtig......

__________________
Harley -Davidson Softail Slim S  
Kesstech ESM 3
CSC Luftfilter 
☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆
Harley-Davidson Softail 
Cross Bones 
☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆☆


Geschrieben von Iltschi am 03.10.2019 um 15:51:

Ich habe meine Kess eingetragen vor einem Jahr. War aber mehr Zufall im Rahmen der Gesamtabnahme. 

Wird der Klappenauspuff verboten? Nicht direkt in absehbarer Zeit. Aber 2024 soll eine neue EU Regelung in Kraft treten Euro 5b / 5 II die auf die Lautstärke zielen soll. Was und wie genau, weiß man  noch nicht. 

Einfacher wird es nicht, aber verboten auch nicht. 

Soweit mein Kenntnisstand. 


Geschrieben von Motorradfahrer am 03.10.2019 um 16:27:

Wenn Auspuff X für Motorrad Y homologisiert würde, und es eine entsprechende ABE gibt, dann gilt die auch, und zwar dauerhaft. Erstens wird sowas nicht widerrufen, der Hersteller hat immerhin viel Geld dafür bezahlt, (es sei denn es passieren so merkwürdig-halbseidene Dinge wie aktuell bei V&H), und zweitens ist genau deshalb das Eintragen ohnehin überflüssig ... egal wie viele Gegendarstellungen man diesbezüglich im WWW findet! Meine manuelle Kess hat eine ABE, die sich exakt auf mein Bike bezieht und bleibt deshalb so lange legal, wie sie die entsprechenden Grenzwerte einhält. Grenzwerte können nicht nachträglich geändert werden. Never! Schlimmstenfalls können unwissende und übereifrige Cops nerven ... und das stresst ... und das braucht niemand. Rechtlich ist das aber eindeutig.


Geschrieben von xl_digit am 03.10.2019 um 16:33:

zum zitierten Beitrag Zitat von Nuwanda
zum zitierten Beitrag Zitat von Motorradfahrer
Es gibt kein "regional erlaubt oder nicht erlaubt".

Es gibt Gesetze, die das Regeln ... und die sind überall in Deutschland gleich.

Die "regionale Handhabung" hat sich an denen zu orientieren; immer!

Demnach dürften bundesweit alle Gesellschaften für technische Überwachungen die Abnahme von Klappen-Anlagen, zwecks Eintragung, nicht mehr vornehmen!
Ich wollte halt wissen, ob hier jemand in letzter Zeit, entgegen dieser Feststellung aus meinem Dunstkreis, seine Klappen-Anlage eingetragen bekommen hat?
Und ob der Gesetzgeber evtl. eine Stoßrichtung verflogt, die Gesetzeslage zu verändern, so überhaupt keine Klappen-Anlagen mehr zulässig sind?
Ohne Eintrag hat man, so sehe ich das, dann auch keinen Bestandsschutz  mehr, falls eine Gesetzesänderung käme.

kann ich so nicht bestätigen, hab meine Penzl im Mai bei Dekra mit offenem SE1 Rail eingetragen bekommen. Freude
aber es ist richtig daß es im "allgemeinen" nicht so einfach läuft, ich hatte mal ein Telefonat mit Penzl diesbezüglich wo mir der Hersteller selbst sagte Sie haben Empfehlungsschreiben an den TÜV versendet das Klappenauspuff Systeme nicht mehr eingetragen werden sollen/dürfen.

also wenn man die Anlage eingetragen bekommt, sollte man dieses tun cool ich lass meine auch im Schein, auch wenn ich als zweitanlage eine BSL Rainbow montiere, die Penzl kommt auch nicht weg... iss ja ein gutes Stück Freude
ABE oder ECE homologisierung und Beipackzettel hin oder her, im Schein ist immer besser und angenehmer wenn es Kontrolliert wird. Meine Erfahrung zumindest und ich fahr seit nunmehr 20 Jahren Motorrad.


Geschrieben von Iltschi am 03.10.2019 um 16:35:

zum zitierten Beitrag Zitat von Motorradfahrer
.....Rechtlich ist das aber eindeutig.

Ähhm... rein aus Interesse, da hier so viele Top-Juristen sind. Wenn das so eindeutig ist, wo steht denn das im Gesetz zum Nachlesen. 


Geschrieben von wurzelhuber am 03.10.2019 um 16:58:

...also Leute - ich will das gar nicht nachlesen!!!

Und wenn's denn mal mit der Rennleitung Stress geben sollte, meine Güte.
Der ADAC wird mir wohl einen erfahrenen Anwalt empfehlen und dann soll der sich gefälligst mit der Obrigkeit herumschlagen; dafür wird er schließlich bezahlt.

Meine Jekill&Hyde hat 'ne ABE - und somit atme ich ganz tiefenentspannt durch die Hose.

Überhaupt, was soll schon passieren? Die Todesstrafe ist abgeschafft und für alles andere gibt's die Mastercard.