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Geschrieben von Schneckman am 10.01.2024 um 14:05:

zum zitierten Beitrag Zitat von Hosematz
Ist dieses Urteil bekannt? Ist zwar aus 2022 war aber letzte Woche in einer Lokalzeitung meiner Heimat...
Hab in der SuFu nichts gefunden.

971 OWi 241 Js 26773/22 -AG Frankfurt
https://openjur.de/u/2447922.html

Kurz:
-Klappenauspuff "legal"
-Fuhr im offenen Modus
-Polizei hört es und zeigt wegen unnötigen Lärms an
-AG Frankfurt geht mit und urteilt ab (Ja ich weiß, "nur" ein AG, kein OLG...)
-100€ Owi

Dem Urteil zu Folge könnte ich jedes Mal abgestraft werden, wenn sich irgendeiner durch den Lärm gestört fühlt und es halbwegs bezeugen könnte, dass die Klappe offen war...
"Unnötig ist der Lärm dann, wenn er über die sachgemäße Benutzung des Fahrzeugs hinausgeht und/oder wenn die technischen Ausrüstungsvorschriften sowie die Verhaltensvorschriften nicht beachtet werden, mithin das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß übersteigt (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 17.12.2018 - 1 K 4344/17 - BeckRS 2018, 40265). Hierbei bedarf es keiner exakten Geräuschmessung, so dass die Feststellung auch auf Grundlage einer, wie hier, erfolgten Zeugenaussage getroffen werden kann (vgl. VG Karlsruhe a.a.O.)"

Gruß Micha

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Finde das auch erstaunlich, weil kein eindeutiger Nachweis vorliegt, aber war wohl schon immer so.
Ich habe anno 1986 ein Schreiben erhalten aufgrund der Anzeige eines Streifenbeamten.
Der hat mich in Schwabing auf der Heimfahrt von der Arbeit gesehen bzw gehört und wegen der seiner Meinung nach zu hohen Lautstärke angezeigt.
(Dies war bis heute tatsächlich das einzige mal, daß ich in München Schwierigkeiten bekommen habe, abgesehen vom Rauswinken wegen Geschwindigkeit)
Also nicht angehalten oder hinterhergefahren, sondern mich im Vorbeifahren gesehen (an der Ecke beim Abbiegen).
Das Bike war eine Shovel FLHX Bj. 1984,  "Klappen" waren die verschweißten Prallbleche in der Schalldämpfermitte und "geöffnet" hatte ich sie dauerhaft mittels
Punktierung unter Zuhilfenahme von Hammer und Spitzmeißel.
Nicht alles komplett rausgedroschen alá Drag Pipes aber es ging schon a bissl was durch.
Das Schreiben enthielt eine Zahlungsaufforderung wegen der Ordnungswiderlichkeit und eine Einladung zur Vorführung.
Zahlung geleistet und mit ordnungsgemäßem Auspuff vorgefahren.
Die Höhe weiß ich nicht mehr, aber es war schon deutlich weniger als die umgerechnet 100 €.  Ist aber auch lange her.
Weiß das heute noch, weil ich mich gewundert habe, daß das ohne Messung einfach so geht, bzw. ob das so sein darf.
Hab aber nicht nachgeforscht, weil wenn es sich auf die Art erledigt, was soll es dann.

Möglich, daß der Schutzmann aufgrund des Kennzeichens die EZ und somit die dafür gültige Geräuschemissionsnorm rausgesucht hat, und wenn
es ein Auskenner war, erkannt hat, daß das Fahrgeräusch mehr als 86 dbA gewesen sein dürfte.
Ist zwar dann immer noch ohne Messung, aber entweder ausreichende Grundlage für die Anzeige oder es wird so gemacht, weil man weiß, da widerspricht
der Angezeigte nicht, weil er am Ende froh ist, so die Angelegenheit abzuschließen ohne das ganz große Gedöns.

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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN


Geschrieben von dieTor am 10.01.2024 um 14:13:

Wenn die Prüfberechtigten gegen zulässige und legale Auspuffklappen nichts machen können, werden je nach Kontrollsituation andere Gesetzesvorlagen gezogen.

- Unnötige Lärmbelästigung oder unnötige Abgasbelastung.

- Weiterhin gerne angewandt wird das unnütze Hin- und Herfahren.

Diese Tatbestände müssen natürlich gerichtsfest nachgewiesen werden! Diese Anwendung kennen und befürworten wir selbstverständlich bei den Autoposern Augen rollen

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* Ich habe Vorurteile, aber meistens treffen sie zu *


Geschrieben von Schneckman am 10.01.2024 um 15:00:

...die beiden Tatbestände waren in meinem Fall ebenfalls nicht nachgewiesen, wie die Lautstärke selbst auch nicht belegt wurde.
Und lagen auch nicht vor, es gab kein Unnötiges Hochdrehen des Motors oder Hin- und Herdrehen am Gas und es war mein Arbeitsweg.
Rechtlich für mich nicht einschätzbar, aber alle sind zufrieden :
Der Schutzmann kriegt seinen Fleißeintrag im Tagesbericht, der Geräuscherzeugende kommt ohne großes Drama heraus, und Geld fließt auch....
...quasi der Königsweg

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Geschrieben von Ironpig am 10.01.2024 um 15:14:

Sagt mal, ist das ein andere Fall vielleicht:

 "die manuell steuerbaren Klappen der in dem Fahrzeug verbauten Abgasklappensteuerungsanlage geöffnet, wodurch es zu ...."


Geschrieben von Ironpig am 10.01.2024 um 15:26:

Ist sicher schon zigfach hier eingestellt. Zur Erinnerung:

https://www.motorradonline.de/ratgeber/euro-4-und-auspuffklappen-aufklaerungsarbeit/

Mit manuell geöffneten Klappen darf in geschlossenen Ortschaften nicht gefahren werden !

Aber ihr könnt ja weiter euch in Schmerz und Selbstmitleid begeben. 

Wenn ich das dann doch mache und erwischt werde, dann nehme ich das wie ein Mann oder Frau hin.


Geschrieben von Schneckman am 10.01.2024 um 18:53:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ironpig


Wenn ich das dann doch mache und erwischt werde, dann nehme ich das wie ein Mann oder Frau hin.

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Also entweder mit Kabelbindern fixiert fluchen wie ein Rohrspatz oder die heulende Nervenzusammenbruchnummer probieren ?
Und was ist mit den anderen Geschlechtern ??

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Geschrieben von DeeCee am 10.01.2024 um 20:01:

Transfer, Schnecki, Transfer!!! fröhlich

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2019 Breakout 114

Jekill&Hyde, Kennzeichenhalter seitlich, TB Heckfender mit 3-in-1-Leuchten, TB Airride, TB Einzelsitz, Stripe-Blinker vorn...


Geschrieben von Atomar am 10.01.2024 um 21:00:

Was sagt denn das Gesetz, wenn ein paar Flammen aus dem Auspuff kommen?


Geschrieben von Ironpig am 11.01.2024 um 10:54:

... sonst nichts bei zu tragen außer dann bla, bla.

Getroffene Hunde bellen. rotes Gesicht


Geschrieben von Middach am 11.01.2024 um 19:14:

Mal nicht Motorrad, aber einem unserer Mitarbeiter tatsächlich passiert:

Auf der LKW- Ladefläche vielleicht 20 Betonsteinplatten als Schutt geladen.
Das bekannte Arschloch der Schmier im Rhein Sieg Kreis der immer Jagd auf Handwerker macht, hat ihn angehalten: Mangelnde Ladungssicherung.
Ging vor Gericht, Schüttgüter, dazu zählt auch Bauschutt, so waren sie auch drauf gekippt worden, also zerbrochen, können nach offiziellen Urteilen nich gesichert werden wie Ladungen, die geordnet geladen werden.
Richterinfunz hat daraus  wegen der Möglichkeit des Verrutschens kurzerhand eine unnötige Lärmbelästigung gemacht, ist wohl beides im selben Paragrafen geregelt.
400 Euro und ein Punkt.

Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand.

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Neid muss man sich verdienen, Mitleid kriegst du geschenkt  großes Grinsen

Wer Rechtschreibfehler findet, sollte seine Interpunktion verbessern.cool


Geschrieben von Börnie am 11.01.2024 um 21:14:

zum zitierten Beitrag Zitat von Middach
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Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand.

Ich mag mein Shirt :-)

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