zum zitierten Beitrag
Zitat von motorcycle boy
Das ist auch nach dieser Zeit eigentlich ein Fall für die IHK, die Gewerbeaufsicht, wenn nicht sogar den Staatsanwalt. Selbst wenn nix dabei herauskäme, hätten die den zumindest auf dem Kieker. Wenn Du sonst keinerlei Beziehung zu dem hast, können die Dir nicht unterstellen, dass Du dem eins auswischen willst.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das überhaupt was bringen sollte, weil,
- das Teil wurde weder in einer Fachwerkstatt, noch mit Anwesenheit eines Gutachters selber zerlegt
Glaube nicht, dass da sich seit 1993 was geändert hat, kann mich aber irren
Hatte 1993 einen Unfall mit einer Springer, wo der Bolzen 15 (auf der Zeichnung) gebrochen ist.
Nach einem sehr langen Krankenhausaufenthalt, hab ich das Bike selber zerlegt.
Dabei ist mir an dem Bolzen etwas aufgefallen und ich habe das zur Materialprüfung gegeben, die da dann ein Problem fanden.
Die 2 verschiedene Anwälte, welche ich danach kontaktiert haben, waren gar nicht entzückt, dass ich das selber zerlegt haben.
Hätte ich das in eine Werkstatt gegeben und das wäre dort im Beisein eines Gutachters zerlegt worden, und der hätte das Teil dann zur Prüfung eingeschickt, hätte man sogar in den USA gegen Harley klagen können, so, Pech gehabt