Oben steht es schon, seit ein paar Jahren sind Positionsleuchten erlaubt. Und das ist weder eine Verwirrung, noch eine Gefährdung, sondern erhöht die Sichtbarkeit. Nicht umsonst haben mittlerweile alle neueren Modell eine Positionsleuchtenfunktion in den Blinkern.
Leider ist es nicht so einfach, wie du dir das denkst. Du hast in deinen Blinker-Zuleitungen nur 2 Kabel, für das Standlicht brauchst du aber einen 3-poligen Anschluss. Du musst also ein dreiadriges Blinkerkabel von den Blinkern bis hin zum Tank ziehen, wo die Steckverbindung sitzt. Wenn ich mich recht erinnere muss dann das Kabel, das den Blinker fürs Dauerleuchten versorgt auf die 1 gepinnt werden.
Ich habe das auch so gemacht. Habe aber nicht die Blinker als Positionslicht, sondern weißes LED Tagfahrlicht in den Blinkern. TÜV und Polizei fanden das sehr gut. So hat man eine breit beleuchtete Front und aus der Ferne kann die Silhouette besser eingeschätzt werden.
Und die ECE-R 53 besagt nicht, dass das Standlicht eine andere Quelle als der Blinker sein muss. Die Standlichtfunktion ist gemäß ECE-R 53 erlaubt und darf durch jedes entsprechend zugelassene Leuchtmittel dargestellt werden. Ein Blinker mit E-Prüfzeichen ist ein solches.
Edit: Achso...voll vergessen. Ich habe ja Einsätze verbaut, die schon entsprechend 3-poolig verkabelt waren. Willst du die originalen Blinker(-Gehäuse) verwenden, musst du natürlich noch die 3-polige Fassung und ein entsprechendes 3-poliges Leuchtmittel verbauen. Mit den Standardbirnen geht es natürlich nicht.
Die Antworten gab es aber auch schon in den anderen Threads
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Meilleures salutations,
Leon
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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"
Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Leon_ am 05.07.2022 09:14.