zum zitierten Beitrag
Zitat von Ole66
Und dann darf man das als TFL benutzen und das Abblendlicht darf aus sein?
Auch wenn es wieder keiner lesen oder wahrhaben will:
TFL = Tagfahrlicht, Kennzeichnung mit "RL" ( ECE R 87 ) , wenn eine oder zwei derartig gekennzeichnete Leuchten montiert sind dürfen die tagsüber verwendet werden ( wenn es die Sichtverhältnisse erlauben )
Bei leuchtendem TFL MUSS der Hauptscheinwerfer ausgeschaltet sein, ein Einschalten des Abblendlichtes MUSS zum Ausschalten des TFL führen.
TFL hat mit Positionslampen/Standlicht ( Kennzeichnung A ) nichts zu tun. Eine ODER zwei Positionslampen/Standlicht sind erlaubt, wenn zwei symetrische Anbringung, DANN muss die ( dritte ) Positionslampe im Hauptscheinwerfer abgeklemmt werden. Fahren mit Postionslampen alleine ist nicht zulässig, Hauptscheinwerfer muss eingeschaltet sein.
Und um mal mit den verwirrenden Begriffen aufzuräumen:
"US Running Lights" haben nichts mit fahren zu tun, sondern mit Engine running, in den USA müssen die eingeschaltet sein wenn der Motor läuft. Auch in den USA muss beim Fahren zusätzlich das Hauptlicht eingeschaltet sein.
"Daytime Running Lights" ( DRL ) entspricht unserem Tagfahrlicht. Wenn die leuchten muss das Hauptlicht ausgeschaltet sein.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von HeikoJ am 05.07.2022 12:21.