Ist es nicht so, das spezielle Gesetz verdrängt die allgemeinen Gesetze? Das spezielle Gesetz, in dem Fall Stvzo ist übergeordnet zu bewerten und damit ist Standlicht nicht Pflicht. Auch wenn das Motorrad nach EG Zugelassen ist. So hab ich es zumindest mal gelernt.
Würde für mich bedeuten, man braucht keins. Wenn man eins hat, dann laut stvzo im Scheinwerfer es gehen laut EG aber auch 2. Diese müssen dann aber symmetrisch angebracht sein.
Siehe Bullet extreme mit Positionslicht. Da muss dann das Standlicht im Scheinwerfer deaktiviert sein.
Beste Grüße
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