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Frage zur Steuerrückerstattung bei Export

Frage zur Steuerrückerstattung bei Export

Avatar (Profilbild) von spritigonzales
spritigonzales ist offline spritigonzales · 677 Posts seit 09.04.2011
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Neuer Beitrag 26.10.2017 22:09
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Moin,

ich wohne ja in einem Nicht-EU Land. 
Nun bin ich unschlüssig ob ich die alte behalte, ne neue kaufe oder ne gebrauchte aus D.land importiere.
Bei Import hauptsächlich aus dem Grund, dass in D.labd die Auswahl größer und oftmals die Laufleistung geringer ist.
Nun meine eigentliche Frage die mir bisher nur teilweise schlüssig von verschiedenen Quellen beantwortet wurde.
kann ich die deutsche MwSt in jedem Falle erstattet bekommen oder nur bei Fzg die mit "MwSt ausweisbar" ausgezeichnet sind??
danke für Eure Hilfe!!!
gruss aus norwegen
spritigonzales
 

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Weich-Ei ist offline Weich-Ei · 3249 Posts seit 02.12.2011
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Neuer Beitrag 27.10.2017 09:33
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Moin,
ohne jetzt ein Steuerfachman zu sein.
Wenn keine MeSt ausgwiesen ist/werden kann hast Du keinen Beleg über anfallende/fällige MwSt.
Logischerweise was/welche Steuer soll dann rückerstattungsfähig sein?
In dem Fall ist für Dich brutto = netto.

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spritigonzales ist offline spritigonzales · 677 Posts seit 09.04.2011
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Neuer Beitrag 27.10.2017 10:49
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Moin,

tja ich bin mir nicht sicher. Auf jeder Rechnung steht ja die MwSt mit aufgeführt.
kaufe ich mir z.B. Ein paar gute Schuhe in D.land so bekomme ich ein tax-refund Papier und das zeig ich am Flughafen/Grenze vor. Dann gibt's die MwSt abzüglich ein paar Gebühren zurück.
due Frage ist daher warum darum übertragenden Sinne nicht bei nem Moped so oder ähnlich laufen sollte???
lasse mich aber gerne belehren!
gruss ausm Norden 

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Matze61 ist offline Matze61 · 541 Posts seit 23.09.2013
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Neuer Beitrag 27.10.2017 10:56
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Ist auch so, wenn Du ein Motorrad neu kaufst oder eins, welches aus einem Geschäftsleasing ist. Bei Gebrauchtwaren, egal ob Schuhe oder ein Motorrad, befand sich die Ware bereits bei einem deutschen Endverbraucher in Besitz.
Somit: keine MwSt-Erstattung möglich.

Gruß Matze.

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Bier kalt stellen ist auch irgendwie kochen.

Micha65el ist offline Micha65el · 545 Posts seit 24.08.2016
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fährt: FXDLS Dyna Low Rider S
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545 Posts seit 24.08.2016 aus Eppertshausen

fährt: FXDLS Dyna Low Rider S
Neuer Beitrag 27.10.2017 12:13
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Wenn ein Händler im Gebrauchtfahrzeugverkauf keine Mehrwertsteuer ausweist, macht dieser von der sogenannten Differenzbesteuerung gebrauch. Auf der Rechnung wird i.d.R. auch darauf hingewiesen.

Bei dieser Regelung darf der Händler keine gesonderte Mehrwertsteuer ausweisen und somit besteht für den Käufer auch kein Vorsteuerabzug.

__________________
Gruß Micha

“Wenn es Dir wirklich egal ist, was zum Teufel jemand von Dir hält, dann hast Du ein gefährliches Maß an Freiheit erreicht.”
Jim Carrey

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Planensattler-Herold ist offline Planensattler-Herold · 1657 Posts seit 03.01.2009
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Homepage von Planensattler-Herold
Neuer Beitrag 27.10.2017 22:52
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Anzufügen wäre noch, daß selbstverständlich nur Gewerbliche die MWST ausweisen, und auch nur die, welche sich nicht nach §19 Kleinunternehmer 
für die Kleinunternehmerregelung entschieden haben. 

dann ist es noch so, daß der Verkäufer gegenüber dem Finanzamt bei einer Prüfung die Ausfuhr nachweisen können muss, ansonsten  zahlt er die MWST nach.
Ich  für meinen Teil stelle Bruttorechnungen und gebe die MWST an Kunden zurück wenn diese mit die Ausfuhr belegen können ( Zollpapiere zB)
Hier muss ich dann zusätzlich nochmal eine neue Rechnung ausstellen eben ohne MWST nach §4 UStG

__________________
Es grüßt
Rouven

E-Mail-Adresse rouven@rarebag.de
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