Anzufügen wäre noch, daß selbstverständlich nur Gewerbliche die MWST ausweisen, und auch nur die, welche sich nicht nach §19 Kleinunternehmer
für die Kleinunternehmerregelung entschieden haben.
dann ist es noch so, daß der Verkäufer gegenüber dem Finanzamt bei einer Prüfung die Ausfuhr nachweisen können muss, ansonsten zahlt er die MWST nach.
Ich für meinen Teil stelle Bruttorechnungen und gebe die MWST an Kunden zurück wenn diese mit die Ausfuhr belegen können ( Zollpapiere zB)
Hier muss ich dann zusätzlich nochmal eine neue Rechnung ausstellen eben ohne MWST nach §4 UStG
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Es grüßt
Rouven
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