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FXBR/S Breakout: Nie mehr Lenkerwechsel!!!

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FXBR/S Breakout: Nie mehr Lenkerwechsel!!!

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hoppe ist offline hoppe · seit
hoppe ist offline hoppe
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Neuer Beitrag 15.06.2021 16:16
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Wenn ich das nur vorher geahnt hätte!!! Hab letzte Woche einen FLIP 2 Lenker auf meine BO gebaut und will ihn nun eintragen lassen. Lenkerwechsel liegt jetzt bei über 1.300,00 Euro und noch kein Ende in Sicht.

Okay, Teilepreis ist 1.150,00 und hätte günstiger sein können wenn es nicht unbedingt Thunderbike hätte sein müssen. Aber der bekloppte TÜV in Hessen macht mich wahnsinnig. Alle Teile (Lenker, Tacho-Lenkerhalter und Bremsleitung vorn) haben Teilegutachten und es hätte wohl eine Änderungsabnahme sein müssen mit anschließender Eintragung in neue Zulassung. Gebühren hatte ich mal mit gut gemeinten 150,00 Euro veranschlagt, weil das in den letzten Jahren bei fast gleichen Abnahmen in dem Rahmen ablief. Aber weit gefehlt.

Änderungsabnahme beim freundlichen in der Werkstatt, durch den TÜV-Hessen Nord. Rechnung über 187,66 Euro erhalten und dazu fünf DIN A4 Blätter mit Gutachten und Anhängen, sowie einen Antrag auf Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis nach §19 StVZO auf Basis eines Gutachtens nach §21 StVZO!!!! Alles einzureichen bei der BÜNDELUNGSBEHÖRDE in Fulda Baby.

Also alles kopiert, incl. PA und Zulassung und nach Fulda geschickt. Gestern Bescheid bekommen, dass eine Bescheinigung über die Hauptuntersuchung zum besagten Gutachten fehlt und nachgereicht werden muss. Also hab ich gestern den letzten TÜV-Bericht aus Mai 2020 dorthin geschickt. Heute Bescheid bekommen dass sie den HU-Bericht vom Tag des Gutachtens haben wollen und nicht den vom letzten Jahr.

WAS SOLL DAS DENN JETZT?????? Spinnen die????????? Laut Bündelungsbehörde hätte es bei der Änderungsabnahme auch einer neuen HU bedurft, deren Prüfbericht auch eingereicht werden muss. Wenn dem so ist, frage ich mich warum der Prüfer diese neue HU nicht mitgemacht hat? Hat der Prüfer keine Ahnung, oder die Beamten in Fulda??? Auf dem offiziellen Vordruck des Abnahme-Gutachtens stehen alle benötigten und einzureichenden Unterlagen und von der neuen HU steht da absolut gar nichts. Ich hab heute nochmal in Fulda nachgefragt ob das ihr ernst ist mit der HU und habe auf die Änderungsabnahme hingewiesen. Bin mal gespannt was da noch kommt.
Wenns dumm läuft, muss ich noch mal zum TÜV und die HU nachholen. Das sind dann wohl nochmals um die 30 - 50 Euros. Dann kommen die noch nicht bekannten Gebühren von Fulda dazu und dann natürlich noch die der Zulassungsstelle. Ich rechne dann mal mit insgesamt 1.500 €uros für den Lenkerumbau incl. aller Eintragungsgebühren.

Ich schreib das mal hier, nur damit die Hessen wissen auf was sie sich einlassen wenn sie mal einen Lenker, trotz Teilegutachten, wechseln und eintragen lassen wollen. Vielleicht ist aber auch einfach was falsch gelaufen bei mir? Oder habt ihr die gleichen Erfahrungen gemacht????

herrsuhrbier ist offline herrsuhrbier · 117 Posts seit 28.06.2020
aus Markkleeberg
fährt: Heritage Springer EVO, Sportster 1200 C EVO, Zündapp KS 50 und GTS 50
herrsuhrbier ist offline herrsuhrbier
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117 Posts seit 28.06.2020 aus Markkleeberg

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Neuer Beitrag 15.06.2021 16:29
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Gude hoppe,

ich will wirklich nicht klugsch.., aber in solchen Fällen ist es besser zu einem "bekannten" TÜV-Prüfer zu gehen, der idealerweise berechtigt ist Vollabnahmen zu machen. Das dürfen nicht alle TÜV Prüfer. Der trägt das dann ohne den ganzen "Behördensammel...wasweißich" Kram nach eigenem Ermessen ein.
Besonders wenn Du ordentliche Teilegutachten bereits hast. So traurig wie das ist. Aber angeschissen sind immer die, die sich an die 100%ig korrekte Vorgehensweise halten.

Viel Glück noch

Christoph

__________________
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GerdTB7 ist offline GerdTB7 · seit
GerdTB7 ist offline GerdTB7
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Neuer Beitrag 15.06.2021 16:45
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zum zitierten Beitrag Zitat von herrsuhrbier
Gude hoppe,

ich will wirklich nicht klugsch.., aber in solchen Fällen ist es besser zu einem "bekannten" TÜV-Prüfer zu gehen, der idealerweise berechtigt ist Vollabnahmen zu machen. Das dürfen nicht alle TÜV Prüfer. Der trägt das dann ohne den ganzen "Behördensammel...wasweißich" Kram nach eigenem Ermessen ein.
Besonders wenn Du ordentliche Teilegutachten bereits hast. So traurig wie das ist. Aber angeschissen sind immer die, die sich an die 100%ig korrekte Vorgehensweise halten.

Viel Glück noch

Christoph

Das glaube ich, wird nicht helfen, der TE ist in Hessen und leidet unter der unsaeglichen Buendelungsbehoerde - die gibt es z.B. in Bayern (noch) nicht.

-----------------------
In Hessen werden diese Aufgaben von zwei Bündelungsbehörden in den Landkreisen Fulda und Marburg-Biedenkopf wahrgenommen. Der Landkreis Fulda wird als Genehmigungsbehörde tätig für:
  • die Stadt Kassel 
  • den Landkreis Kassel 
  • den Landkreis Waldeck-Frankenberg 
  • den Landkreis Schwalm-Eder 
  • den Landkreis Hersfeld-Rotenburg 
  • den Landkreis Werra-Meißner 
  • den Landkreis Fulda 
  • den Landkreis Vogelsberg 
  • den Main-Kinzig-Kreis 
  • den Wetteraukreis

Anträge auf Erteilung einer Einzelgenehmigung bzw. Einzelbetriebserlaubnis können von der für den Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde angenommen und entsprechend weitergeleitet werden.
 
Es ist ebenfalls möglich, den Antrag direkt bei der Genehmigungsbehörde des Landkreises Fulda zu stellen.

Sam V ist offline Sam V · 1671 Posts seit 08.06.2017
fährt: Ich FXDWG 2000,Rocker C, SR 500, Meine Frau XL1200N
Sam V ist offline Sam V
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1671 Posts seit 08.06.2017
fährt: Ich FXDWG 2000,Rocker C, SR 500, Meine Frau XL1200N
Neuer Beitrag 15.06.2021 16:52
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Ich hab vor ein paar Monaten in Hessen meinen Lenker eintragen lassen. Bei der TÜV-Klitsche bei uns auf dem Dorf. Dafür gab es den normalen Vordruck Änderungsnachweis nach § 19 (3) STVZO. Mit dem bin ich zur Zulassungsstelle und hab den in die Papiere eintragen lassen.

Eine Begutachtung nach § 21 ist insoweit gemäß § 21 Abs. 2 unzulässig, da das Fahrzeug zu einem genehmigten Typ gehört oder eine Einzelbetriebserlaubnis oder eine Einzelgenehmigung nach § 13 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung vorliegt. Dann ist eine Begutachtung nur zulässig, wenn die Betriebserlaubnis nach § 19 Absatz 2 erloschen ist. Durch den Anbau eines Lenkers mit Gutachten erlischt die Betriebserlaubnis jedoch nach § 19 Abs. 3 Nr 3 und 4 nicht. Das ist lediglich von einer Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht und die Abnahme muß unverzüglich durchgeführt werden. Eine Abnahme nach § 21 hättest du nur dann gebraucht, wenn du dir den Lenker selber geschnitzt hättest.

Ohne die zulässige Begutachtung nach § 21 ist die Bündelungsbehörde nicht zuständig.

ALSO: Enweder den TÜV-Pürfer fragen, was der Scheiß soll, und ob er wenigstens im Ansatz den Unterschied zwischen 19 und 21 kennt und dir jetzt die richtige Bescheinigung gibt, oder zu einem anderen TÜV fahren und das Ding nach § 19 (3) eintragen lassen.

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Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.

Was man erträumen kann, kann man auch bauen.

herrsuhrbier ist offline herrsuhrbier · 117 Posts seit 28.06.2020
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fährt: Heritage Springer EVO, Sportster 1200 C EVO, Zündapp KS 50 und GTS 50
herrsuhrbier ist offline herrsuhrbier
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117 Posts seit 28.06.2020 aus Markkleeberg

fährt: Heritage Springer EVO, Sportster 1200 C EVO, Zündapp KS 50 und GTS 50
Neuer Beitrag 15.06.2021 17:09
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...nun ja. Den TÜV Prüfer zu belehren dürfte grundsätzlich nach hinten losgehen. Deshalb nochmal: TÜV Prüfer mit §21 Qualifikation und "gesundem" Menschenverstand kann alles sofort eintragen, sofern das statthaft (z. Bsp. Teilegutachten) ist.
Es gibt auch noch andere Bundesländer in der Nähesmile

Schöne Grüße Christoph

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joe.sixpack ist offline joe.sixpack · 2109 Posts seit 26.02.2012
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Neuer Beitrag 15.06.2021 18:12
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unglücklich  ich lese und verstehe, trotzdem kann ich es kaum glauben.
An meiner 48 hatte ich den Lenker der Slim montiert. Dabei war eine Bescheinigung von TB. Bei der nächsten HU habe ich dem TÜV-Prüfer die vorgelegt, aber der nickte und meinte nur „Alles ist gut“.

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>die einen lieben mich, die anderen hasse ich<

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DeeCee ist offline DeeCee · 757 Posts seit 07.11.2020
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Neuer Beitrag 15.06.2021 18:58
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Was ich – ehrlich gesagt – überhaupt nicht nachvollziehen kann, ist die (angebliche) Notwendigkeit einer "kompletten" HU, wenn man Teile nach §19 und/oder §21 StVZO abnehmen lässt. Das hatte ich noch nie – und ich habe schon sehr viele (Mehrfach-)Abnahmen an mehreren Autos und Moppeds machen lassen, zuletzt vor einigen Monaten...

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2019 Breakout 114

Jekill&Hyde, Kennzeichenhalter seitlich, TB Heckfender mit 3-in-1-Leuchten, TB Airride, TB Einzelsitz, Stripe-Blinker vorn...

jojo65 ist offline jojo65 · 294 Posts seit 15.05.2012
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fährt: Breakout 114
Neuer Beitrag 15.06.2021 20:05
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Ich hatte auch letzten Monat HU und Eintragungen . Reifeneintragung hinten von 130 auf 150 mit den alten Reifenfreigaben als Anhaltpunkt, OK Einzelabnahme , verstehe ich. Dann mit allen Gutachten Lenker, Bremsleitung, Müller Tieferlegung und MCJ Auspuffanlage eingetragen. Habe keine Plakete vom Tüver bekommen, sondern erst bei der Zulassungsstelel, weil ich angeblich einen Antrag auf Erlangung einer neue Betriebserlaubnis gestellt habe. Bis jetzt immer ganz normal vom Tüver Plakete bekommen und dann mit den Eintragungen zum Amt und nen neuen Fahrzeugschein bekommen, auch mit Einzelabnahmen wie Reifen bei Breakout und Night rod von 240 auf 260 usw. . Verstehe das nicht.....
Attachment 367770
Attachment 367772
Attachment 367773

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von jojo65 am 15.06.2021 20:18.

bestes-ht ist offline bestes-ht · 23906 Posts seit 10.11.2009
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Neuer Beitrag 15.06.2021 20:45
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zum zitierten Beitrag Zitat von herrsuhrbier
...nun ja. Den TÜV Prüfer zu belehren dürfte grundsätzlich nach hinten losgehen. Deshalb nochmal: TÜV Prüfer mit §21 Qualifikation und "gesundem" Menschenverstand kann alles sofort eintragen, sofern das statthaft (z. Bsp. Teilegutachten) ist.
Es gibt auch noch andere Bundesländer in der Nähe smile

Schöne Grüße Christoph

Der Haken an der Sache ist… der TÜV trägt gar nichts ein, der bestätigt nur die Richtigkeit des Anbaus und gibt/übernimmt den Eintragungstext, Eintragen/Ausstellen einer neuen Zulassungsbescheinigung obliegt der Zulassungsstelle. 🥴

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich

herrsuhrbier ist offline herrsuhrbier · 117 Posts seit 28.06.2020
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Neuer Beitrag 15.06.2021 21:22
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zum zitierten Beitrag Zitat von DeeCee
Was ich – ehrlich gesagt – überhaupt nicht nachvollziehen kann, ist die (angebliche) Notwendigkeit einer "kompletten" HU, wenn man Teile nach §19 und/oder §21 StVZO abnehmen lässt. Das hatte ich noch nie – und ich habe schon sehr viele (Mehrfach-)Abnahmen an mehreren Autos und Moppeds machen lassen, zuletzt vor einigen Monaten...

Nein nicht komplette HU machen, sondern einen qualifizierten TÜV Prüfer suchen. Die machen nicht nur HU, sondern "tragen ein" (laut Volksmund) was Sinn macht. Auch wenn es keine oder unzureichende Unterlagen
gibt. Beispiel:  Ich restauriere meine Zündapp KS 50 SS aus 1975. Ich habe weder Papiere, noch ein Teilegutachten. Jetzt gehe ich mit zeitgenössischen Prospekten und alles was ich so finde zu meinem
Kumpel und TÜV Ingenieur und zeige meine Karre. Der erstellt mit seinem Sachverstand und meinen Daten ein Gutachten. Damit zur Zulassungsstelle und 1,2,3, habe ich einen neuen Kfz.-Brief, bzw.
für alle die wieder das Haar in der Suppe suchen wollen ein Zul. Besch. Teil II. Das ist doch nicht so schwer. Und so mache ich das mit Lenker, Auspuff, Einhorn und was weiß ich.

Viele Grüße Christoph

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Neuer Beitrag 15.06.2021 23:06
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Nicht jeder hat einen Kumpel beim TÜV und das mit der nochmaligen Prüfung der Bündelungsbehörde in Hessen hat’s bei euch in Sachsen auch nicht. Mag bei dir so gehen, hier eben nicht. Ist wie mit den Äpfeln und Birnen… 😎

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hoppe ist offline hoppe · seit
hoppe ist offline hoppe
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 15.06.2021 23:54
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Nun, diese Bündelungsbehörde gibt es in Hessen ja schon länger und ich hatte mal mit denen was zu tun als ich meinen selbstgebauten Motorradanhänger habe abnehmen lassen. In diesem Zusammenhang verstehe ich auch die Vorgehensweise.

Unverständlich ist aber das jetzige Verfahren, bei dem es nur um die Abnahme und Eintragung  TÜV geprüfter Teile mit vorhandenen Teilegutachten geht. In diesem Fall wird eigentlich nur der Fachgerechte Anbau geprüft und bescheinigt. Der vom Prüfer meist übernommene Eintragungstext des Teilegutachtens wird dann anschließend in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil1 bei der Zulassungsstelle eingetragen.

So war es bisher bei allen meinen TÜV-Abnahmen wo ein Teilegutachten vorlag, egal ob es beim TÜ oder bei der DEKRA war! In dem Glauben genau so würde es auch diesmal sein, war ich zur Abnahme bei HD in Kassel. Und der dortige Prüfer ist sehr wohl berechtigt Einzelgutachten und Einzelabnahmen vorzunehmen und sollte sich also auskennen.

Ich werde aber die Eintragung jetzt zu Ende bringen und wenn ich die neue Zulassung habe der ganzen Sache auf den Grund gehen, denn ich gehe fest davon aus dass hier etwas ganz grundlegend schiefgelaufen ist. Zumal ich jetzt bei ganz genauem lesen aller Unterlagen sehe, dass der Grund für die Einzelbetriebserlaubnis das Fehlen der Teilegutachten sein soll, obwohl diese vorgelegen haben.

Ich werde dann zu gegebener Zeit berichten wie das ganze ausgegangen ist.

HD501 ist online HD501 · 1520 Posts seit 15.04.2019
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Neuer Beitrag 16.06.2021 06:37
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zum zitierten Beitrag Zitat von jojo65
Ich hatte auch letzten Monat HU und Eintragungen . Reifeneintragung hinten von 130 auf 150 mit den alten Reifenfreigaben als Anhaltpunkt, OK Einzelabnahme , verstehe ich. Dann mit allen Gutachten Lenker, Bremsleitung, Müller Tieferlegung und MCJ Auspuffanlage eingetragen. Habe keine Plakete vom Tüver bekommen, sondern erst bei der Zulassungsstelel, weil ich angeblich einen Antrag auf Erlangung einer neue Betriebserlaubnis gestellt habe. Bis jetzt immer ganz normal vom Tüver Plakete bekommen und dann mit den Eintragungen zum Amt und nen neuen Fahrzeugschein bekommen, auch mit Einzelabnahmen wie Reifen bei Breakout und Night rod von 240 auf 260 usw. . Verstehe das nicht.....

Das mit der Plakettenzuteilung (wenn HU und Eintragung gleichzeitig stattfinden) erst beim Amt hat mir mein Prüfer damit erklärt, dass es viele gab, die dann die Eintragung nicht am Amt in die Papiere übernehmen haben lassen. Deshalb gibts die Plakette erst beim Amt damit man auch die Papiere berichtigen lässt. Versteh ich zwar auch nicht ganz, weil dass ja jedem sein eigenes Problem ist wenn er das nicht machen lässt. Dann hat’s zwar der TÜV abgenommen aber wenns nicht in den Papieren steht ist’s trotzdem eine erloschene Betriebserlaubnis

Und bei die sehe ich, dass du die MCJ eingetragen hast. Das macht mein Prüfer nicht. Er trägt keine Sachen ein, die nicht eingetragen werden müssen weil ABE oder Sonstiges.

Aber dass man eine HU machen lassen muss wenn man was einträgt hab ich auch noch nie gehört😳

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Leon_ ist offline Leon_ · 661 Posts seit 05.06.2020
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Neuer Beitrag 16.06.2021 07:13
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zum zitierten Beitrag Zitat von hoppe
Zumal ich jetzt bei ganz genauem lesen aller Unterlagen sehe, dass der Grund für die Einzelbetriebserlaubnis das Fehlen der Teilegutachten sein soll, obwohl diese vorgelegen haben.

Dann liegt hier offensichtlich nicht das Versagen des TÜV-Prüfers vor, sondern ein Fehler bei der Behörde. Scheinbar sind denen einige Unterlagen durch die Lappen gegangen. Dann würde ich an deiner Stelle jetzt aber nicht mit deren Fehler weiterarbeiten, sondern das auf kurzem Wege klären Augenzwinkern

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Meilleures salutations, 

Leon

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Neuer Beitrag 16.06.2021 08:45
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zum zitierten Beitrag Zitat von HD501

Das mit der Plakettenzuteilung (wenn HU und Eintragung gleichzeitig stattfinden) erst beim Amt hat mir mein Prüfer damit erklärt, dass es viele gab, die dann die Eintragung nicht am Amt in die Papiere übernehmen haben lassen. Deshalb gibts die Plakette erst beim Amt damit man auch die Papiere berichtigen lässt.

Ist absolut zulässig,die Papiere erst später berichtigen zu lassen. In der Abnahmebescheinigung nach § 19 steht immer der Satz "Die Fahrzeugpapiere sind bei nächster Gelegenheit zu berichtigen" drin. Bis dahin kann man auch einfach den Zettel vom TÜV mitnehmen. Man kann also die Eintragungen in den Fahrzeugschein machen lassen, oder auch einfach einen Aktenordner mit den TÜV Bescheinigungen in die Satteltasche stecken. Notwendig ist nur der Nachweis, dass der TÜV draufgeschaut und es für gut befunden hat.

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