ja, dann gilt die. Also keine Standlichtpflicht.
Vor Erstzulassung 1. Januar 1987 sind zwei Ochsenaugen am Lenker als alleinige Fahrtrichtungsanzeiger am Motorrad zulässig. Ab 1984 dürften die hinteren Blinker nicht mehr an beweglichen Fahrzeugteilen befestigt sein, also müssen zu den Ochsenaugen zwei Blinker ans Heck, es sind aber nur vier Blinker erlaubt, also Ochsenaugen (nach hinten) weg. Dank Übergangsregelung ist das aber erst ab 1887 in Kraft.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.