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Zitat von George
Wie ist das dann, wenn man mit Teilegutachten eine Anbau-Abnahme macht und dann das Dokument mitführt und nicht eintragen lässt? Kann man dann später bei Verkauf des Bikes das Anbauteil einfach wieder abbauen und extra verkaufen, so als ob die Änderung nie abgenommen wurde?
Ich werde mich da demnächst bei meinem TÜV Prpfer des Vertrauens noch mal genau zu aufklären lassen.
An meine Softail soll eine lange AME Gabel. Kommt mit Teilegutachten und wird beim TÜV problemlos abgenommen werden.
Dann erhalte ich darüber ja eine Bescheinigung, mit der ich problemlos eintragen lassen könnte.
Will ich den Bock aber mal verkaufen, würde ich die lange Gabel vielleicht wieder zurückbauen und extra verkaufen. Stände sie jetzt im Fahrzeugschein, müsste ich bei Rückbau ja erst wieder zum TÜV um den Rückbau abnehmen und die Eintragung im Amt austragen zu lassen.
Im Prinzip ja, aber ......
beim Anbau eines Bauteils erlischt die BE. Man fäht zum Inschinöhr seines geringsten Misstrauens und lässt eintragen. Früher zumindest. Heute bekommt man eine
Anbaubescheinigung. Dann muss man zur Zulassungsstelle - früher Strassenverkehrsamt - und lässt die im Brief eingetragenen Dinge in den Fahrzeugschein ( früher )
eintragen, sprich, man bekommt einen neuen Fahrzeugschein. Hierdurch wurde/wird amtlich die BE wieder erteilt. Hier im Rhein Sieg Kreis, und auch anderswo,
wurde der Eintrag - und das habe ich auch schon bei Anbaubescheinigungen gesehen - mit dem Vermerk "Betriebserlaubnis erteilt" amtlich abgesegnet.
Somit hat man mit der mitgeführten Anbaubescheinigung vielleicht keine Probleme. Aber auch hier gibt es Unterschiede : es gibt Anbaubescheinigungen in denen
steht nichts, andere tragen den Vermerk "bei Gelegenheit die Fahrzeugpapiere berichtigen lassen", oder eben "eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere hat umgehend zu
erfolgen".
In der Zulassungsstelle in Siegburg habe ich mal gesagt bekommen, dass man "eigentlich"

IMMER SOFORT die Fahrzeugpapiere berichtigen lassen muss, weil
nur dadurch die BE wieder von Amts wegen erteilt wird.
Und ich kenne Fälle, in denen die Kostümträger der Ordnungsmacht das genau so gesehen haben und Mängelkarten und Rechnungen verteilt haben. Bei vorliegender
Anbaubescheinigung ohne Vermerke ob oder das man zur Zulassungsstelle muss.
Begründung : Die BE kann nur eine amtliche Stelle wieder erteilen. Was irgendwie logisch ist .... vor allem in D.
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Zitat von George
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Zitat von true black
Ich weiß nicht, wie es bei einer Gabel ist, aber in meinem FZ-Schein stehen 2 Lenker und 2 Auspuffanlagen drin. Da würde nichts ausgetragen. Standort Tüv Süd.
Da sieht man wieder wie unterschiedlich das gehandhabt wird. Bei mir wurde der alte Lenker bei der Neueintragung auf dem Abnahmeprotokoll durchgestrichen.
Bei der Eintragung von Sitzen kenne ich noch den Begriff "wahlweise" 1-Sitzer oder 2-Sitzer.
Deine Version find ich allerdings am besten
Ja, das unterschiedliche Handhaben ist das Problem. Und die nicht Eindeutigkeit vieler Eintragungen. "Wahlweise" ist super, einfach zwei eingetragene Lenker
zB ist natürlich Quatsch - wie sollen zwei Lenker am Fahrzeug montiert sein !?
Gruss Börnie
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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Börnie am 25.06.2022 17:07.