zum zitierten Beitrag
Zitat von Leon_
Die Sache mit Kombigutachten gilt erst ab Euro4. Heißt erst ab Euro4 muss "Klappenanlage XY i.V.m Luftfilter AB" auf Basis eines Kombigutachtens eingetragen sein. Vorher konnten die Sachen auch noch unabhängig von einander eingetragen werden. Bleibt trotzdem, dass der Luftfilter nicht zur Eintragung passt.
Verbreite das nicht , sonst glaubt das noch einer.
Zur Einordnung: EURO 1 für Motorräder wurde Juni 1999 eingeführt.
Die Begründung für die Notwendigkeit von Kombigutachten und der Einheit von Luftfilter und Auspuff erschien schon in der Richtlinie 97/24/EG vom 17.6.1997:
„Einzelteil einer Auspuffanlage"
einer der Bestandteile, die zusammen die Auspuffanlage bilden (beispielsweise Auspuffrohre und Rohrstutzen, eigentlicher Schalldämpfer),
und gegebenenfalls die Ansauganlage (Luftfilter). Ist der Motor mit einer Ansauganlage (Luftfilter und/oder einem Ansauggeräuschdämpfer) ausgerüstet, die für die Einhaltung der Geräuschpegelgrenzwerte unerläßlich ist, so ist diese Anlage als Einzelteil anzusehen, dem die gleiche Bedeutung wie der Auspuffanlage zukommt.
EDIT: Warum sollte ein Hersteller Kombigutachten für Modelle VOR Euro4 anbieten wenn das nicht notwendig ist, die Erlangung eines Gutachten ist mit erheblichem materiellem und finanziellen Aufwand verbunden ...
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.