Genau das schreibe ich doch die ganze Zeit
Also versuche ich es nochmal

, man wächst ja an seinen Aufgaben
Grundsätzlich gilt: Die Messung „Reduktion der Änderung der Drehzahl über die Zeit durch die Radvergrösserung“ kann ich korrigieren, die durch den Reibwert vorgegebene Abregelgrenze der Drehzahlreduktion ist unveränderbar im ABS-Modul geflasht, also nicht korrigierbar
- Drehzahländerung durch Durchmesservergrösserung geht: Mit dem von
@bestes-ht empfohlenen Gerät kann man dem ABS die andere Radgrösse vorgaukeln , weil es die einfach in ein simples mathematisches Verhältnis neuer Raddurchmesser zu bisherigem Raddurchmesser setzt und mit der Raddrehzahlmessung multipliziert. Mehr kann es aber - weil extern außerhalb des ABS - nicht bewirken, weil nur die Raddrehzahl gemessen wird und das ABS von keinen anderen Sensoren Input bekommt.
- Reibwertänderung geht nicht: dieses vorgenannte Primitivverfahren kann natürlich nicht die veränderten Reibwerte berücksichtigen durch Reifenbreite (Kleinerer Latsch), Felgenbreite und Reifenbreite (andere Drehmassenträgheit) sowie anderere Gummimischung und anderes Profil, weil dieser Wert - bei welcher Drehzahlabsenkung pro Zeiteinheit erreicht das Rad die „Durchrutsch“grenze (wo es noch rutschend rollt) - also bei höherem Reibwert erst bei höherer Absenkung, bei niedrigerem Reibwert bei geringerer - eben nicht gemessen und deswegen auch nicht vor dem Geräteeingang manipuliert werden kann. Dieser Eingreifwert ist als fester Wert ab Werk unverändert im ABS „verbunkert“. Deswegen muss mittlerweile der TÜV schon andere Reifenfabrikate in Originalgrösse genehmigen, weil sich die Veränderung des Eingreifwertes durch diese Reibwertänderung NICHT im ABS parametrisieren lässt und der TÜV deswegen die Einhaltung des ab Werk parametrierten Reibwerts bestätigen muss.
- die Zeitmessung entsteht m.W. innendrin durch die Taktung jedes Prozessors, ob sie hier über den CanBus vom ECM vorgegeben wird, weiß ich jetzt nicht, wahrscheinlich außerhalb von
@heikoJauch sonst niemand im Forum oder beim Freundlichen.
- OK OK OK, vielleicht habe ich es mir zu einfach gemacht, weil das Wort „blockiert“ zwar für Autos stimmt, aber für Zweiräder zu unpräzise ist, weil bei Blockade steht das Rad schon und der Abflug ist bereits unvermeidlich. Also muss das ABS schon eingreifen, wenn das Rad schon durchrutscht, aber noch rollt, denn die durch die Rotation erzeugte Kreiselkraft hält das Rad lotrecht. Blockiert = Null Kreiselkraft = Null Gegenkraft gegen den seitlichen „Sog der Schwerkraft“

Inwieweit HD die Blockierung riskiert, in der Hoffnung, dass nach der Rücknahme der Bremskraft das Rad ausreichend schnell wieder Drehzahl aufbaut, bevor das Bike stürzt, ist eindeutig Betriebsgeheimnis, und dieses grundsätzliche Nichtwissenkönnen verschärft meine Warnung, bei Radgrössenänderungen die Reibwertänderung zu ignorieren

Nicht umsonst hat die EU da den TÜV zwischengeschaltet
Soweit kapiert jetzt

? Allmählich fällt mir nix mehr ein, wie man das noch besser verständlich machen könnte

. Wieviel Mühe ich mir gegeben habe, sieht man an den vielen nachträglichen Änderungen. Einzelfragen beantworte ich gerne weiterhin, aber zur Gesamtdarstellung würde der Bayer sagen „i mog net mehr“
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„I don‘t like valves that look like golf tees. Intake valves should be the size of trash can lids, and pistons should be the size of manhole covers“ (Jay Leno)
Dieser Beitrag wurde schon 27 mal editiert, zum letzten mal von motorcycle boy am 08.05.2024 21:57.