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EURO 5 bestellt - was wenn Lieferung in 2025

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EURO 5 bestellt - was wenn Lieferung in 2025

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Mcblubb ist offline Mcblubb · seit
Mcblubb ist offline Mcblubb
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Neuer Beitrag 11.11.2024 11:45
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Hallo zusammen, ich habe mir vor 2 Wochen eine neue Breakout bestellt. Die hat einen EURO 5 Motor.

D.h.: die Erstzulassung muss 2024 noch erfolgen.

Was passiert, wenn die erst 2025 hier eintrifft? Muss ich die dann trotzdem abnehmen, obwohl die nicht mehr zulassungsfähig ist?

(Ich denke, dass das nicht passiert, die Maschine ist schon einige Wochen im Zulauf)

Mir gehts nur um den Sachverhalt: Maschine bestellt, ist aber wegen zu später Lieferung nicht zulassungsfähig. Fällt das dann unter Sachmängelhaftung?

Hat das schon mal jemand gehabt? 

(ja, ich habe eine Rechtschutzversicherung und einen passenden Anwalt etc.)

Heinz Gerken ist offline Heinz Gerken · 43 Posts seit 08.10.2024
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43 Posts seit 08.10.2024
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Neuer Beitrag 11.11.2024 12:03
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Meine Meinung steht fest! Verwirren sie mich nicht mit Tatsachen.

dieTor ist online dieTor · 2083 Posts seit 10.03.2012
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Neuer Beitrag 11.11.2024 13:18
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Ich würde mal einen Händler fragen, wie er mit seinen Neubikes aus dem Showroom umgeht.

Es wird bestimmt eine Ausnahme- Übergangsregelung für vorhandene Fahrzeuge geben.

__________________
* Ich habe Vorurteile, aber meistens treffen sie zu *

Schimmy ist offline Schimmy · 10863 Posts seit 15.10.2015
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fährt: Ich: 96er FLHTC Meine Frau: 12er XL 1200N, 18er FXBB
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fährt: Ich: 96er FLHTC Meine Frau: 12er XL 1200N, 18er FXBB
Neuer Beitrag 11.11.2024 14:31
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zum zitierten Beitrag Zitat von Mcblubb
Hallo zusammen, ich habe mir vor 2 Wochen eine neue Breakout bestellt. Die hat einen EURO 5 Motor.
D.h.: die Erstzulassung muss 2024 noch erfolgen.
Was passiert, wenn die erst 2025 hier eintrifft? Muss ich die dann trotzdem abnehmen, obwohl die nicht mehr zulassungsfähig ist?

Moinsen @Mcblubb ,

Ist doch ganz einfach. Anhand dem zusammen mit dem Bike ausgelieferten EU-CoC wird ein dementsprechender
Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) erstellt. Welche e-Norm das Bike erfüllt steht im Coc (Beispiel: siehe Bild)
und bekommt eine entsprechende Zulassung. (gilt auch für "Ladenhüter")


Greetz  Jo
Attachment 431533

__________________
Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten Augenzwinkern

Stammtisch in Münster/NRW

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Schimmy am 11.11.2024 23:09.

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Oliver74 ist offline Oliver74 · 12 Posts seit 23.05.2024
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Oliver74 ist offline Oliver74
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aus Overath, Bergisches Land

fährt: Street Bob 114
Neuer Beitrag 11.11.2024 15:37
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Was keine 5+ Norm im COC hat, wird bis zum 01.01.25 zugelassen werden müssen.
Entsprechend wird der Händler notfalls Tageszulassungen für seine Lagerware machen müssen.

Also möglich schnell zulassen, sobald die Papiere da sind!

Viele Grüße,

Oliver

Börnie ist online Börnie · 1887 Posts seit 12.04.2015
fährt: Road King Special 114 + Fat Bob DC 103
Börnie ist online Börnie
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fährt: Road King Special 114 + Fat Bob DC 103
Neuer Beitrag 11.11.2024 15:44
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"""""""Ausnahmen für "auslaufende Serien" gibt es; sie müssen aber eigens vom
Hersteller beantragt werden und umfassen nur sehr begrenzte Stückzahlen, die
dann noch bis Ende 2026 neu zugelassen werden können."""""


Gabs schon etliche Male.

Der Hersteller schickt eine Liste ans KBA, die erstellen eine Sondergenehmigung, oft mit der Liste mit VIN des Herstellers
im Anhang, und eine Zulassung ist bis zum Tag "x" problemlos möglich. Meine RKS hat Euro 4 und wurde 2021 - also
nicht mehr Zulassungsfähig - mit einer solchen Bescheinigung/Erlaubnis mit Euro 4 zugelassen.


Tageszulassungen klappen halt nicht, wenn am 31.12. weder Mopped noch die Papiere da sind - oder die Kiste noch gar nicht gebaut ist.

-

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derherrliche ist offline derherrliche · 1093 Posts seit 05.05.2020
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Neuer Beitrag 11.11.2024 19:26
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Mal ganz ehrlich. Diese nicht ganz unerhebliche Frage fällt dir a) JETZT ein, und b) fragst du das Forum anstatt deinen Händler, der wenn er gut wäre dich eh schon auf das eventuelle Problem hingewiesen hätte?

🤷

Hilft dir jetzt nix, weiß ich, aber vielleicht bei zukünftigen Entscheidungen...

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Mcblubb ist offline Mcblubb · seit
Mcblubb ist offline Mcblubb
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Neuer Beitrag 11.11.2024 19:56
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zum zitierten Beitrag Zitat von derherrliche
Mal ganz ehrlich. Diese nicht ganz unerhebliche Frage fällt dir a) JETZT ein, und b) fragst du das Forum anstatt deinen Händler, der wenn er gut wäre dich eh schon auf das eventuelle Problem hingewiesen hätte?

🤷

Hilft dir jetzt nix, weiß ich, aber vielleicht bei zukünftigen Entscheidungen...

brutal guter Beitrag!!!!

Der Händler hat die im Vorlauf bestellt. Sicher nicht damit sie bei Ihm rumsteht. Eine Lieferung Ende November ist avisiert.

Ganz sicher brauche ich hier niemanden, der mir hilft Entscheidungen zu treffen.

Ich werde das Thema am Stammtisch mit dem befreundeten Anwalt (auch Harley Fahrer) bei einem Glas Riesling erörtern....

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derherrliche ist offline derherrliche · 1093 Posts seit 05.05.2020
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Neuer Beitrag 11.11.2024 20:13
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zum zitierten Beitrag Zitat von Mcblubb

Ganz sicher brauche ich hier niemanden, der mir hilft Entscheidungen zu treffen.

...

Ich werde dich dran erinnern, wenn du nach mehr als 3 Beiträgen mal doch ne Entscheidungshilfe benötigst.

In der Sache aber hoffe ich für dich das alles klappt.

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Neuer Beitrag 11.11.2024 20:20
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Es wird eine Ausnahmegenehmigung geben, damit die Erstzulassung klappt. Tageszulassungen für verkaufte Ware gibt es nicht. Wer ein Fabrikneues Mopped kauft, bekommt auch eins ohne Ersthaltereintrag in der ZBII.


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shrurg ist offline shrurg · 569 Posts seit 17.04.2020
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Neuer Beitrag 11.11.2024 22:59
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zum zitierten Beitrag Zitat von derherrliche
Mal ganz ehrlich. Diese nicht ganz unerhebliche Frage fällt dir a) JETZT ein, und b) fragst du das Forum anstatt deinen Händler, der wenn er gut wäre dich eh schon auf das eventuelle Problem hingewiesen hätte?

🤷

Hilft dir jetzt nix, weiß ich, aber vielleicht bei zukünftigen Entscheidungen...

Wann sollte er denn gefragt haben? Am besten noch bevor er wusste das er was Kauft?

Börnie ist online Börnie · 1887 Posts seit 12.04.2015
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Neuer Beitrag 12.11.2024 07:24
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Die Sache ist doch geklärt !

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ironhand ist offline ironhand · 495 Posts seit 05.08.2021
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Neuer Beitrag 12.11.2024 11:29
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Es gibt doch genug sofort verfügbare Modelle, wenn man so bei Mobile guckt, damit wäre das Problem doch gelöst,  oder gar nicht erst entstanden. Teilweise liefern die sogar bis vor die Haustür. Ich bin froh noch eine Euro 5 SG gekauft zu haben.
Ebenso bei Autos, ab Bj. 24 mit den Speedlimitern und Spurwechsel Assi und noch mehr Dingdong in der Karre bin ich da raus. Wer schlau ist, legt sich noch schnell ein 23er Model oder früher zu.
Ja ich weiß, vieles kann man abstellen, aber mich jedes Mal vor Fahrtantritt durch die Menüs zu wurschteln, würde mich nerven. Mir reicht schon der Mist mit dem "Stop and Go". Bei mir ist das noch durch Knopfdruck einfach abstellbar bei Motorstart, ab den 24er Modellen soll das so ohne weiteres nicht mehr möglich sein, habe ich mir sagen lassen.
Die Grünlinke umerziehungswelle verfolgt einen inzwischen bis ins Auto und Motorrad. Baby

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von ironhand am 12.11.2024 12:30.

Börnie ist online Börnie · 1887 Posts seit 12.04.2015
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Neuer Beitrag 12.11.2024 12:25
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Alles ggf vollkommen richtig, kann man so machen.

HIER allerdings zu 100 % am Thema vorbei.

Fehlen nur noch Komentare zu Reifen und Öl

Augen rollen Börnie

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Mcblubb ist offline Mcblubb · seit
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Neuer Beitrag 12.11.2024 15:50
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Bevor hier alles irgendwie abdriftet.

Meine Fragestellung zielte darauf ab, wie Motorradhändler im Zweifel mit dieser Situation umgehen.

Die rechtliche Situation ist ziemlich klar und im $ 434 BGB geregelt.
Ein nichtzulassungsfähiges Fahrzeug weist einen gravierenden Sachmangel auf und fällt somit unter die Sachmangelhaftung (aka: Händlergewährleistung)

Somit muss der Händler nachbessern oder die Sache zurücknehmen.

Liefert ein Hersteller Produkte aus, bei denen klar ist, dass sie einen gravierenden Sachmangel haben, handelt er "arglistig"

In diesem Fall greift §123 BGB

Das kann ich mir eigentlich kaum vorstellen (obwohl VW hats gemacht - und alle Hersteller wissen, was dann passieren wird)

Vor allem weil HD sicherlich den 117er Motor und die Breakout schon Euro 5+ tauchglich gemacht hat und damit sicherlich ab Jahresende die Händler beliefern wird. Dafür wird ja kein neues Motorrad konstruiert sondern nur ein paar Elektronikkomponenten verändert.

Die Händler sind halt gekniffen, die müssen zum Jahresende Ihre Bestandskisten zulassen, damit sie sie weiter verkaufen können.
Deshalb gibts ja jetzt auch Rabatte beim Abverkauf der Bestandsmaschinen.

Anyway.

Die Frage bleibt im Raum: wie würden die Händler reagieren, wenn z.B. wieder der Suezkanal blockiert ist und die Maschinen zu spät für eine Zulassung ankommen?

Wie oben aufgeführt sind sie per Gesetz zur Sachmängelhaftung verpflichtet (incl. Beweislastumkehr). Wohl weiß ich aber, dass Händler stets versuchen genau diese Sachmängelhaftung zu meiden.

Rein rechtlich müsste man gem. Kaufvertrag die Maschine abnehmen, heißt Kaufpreis entrichten, Fahrzeugpapiere etc. übernehmen und sofort schriftlich zur Nachbesserung auffordern (was er ja nicht kann).
Bei Nichterfüllung tritt man dann vom Kauf zurück und bekommt sein Geld wieder.

Danach hab ich meine Kohle wieder, kaufe eine 2025er Maschine und der Händler sitzt auf einer unverkäuflichen Kiste.

Eigentlich Quatsch aber das wäre der Ablauf.

Deshalb und nur deshalb meine Frage: Hat das schon mal jemand erlebt? Und wie wurde das von Seiten HD (oder auch einem anderen Fahrzeughersteller) abgewickelt.

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