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Reifenbindung austragen bei KBA-Zulassung

Reifenbindung austragen bei KBA-Zulassung

Nightrider ist offline Nightrider · 3181 Posts seit 15.06.2007
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fährt: Dyna Wide Glide, FXDSE, FXDF 2014, Vespa GT, Hypermotard,....
Nightrider ist offline Nightrider
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3181 Posts seit 15.06.2007 aus Lummerland

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Neuer Beitrag 13.07.2026 13:37
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Hallo,

heute  beim TüV Rheinland gewesen , und habe  zeitgleich die Hauptuntersuchnung durchführen, und die Reifenbindung austragen lassen, total entspannt sehr freundlich und die Preise sind auch entgegendkommend da die Hauptuntersuchng und die Austragung nach §19 (2) StVZO i.V. §21 StVZO erfolgte, als im unteren Bereich.


Ganz anders wie mein Trauma bei der DEKRA , angeblich wäre der Riemen zu nah am Riefen, obwohl original 130/90 er Riefengröße, aber den Reifen wollte er trotzdem eintragen, aber dann wäre  ich genauso weit wie vor 30 Jahren und hätte vielleicht das alle 5 Jahre wiederholen müssen , da die Produkton ausgelaufen wäre.

Und die DEKRA wollte zudem noch das Honorar im oberen höchsten Bereich berechnen.

Also die DEKRA hat einen Kunden hiermit verloren.

__________________
.

dan_w_83 ist offline dan_w_83 · 169 Posts seit 07.05.2024
fährt: 2009 XL 1200 Nightster - 1997 Honda VTR 1000 - 1986 Vespa PX - 1966 Vespa Sprint
dan_w_83 ist offline dan_w_83
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169 Posts seit 07.05.2024
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Neuer Beitrag 13.07.2026 14:33
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Du, das ist von Prüforganisation zu Prüforganisation unterschiedlich.
Das Thema Reifenfabrikatsbindung austragen hatte ich letztes Jahr bei meiner 1997er Honda auch. Ich war bei "meiner" DEKRA Niederlassung in der Nähe damit bestens bedient. Sie hatte allerdings auch einen a.a. Sachverständigen da, der die Austragung vornehmen konnte. "Normale" Prüfingenieure dürfen das nicht.

Gruß

__________________
Tutto passa. 

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c53 ist offline c53 · 2361 Posts seit 07.07.2012
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Neuer Beitrag 13.07.2026 21:18
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Die Gebühr richtet sich danach was für ein Vorgang abgerechnet wird.
Normalerweise reicht eine Berichtigung der Angaben in der Zulassungsbescheinigung nach §15 Absatz 1 FZV. Keine Änderungsabnhme nach §19 StVZO. Und schon gar nicht nach §21. Das ist alles Geldschneiderei.
Gruß C53

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Middach ist offline Middach · 3276 Posts seit 20.04.2017
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fährt: FLHXS 2016
Neuer Beitrag Heute, 07:16
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Es steht und fällt mit dem Prüfingenieur. 

Blödmänner und Gute gibts in jeder Organisation.

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Neid muss man sich verdienen, Mitleid kriegst du geschenkt  großes Grinsen

Wer Rechtschreibfehler findet, sollte seine Interpunktion verbessern.cool

Udehaaner ist offline Udehaaner · 28 Posts seit 14.03.2026
fährt: FLHX (2007), FZS 600 (2002)
Udehaaner ist offline Udehaaner
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28 Posts seit 14.03.2026
fährt: FLHX (2007), FZS 600 (2002)
Neuer Beitrag Heute, 08:23
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Ich war am Montag mit der Fazer beim lokalen TÜV. Erste Aussage ging sofort um die Reifen .. Reifenbindung austragen falls die aktuellen Reifen nicht in den Papieren stehen. Da die Kleine aus 2002 ist wäre das seinerzeit nur mit einer Glaskugel seitens Yamaha möglich gewesen. Nächste Aussage: wenn nicht ausgetragen wird, gibt es keinen Stempel. Also abgenickt da ich keinen Bock auf eine TÜV-Rallye hatte.
Der TÜVer hat dann ein Gutachten erstellt und an die Zulassungsbehörde geschicht - soweit alles ok, den Preis dafür kenne ich noch nicht da ich ohne auch nur irgendeinen Wisch (geschweige denn die Plakette) vom Hof fahren durfte. Jetzt warte ich auf die Benachrichtigung der Zulassung damit ich mir einen neuen Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I im Amtsdeutsch) und die Plakette abholen "darf". Lt. Aussage des Prüfers kann das 2-3 Wochen dauern .. und da soll man keinen Puls kriegen .. verwirrt

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