(5) Vorgeschriebene Schlussleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Ist dies wegen der Bauart des Fahrzeugs nicht möglich, und beträgt der Abstand des äußersten Endes des Fahrzeugs von den zur Längsachse des Fahrzeugs senkrecht liegenden Ebenen, an denen sich die Schlussleuchten, die Bremsleuchten oder die Rückstrahler befinden, mehr als 1 000 mm, so muss je eine der genannten Einrichtungen zusätzlich möglichst weit hinten und möglichst in der nach den Absätzen 1, 2 und 4 vorgeschriebenen Höhe etwa in der Mittellinie der Fahrzeugspur angebracht sein. Nach hinten hinausragende fahrbare Anhängeleitern, Förderbänder und Kräne sind außerdem am Tage wie eine Ladung nach § 22 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung kenntlich zu machen.
man beachte, müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein
Ist dies wegen der Bauart des Fahrzeugs nicht möglich......bla bla bla....... möglichst weit hinten...... bla bli blubb...... etwa in der Mittellinie der Fahrzeugspur angebracht sein...... 🧐 🤷♂️
(5) Vorgeschriebene Schlussleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Ist dies wegen der Bauart des Fahrzeugs nicht möglich, und beträgt der Abstand des äußersten Endes des Fahrzeugs von den zur Längsachse des Fahrzeugs senkrecht liegenden Ebenen, an denen sich die Schlussleuchten, die Bremsleuchten oder die Rückstrahler befinden, mehr als 1 000 mm, so muss je eine der genannten Einrichtungen zusätzlich möglichst weit hinten und möglichst in der nach den Absätzen 1, 2 und 4 vorgeschriebenen Höhe etwa in der Mittellinie der Fahrzeugspur angebracht sein. Nach hinten hinausragende fahrbare Anhängeleitern, Förderbänder und Kräne sind außerdem am Tage wie eine Ladung nach § 22 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung kenntlich zu machen.
man beachte, müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein
wie du schon geschrieben hast. Das hättest du dir sparen können Ist doch genauso falsch wie vorher
Dann mal viel Glück bei der nächsten Kontrolle durch die Rennleitung.
Sehe ich ganz genauso...
TheDude · seit
TheDude
Ehemaliges Mitglied
24.06.2019 20:04
Wasn Stress da bei euch.... meiner ist unten am Kennzeichen und es juckt keine Sau...
govidaris · 264 Posts
seit 14.11.2014
fährt: Forty Eight
govidaris
Langes Mitglied
264 Posts seit 14.11.2014
fährt: Forty Eight
24.06.2019 20:42
Wenn der nicht mittig angebracht ist, komme ich bei mir nicht durch den TÜV.
Da sind die ganz empfindlich. Bei einer Kontrolle gibt's wahrscheinlich nur eine mündliche Verwarnung, da lieber falsch montiert als gar nicht vorhanden.
Bei meiner FatBoy sitzt er auch seit 7 Jahren und 50.000 KM
unter dem seitlichen Kennzeichenhalter.
Hatte bisher weder bei der HU noch bei Kontrollen Probleme.
zum zitierten BeitragZitat von Motorradfahrer
Bei meiner FatBoy sitzt er auch seit 7 Jahren und 50.000 KM
unter dem seitlichen Kennzeichenhalter.
Hatte bisher weder bei der HU noch bei Kontrollen Probleme.
Dann hast du schlicht weck Glück gehabt,...kann natürlich nur von AT sprechen erst kürzlich in ne Schwer Kontrolle gefahren,..30€ Strafe weil auf dem Seitlichen KZ montiert und nicht wie vorgeschrieben mittig am Fender oder nähe!!
Also meiner ist rechts an der Steckachse... wurde mir sogar vom TÜV so vorgeschlagen.
Hab ich jetzt seit 7-8 Jahren dran und wurde nie beim TÜV bemängelt; hatte aber auch noch keine sonstige Kontrolle seitdem
__________________ Nicht alles, was ein Loch hat, ist Kaputt!!!
Gruß
v2devil
Habe meinen auch rechts an der Steckachse. Wo steht denn geschrieben das der Rückstrahler mittig sein muß? Nach EU-Vorschrift geht ja auch links und rechts einer, also zwei Stück.
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xl_digit · 286 Posts
seit 07.05.2019
fährt: XL1200X (2011)
xl_digit
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286 Posts seit 07.05.2019
fährt: XL1200X (2011)
26.06.2019 18:07
kann ja jeder machen was er für richtig hällt
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von xl_digit am 28.06.2019 15:19.