Für serienmäßige Harleys mit den Zusatzscheinwerfern (sofern hier in D vom Dealer verkauft, also mit Gläsern, die das E-Zeichen pp. tragen), ist das sicherlich kein Problem. Aber ich möchte nachträglich Zusatzscheinwerfer anbringen und da stellt sich, da das betreffende Mopped damit eben nicht in Verkehr gebracht wurde, schon die Frage, welcher Art diese sein dürfen. Um das Rad nicht noch einmal erfinden zu müssen mitsamt dem ganzen möglichen Theater beim vielleicht unwilligen und unwissenden TÜV wäre es natürlich von Vorteil, es genauso zu machen wie bei Heritage/Fatboy - also wenn diese Nebelscheinwerfer dran haben, ebenfalls Nebelscheinwerfer dran zu bauen.
Die US-Bezeichnung "passing lamp" für die Zusatzscheinwerfer hilft da nicht weiter, da dies LAmpen zum Überholen bezeichnet, also Lampen, die vor dem Überholen angeschaltet werden, quasi wie eine Lichthupe, um dem Vordermann die Absicht des Überholens anzuzeigen. Daß die Lampen tatsächlich auch in den USA die ganze Zeit leuchten steht auf einem anderen Blatt.
Ich würde euch daher gerne bitten, mal in eueren Moppedpapieren nachzuschauen, wie diese Zusatzscheinwerfer konkret bezeichnet werden, und auch mal die Nummern zu posten, die auf den Scheinwerfergläsern stehen. Neben der E-Nr., die für sich ja nur auf das Herstellungsland hinweist, gibt es in dem Nummerngelersch auch einen Code, der beschreibt, welcher Art der Scheinwerfer ist, also ob Abblendlicht, Fernlicht, Nebelscheinwerfer usw.
@gio: Könntest Du mal näheres üer diese Harley-"Sondergenehmigung" in Erfahrung bringen oder mitteilen, falls Du es schon weist? Es wäre ungemein hilfreich, wenn ich mich daran orientieren und den TÜV diese vorweisen bzw. auf diese verweisen könnte. Hilfsweise wäre auch die Mitteilung der Prüfstelle, bei der Du warst, hilfsreich, denn dann könnte ich da mal nachfragen.
Welche Art von Scheinwefer hast Du angebracht? Original bei HD gekauft oder in der Bucht? Dort werden ja fast ausschließlich nur solche mit den hier definitiv nicht zugelassenen US-Leuchteinsätzen (keine E-Nr., also ohne spezielle Genehmigung nicht zulässig) angeboten, und natürlich auch ohne Erklärung, ob Fernscheinwerfer oder Nebelscheinwerfer.
mfg, Tolot
P.S.: Weitere Recherchen haben ergeben, daß meine obige Zusammenfassung im ersten post nicht ganz richtig ist. Die EU-Richtlinie 93/92 (speziell zu Leuchten an Moppeds) führt als zulässig auch bis zu zwei Begrenzungsleuchten auf, die (im Gegensatz zu Nebelscheinwerfern) natürlich zusammen mit dem Abblendlicht leuchten dürfen. Leider findet sich dort aber keine weitere Definition und auch sonst finde ich nichts, aus dem hervorgeht, was eine Begrenzungsleuchte lichttechnisch (Watt/Stärke) von z.B. Nebelscheinwerfern unterscheidet. Originär, also mit einem entsprechenden Stempel auf dem Glas, kann man Begrenzungsleuchten für Moppeds aber praktisch nicht kaufen.