Hier mal ein Gerichtsurteil zur Probefahrt mit Diebstahl.
Motorradverkauf
Wer sein Motorrad einem unbekannten, ohne eigenes Fahrzeug erschienenen Kaufinteressenten zur Probefahrt überlässt, handelt grob fahrlässig, wenn er sich nicht dessen Personalien aufschreibt oder wenigstens eine Anzahlung als Sicherheit verlangt. Verschwindet der angebliche Käufer mit dem Motorrad, kann der Eigentümer daher auch keine Diebstahls-Entschädigung von seiner Kaskoversicherung beanspruchen (OLG Düsseldorf Az.l 4 U 77/9

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CB750
Nur wer gegen den Strom schwimmt, kommt zur Quelle.