ich hab mal hier irgendwo von irgendwem gelesen das man die hintere riemenabdeckung nur benötigt wenn man soziusfussrasten hat und ein zweisitzer eingetragen ist.
hab leider nicht diesbezüglich gefunden und wollte mal fragen wer da erfahrung hat.
ich hab mal hier irgendwo von irgendwem gelesen das man die hintere riemenabdeckung nur benötigt wenn man soziusfussrasten hat und ein zweisitzer eingetragen ist.
hab leider nicht diesbezüglich gefunden und wollte mal fragen wer da erfahrung hat.
grüße
Wo es steht weiß ich nicht, aber ich war schon ohne Riemenabdeckung beim TÜV und es wurde nicht bemängelt. So habe ich es auch gehört: Einsitzer ohne Soziusbetrieb und vorverlegte Rastenanlage ...
Ciao HaDe48
screwlord · 3001 Posts
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05.07.2012 11:26
bin ich ja schonmal nicht der einzige der das gehört hat.......
mein tüv hat es auch nicht bemägelt-aber das hat nichts zu heissen....
Riemenabdeckung hinten ist nicht Pflicht! Jedenfals definitiv wenn man keine Sozi-Betrieb hat.
Was auf jeden Fall Pflicht ist, ist eine Riemenabdeckung vorne, was aber bei den Meisten nicht der Fall sein weird, weil die meisten vorne Kette haben
__________________ Harley - Nur meine Freundin schreit lauter!
screwlord · 3001 Posts
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05.07.2012 19:42
zum zitierten BeitragZitat von MaxEarl
Riemenabdeckung hinten ist nicht Pflicht! Jedenfals definitiv wenn man keine Sozi-Betrieb hat.
Was auf jeden Fall Pflicht ist, ist eine Riemenabdeckung vorne, was aber bei den Meisten nicht der Fall sein weird, weil die meisten vorne Kette haben
yoh, und wo steht das oder woher hast du die infos?