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Forum » Modelllinien » Sportster (Evolution 883 / 1100 / 1200) » XL 1200N Nightster: Kennzeichenhalter, seitlich

XL 1200N Nightster: Kennzeichenhalter, seitlich

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XL 1200N Nightster: Kennzeichenhalter, seitlich

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Eightball ist offline Eightball · 1014 Posts seit 15.07.2012
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Neuer Beitrag 18.06.2013 18:37
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Tja. Das ist wie bei vielen E Nummer Pötten, die trotz Zulassung viel zu laut sind. Wirst du damit kontrolliert, zahlst auch mit E Nummer.

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mariovlopez ist offline mariovlopez · 208 Posts seit 15.01.2013
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fährt: Forty Eight
Neuer Beitrag 18.06.2013 19:07
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draufschrauben und gut is!

lg
mario

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alex-hd ist offline alex-hd · 825 Posts seit 07.10.2007
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Neuer Beitrag 18.06.2013 19:29
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Also mein seitlicher KZ Halter von Genscher hat ne ABE!
Auf Nachfrage beim TÜV wollte er mir den NICHT eintragen, da ne ABE dabei ist.
Auch das Straßenverkehrsamt hat die Eintragung verweigert, weil der Halter ne ABE hat.

Scheint also alles auch etwas Willkür zu sein.....

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Gruß Alex cool

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Tschingi ist offline Tschingi · 122 Posts seit 11.02.2013
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fährt: Sportster Iron 883
Neuer Beitrag 18.06.2013 19:31
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Hi warum erfüllt der die 30 grad nicht???? Das Teilegutachten ist doch für die Sportster, hat er nachgemessen???

lori ist offline lori · 379 Posts seit 04.09.2012
aus Dortmund
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379 Posts seit 04.09.2012 aus Dortmund

fährt: Street Glide Special
Neuer Beitrag 18.06.2013 19:55
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Ich lese immer mal wieder in diversen Foren, dass ein Kennzeichenhalter gar nicht eingetragen werden muss, sondern eben nur den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen muss.
Was stimmt denn jetzt?
Die meisten hier haben ihn eingetragen, oder?

Zur Info:

http://www.36world.org/index.php?page=Thread&threadID=32163

Gruß
Stefan

xonixlino ist offline xonixlino · 74 Posts seit 04.06.2013
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fährt: XL1200N / FZ1N
Homepage von xonixlino
Neuer Beitrag 18.06.2013 20:11
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Zitat von Eightball
Zitat von xonixlino
Leider scheint der TÜV sich nicht zu bilden. Denn §60 der StVZO ist weg gefallen (04.05.2012), darin war die 30 Grad Regelung enthalten.

Aktuell gilt §10 der FZV http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/FZV_a1.htm#10 - keine 30 Grad Augenzwinkern

Das ist falsch. Die 30 Grad werden in der Richtline 2009/62/EG genannt, auf die in der FZV verwiesen wird.

Da hast du Recht die 30 Grad werden in der Richtlinie wieder genannt! Aber zumindest ist nun die Möglichkeit gegeben das Kennzeichen soweit nach hinten zu nehmen, dass man die 30 Grad erreicht, denn das war mit §60 STVZO nicht möglich. Ein Halter, der neben der hinteren Achse sitzt dürfte folglich nicht eingetragen werden. Aber auch hier kann die Behörde, denn die hat seit Wegfall des §60 auch die Verantwortung zustimmen. Das diese das tut, halte ich aber bei einem Serienbike für dast unmöglich, da man ja durch die bauartliche Veränderung diese Situation herbeigeführt hat.

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Godspell ist offline Godspell · 38 Posts seit 10.01.2013
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Neuer Beitrag 18.06.2013 20:51
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So wie ich das verstanden habe muss ein Halter der eine ABE hat nicht eintragen und einen mit Gutachten muss man eintragen lassen.
Das ist alles recht schwammig, so sagte mir ein Prüfer.

Eightball ist offline Eightball · 1014 Posts seit 15.07.2012
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Neuer Beitrag 18.06.2013 20:52
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Lori: Sitz das Teil nicht in der Mitte, wie in der Richtline gefordert, braucht es eine ABE oder muss mit Teilegutachten/ Einzelabnahme eingetragen werden.

Sitzt das Teil deutlich hinter der Radnabe, sollten die 30 Grad vertikaler Raumwinkel normal eingehalten werden. Aus diesen 30 Grad muss das Kennzeichen von hinten beidseitig ablesbar sein. Ob es zu schräg steht, lässt sich relativ einfach überprüfen: ist der Abstand zwischen oberen Ende und unteren Ende des Kennzeichens größer als 10 cm, ist der Winkel zu steil.

Damit versteht die Rennleitung in der Regel keinen Spaß und haut dir nen Kennzeichenmissbrauch rauf.

Godspell: eine ABE erfordert in der Regel keine Eintragung. Außer in der ABE ist eine Anbauabnahme gefordert. Das ist aber eher selten.

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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Eightball am 18.06.2013 20:57.

Godspell ist offline Godspell · 38 Posts seit 10.01.2013
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Neuer Beitrag 18.06.2013 21:13
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Ich danke euch für die Hilfe.
Am besten fahre ich wohl mit einem Halter der eine ABE hat. also mache ich mich mal auf die Suche.
Denn Lust hab ich nach heute nicht mehr so auf den TÜV

Avatar (Profilbild) von Tschingi
Tschingi ist offline Tschingi · 122 Posts seit 11.02.2013
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Avatar (Profilbild) von Tschingi

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Neuer Beitrag 19.06.2013 05:27
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Ich glaub das mit dem eintragen ist nicht ganz richtig, hab mir selbst nen Kenzeichenhalter gemacht und hab vor 8 wochen mal beim Tüv Automotive angerufen da ich fragen wollte was es kostet wenn ich ein teilegutachten machen lasse, und da würde mir gesagt der Kennzeichenhalter muss nicht unbedingt eingetragen werden, es ist nur wichtig das er die vorgaben mit denn Winkeln, Radien und den Abstand vom Boden einhält.

Aber in der Praxis hab ich gehört das die Rennleitung nichts davon weiss das er nicht eingetragen werden muss und es dann halt immer nur ärger giebt......

Ich fahre heute mal zum TÜV und werde mein glück versuchen.

Wenn du ein Teilegutachten hast kannst es übrigens auch bei DEKRA / KÜS eintragen lassen.

Ich geb euch bescheid ;-)

Eightball ist offline Eightball · 1014 Posts seit 15.07.2012
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Neuer Beitrag 19.06.2013 06:02
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Die Vorgaben hält er schon nicht mehr ein wenn er seitlich ist. Laut Richtlinie muss er mittig sein.

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Neuer Beitrag 19.06.2013 06:07
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doch doch da steht ja drauf für seitliche kenzeichenhalter

Eightball ist offline Eightball · 1014 Posts seit 15.07.2012
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Neuer Beitrag 19.06.2013 06:20
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Wo steht was drauf? In der Richtline steht mittig. Weichst du ab, brauchst dafür ne ABE oder musst ihn eintragen lassen. Mittlerweile tragen ne Menge TÜV Stellen gar keine seitlichen mehr ein.

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xonixlino ist offline xonixlino · 74 Posts seit 04.06.2013
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fährt: XL1200N / FZ1N
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Neuer Beitrag 19.06.2013 06:55
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zum zitierten Beitrag Zitat von Eightball
Wo steht was drauf? In der Richtline steht mittig. Weichst du ab, brauchst dafür ne ABE oder musst ihn eintragen lassen. Mittlerweile tragen ne Menge TÜV Stellen gar keine seitlichen mehr ein.

Hab mich gestern abend nochmals eingelesen in das Ganze. Es ist mal wieder echt bezeichnend. Das was du schreibst ist "leider" korrekt. Die Maßgaben der Richtlinie sind sehr deutlich und lassen wenig Spielraum zu. Allerdings scheint ja die Praxis eine andere sein, denn rein theoretisch dürfte man auch keine ABE oder Teilegutachten für ein solches Teil bekommen, wenn es gegen die Richtlinie verstößt. Hinzu kommt die Frage, was passiert wenn du damit aus Deutschland raus fährst. Denn es handelt sich ja um eine Normierung der EG und damit gültig für Europa.

Auf gut Deutsch, zum kotzen unglücklich

Ich werde die Tage mal bei meinem TÜV nachfragen, mal sehen was die sagen, interessiert mich nun doch sehr !

Eightball ist offline Eightball · 1014 Posts seit 15.07.2012
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Neuer Beitrag 19.06.2013 07:03
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Mit ABE ist das kein Problem. Da steht explizit drin, dass der Halter für den seitlichen Anbau geprüft wurde und alle Maßgaben einhält. Damit darfst du von der Richtlinie abweichen. Mit Teilegutachten kommts auf den Prüfer an, ob er dirs einträgt, oder nicht.

Ich würd das einfach vorher mit dem TÜV abklären. Reicht dem ein Teilegutachten oder trägt er dir deinen selbstgebauten ein, ist gut. Findet man keinen Prüfer in der Nähe der das macht, dann halt was mit ABE.

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