Am 1. November beginnt für die meisten Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen die Winterruhe. Wer sein Auto oder sein Motorrad nicht ganzjährig nutzt, zahlt in der Ruhezeit keine Kfz-Steuer und keine Versicherung – muss aber einiges beachten.
So muss das Fahrzeug auf einem Privatgrundstück stehen, so lange das Kennzeichen nicht gilt. Tipp von Versicherungsexperte Daniel Dodt (Vergleichsportal toptarif.de): „Achten Sie darauf, dass es sich um einen 'befriedeten Bereich' handelt. Der Stellplatz darf also nicht öffentlich zugänglich sein.“
Während der Stilllegung (üblicherweise November bis März) gilt ein absolutes Fahrverbot auf öffentlichen Straßen. Einzige Ausnahme sind direkte Fahrten zum TÜV und zurück.
Der Versicherungsschutz läuft als beitragsfreie Ruheversicherung weiter, wenn das Fahrzeug mindestens zwei Wochen aus dem Verkehr gezogen wird. Es ist also weiterhin versichert, z. B. bei Haftpflicht und Teilkasko gegen Brand und Diebstahl.
Ist das Fahrzeug aber länger als ein Jahr stillgelegt, erlischt der Versicherungsvertrag nach zwölf Monaten automatisch.
Dodt: „Grundsätzlich empfiehlt es sich, ein saisonal angemeldetes Fahrzeug für mehr als sechs Monate zuzulassen. Nur dann wird der Versicherungsnehmer bei Schadenfreiheit besser eingestuft und kann von höheren Rabatten profitieren.“
Auch für Fahrzeuge, die nur für wenige Monate zugelassen sind, lohnt sich der Versicherungsvergleich. Dodt: „Oftmals werden für günstige Angebote nur halb so hohe Kosten fällig wie bei teuren Produkten.“
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