Tja, dass Problem mit solchen Aussagen ist immer, wie es ausgelegt wird. Die PDF Datei bezieht sich auf Fußrastenanlagen, die verlegt werden, also mit Bremse und Schalthebel.
Highwaypegs fallen nicht darunter. Anzahl entsprechend der Sitzplätze....?
Meine Meinung und auch die Meinung mehrere TÜV-Prüfer kann auch heißen, dass ich bei zwei eingetragenen Sitzplätzen auch für beide Sitzplätze Fußrasten haben muss.
Beispiel: Ich habe ein Superbike und weil ich nur alleine unterwegs bin, baue ich mir einen Einmannhöcker an, lasse aber die Fußrasten dran, weil die Halterung z.B. ein tragenden Element ist.
Realistisch hätte ich bei einer Kontrolle einen Sitzplatz aber zwei paar Rasten.
Anderes sieht es aus, wenn ich die Sitzbank Zweisitzig lasse und nur die Fußrasten abbaue, weil ich ja Gewicht beim rasen sparen muß.
Aber hier ist doch das Harley-Forum: Wieviele User haben schon mal keinen TÜV bekommen, weil sie klappbare Highwaypegs montiert hatten ??
Vorschriften gemäß StVZO (Vergleich zum Flyer)§ 30 Beschaffenheit der Fahrzeuge(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass1.ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,2.die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben.(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.(3) Für die Verkehrs- oder Betriebssicherheit wichtige Fahrzeugteile, die besonders leicht abgenutzt oder beschädigt werden können, müssen einfach zu überprüfen und leicht auswechselbar sein.(4) Anstelle der Vorschriften dieser Verordnung können die Einzelrechtsakte und Einzelregelungen in ihrer jeweils geltenden Fassung angewendet werden, die1.in Anhang IV der Richtlinie 2007/46/EG oder in Anhang II der Verordnung (EU) 2018/858 oder2.in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 oder3.in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 168/2013in ihrer jeweils geltenden Fassung genannt sind. Die in Satz 1 genannten Einzelrechtsakte und Einzelregelungen sind jeweils ab dem Zeitpunkt anzuwenden, zu dem sie in Kraft treten.
Anmerkung: Ist eine Wischi-Waschi-Vorschrift, die immer dann zum Tragen kommt, wenn nachfolgende Vorschriften nicht greifen, z.B. Poröse Reifen oder Ölverlust am Motor.
Wenn durch den Anbau von Highwaypegs keine Latente Gefahr ausgeht, greift die Vorschrift nicht (nicht scharkantig, nicht an beweglichen Teilen montiert, außerhalb der Reichweite drehender Fahrzeugteile)
2:§ 35d Einrichtungen zum Auf- und Absteigen an Fahrzeugen und Betätigungsraum(1) Die Beschaffenheit der Fahrzeuge muss sicheres Auf- und Absteigen ermöglichen.(2) Der Betätigungsraum und der Zugang zum Fahrerplatz bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen muss den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspreche
Anmerkung:
Käme dann zum Tragen, wenn ich versuche über die Highwapegs das Moped zu erklimmen und dabei mitsamt des Bikes stürze und zwar so, dass ich dabei noch Mutti mit Kinderwagen verletze.
3:§ 61 Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen(1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.(2) Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein.(3) Jedes zweirädrige Kraftfahrzeug muss mindestens mit einem Ständer ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
Anmerkung: WO steht, dass ich nur eine Fußraste haben muss. Ich muss lediglich EIN paar Fußrasten pro Sitzplatz haben.
Ich respektiere meine Kollegen und viele haben auch viel Ahnung von Sachen, die mir unbekannt sind, aber im Verkehrsbereich, sorry, da gibt es leider viele .....
Gerade bei YouTube habe ich mir schon diverse Videos angesehen, die ich für sehr Fragwürdig halte.
Die rechtliche Situation bei der Ahndung von Mängel (Also die Verfahrensweise vor Ort) ist oft sehr unterschiedlich, weil die Landesgesetze greifen, denken viele Kollegen.
Grundsätzlich greift jedoch ein Bundesgesetz. Und wenn ein netter Kollege der Meinung ist, mir mitten im Nirvana den Endtopf abzuschrauben, weil dieser rechtswidrig ist, hinfrage ich mir sofort die Intention. Wenn ich ohne Auspuff weiterfahre .... ja welche Strafe droht mir dann ?? Ist nicht so teuer, wie mit einem unzulässigen Auspuff und mit der richtigen Ausrede sogar straffrei ...