N'Abend Abend,
Nebelscheinwerfer entsprechen aber NICHT DEM, was Du eigentlich wolltest:
Gemäß
§ 17 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darfst du die Nebelscheinwerfer nur dann einschalten, wenn
Nebel,
Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern. Sobald sich das Wetter bessert, musst du sie sofort wieder ausschalten.
Die wichtigsten Regeln im Überblick:
- Wetterbedingungen: Erlaubt ausschließlich bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schnee oder starken Regen.
Bei klarer Sicht (auch nachts) ist die Nutzung verboten.
- Keine feste Metergrenze: Im Gegensatz zur Nebelschlussleuchte gibt es für die vorderen Nebelscheinwerfer keine starre
gesetzliche Meter-Vorgabe. Als Richtwert gilt laut Rechtsprechung eine Sichtweite von unter 100 bis 150 Metern.
- Ort und Zeit: Wenn die Sichtbedingungen erfüllt sind, darfst du sie am Tag und bei Nacht sowie innerorts und außerorts verwenden.
- Erlaubte Kombinationen: Nebelscheinwerfer dürfen am Auto zusammen mit dem Abblendlicht oder dem Standlicht brennen
(D.h. beim Umschalten auf Fernlicht müssen sie erlöschen). Sie dürfen jedoch nicht als reines Tagfahrlicht genutzt werden.
Für Motorräder gelten diese Regelungen natürlich genauso.🙁
Greetz. Jo
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten 
Stammtisch in Münster/NRW
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