Auch hier nochmals:
Die einzige Möglichkeit für die Hersteller, nächstes Jahr doch noch Modelle nach Euro-3-Norm zu verkaufen, ist die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für eine sogenannte auslaufende Serie beim Kraftfahrtbundesamt. Allerdings ist die Menge begrenzt, es dürfen höchstens zehn Prozent der 2015 und 2016 in Deutschland verkauften Stückzahl des betreffenden Models in den Handel kommen. Falls diese Menge kleiner als 100 Exemplare war, darf auf die 100 aufgerundet werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt bis einschließlich 2018 und dürfte vor allem für kleine Hersteller interessant sein, die ohnehin nur geringe Stückzahlen absetzen.
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BRC #2