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FXSB/SE Breakout: CVO / Breakout: Reifen Metzeler 260er

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FXSB/SE Breakout: CVO / Breakout: Reifen Metzeler 260er

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Vinchi ist offline Vinchi · 1998 Posts seit 15.02.2014
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Neuer Beitrag 21.03.2021 15:23
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Hab gerade gelesen, das gilt für die Reifen, die ab 01.01.2020 hergestellt sind. Aber kann ich grundsätzlich sowas eintragen?

XL23 ist offline XL23 · 79 Posts seit 20.07.2018
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Neuer Beitrag 22.03.2021 16:33
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Hallo Vinchi, kann man eintragen...habe meine Cruisetec auch eintragen lassen.


Grüße

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Vinchi ist offline Vinchi · 1998 Posts seit 15.02.2014
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Neuer Beitrag 22.03.2021 16:54
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Und wenn diese eingetragen sind, muss ich dann bei Neukauf der Reifen (Herstellungsdatum ab 01.01.2020) dann doch dem Prüfer vorführen? Denn die Herstellerfreigaben gibt es nicht mehr.

Hummi ist offline Hummi · 93 Posts seit 23.07.2019
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Neuer Beitrag 22.03.2021 17:23
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Es gibt Händler die haben ein Gutachten für den 260er, da ist man aber auf das Modell beschränkt. Bei mir ist der Cruistec als 260er eingetragen aber die lassen sich das Gutachten auch immer gut bezahlen.

Mit einer Reifenfreigabe des Herstellers kommst du heute nicht mehr weit, leider !!

Mir war es aber das wert sieht auf jedenfall fetter aus als der 240er und fährt sich komischerweise sogar besser, das liegt wohl daran das er auf der 8" Originalfelge etwas runder daher kommt.



Gruß
Ralf

XL23 ist offline XL23 · 79 Posts seit 20.07.2018
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Neuer Beitrag 22.03.2021 17:28
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Wenn ich es richtig verstanden habe, braucht es nur dann eine Abnahme, wenn die Dimension oder die Bauart vom Eingetragenem abweicht. Gilt wohl bis 2025, dann muss wohl nach jedem Reifenwechsel begutachtet werden.

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Hummi ist offline Hummi · 93 Posts seit 23.07.2019
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Neuer Beitrag 22.03.2021 17:35
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Das wäre mir Neu !! Was eingetragen ist kannst du auch fahren und wenn du bei der Originalbereifung keine Markenbindung hast kannst du fahren was du willst nur die Reifengrösse muss stimmen !!

von der Seite von Michelin:

Wichtiger Hinweis zu Reifenumrüstungen an Motorrädern! Im Verkehrsblatt Nr. 15/2019 wurde die Praxis der Reifenumrüstung an Motorrädern neu festgelegt. Daraus resultiert, dass bisher bestehende Reifenfreigaben in Form einer Bereifungsempfehlung oder Unbedenk­lichkeits­be­scheinigung nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage von Bereifungen mit abweichender Dimension (Reifengröße) oder Bauart herangezogen werden können.Es wurde eine Übergangsfrist definiert: die bisherigen Reifenfreigaben gelten für Reifen, die bis Ende 2019 hergestellt wurden und längstens bis 01.01.2025.Bei Reifen mit Herstelldatum ab 2020 muss man nun darauf achten, ob man ein Motorrad mit EU-Typgenehmigung oder ABE hat und ob man in den originalen Reifengrößen oder in abweichenden Reifengrößen/Reifenbauarten bereift: Motorräder mit EU-Typgenehmigunga. Gleiche Reifengröße, anderer Reifenhersteller/anderer Reifentyp:Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht nötig. Für diesen Fall stellen wir Ihnen eine Service-Information zur Verfügung, aus der die von uns empfohlenen Reifenkombinationen für Ihr Fahrzeug hervorgehen.b. Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart:Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich!Eine von uns ausgestellte Herstellerbescheinigung für die getesteten Fahrzeug-/Reifenkombinationen kann hier als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen, stellt aber keine Garantie für eine erfolgreiche Abnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung dar! Motorräder mit ABE oder mit Einzel­ab­nahme nach §20/21 StVZODie Verwendung anderer Reifen als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt ist nicht zulässig! Hier ist ein Vorgehen wie in Fall b notwendig. Praktische Hinweise zur Neuregelung der ReifenfreigabenErläuterungen zur Service-Information:
  • Eine Service-Information wird vom Reifenhersteller ausgestellt in den originalen Reifengrößen und nur für Motorräder mit EU-Typgenehmigung. In der dazugehörigen Übereinstimmungsbescheinigung (coc-Papier) können mehrere originale   Reifengrößen oder Reifenbauarten enthalten sein.


  • Die in der Service-Information aufgeführten Bereifungen stellen die Empfehlung des Reifenherstellers dar. Nicht aufgeführte Bereifungen stellen entweder keine Empfehlung dar oder wurden nicht für ihr Motorrad geprüft.

  • Rein rechtlich gesehen können Sie auf einem EU-typgenehmigten Motorrad in den originalen Reifengrößen jeden Reifen fahren. Wir empfehlen Ihnen jedoch zu ihrer eigenen Absicherung, nur Reifen zu fahren, die in der Service-Information   aufgeführt sind.



Erläuterungen zur Herstellerbescheinigung:
  • Eine Hersteller-Bescheinigung wird vom Reifenhersteller ausgestellt für Bereifungen mit abweichenden Reifengrößen oder Reifenbauarten für Motorräder mit EU-Typgenehmigung und für alle Bereifungen bei Motorrädern mit nationaler   Betriebserlaubnis (ABE / EBE).

  • Die erforderliche Begutachtung nach §21 StVZO wie auch die anschließend erforderliche Änderung der Fahrzeugpapiere auf der KFZ-Zulassungsstelle sind gebührenpflichtig.

  •  Wir empfehlen deshalb, vor Kauf / Montage der Reifen mit dem Technischen Prüfdienst (DEKRA, GTÜ, KÜS, TÜV) abzuklären, ob dieser die Bereifung anhand der Herstellerbescheinigung abnimmt.

  • Motorräder können seit Inkrafttreten der Richtlinie 92/61 EWG mit einer EU-Typgenehmigung homologiert werden. Enthält Feld K im KFZ-Schein eine der folgenden Nr.: 92/61; 97/24, 2002/24; 168/2013, z.B. e13*2002/24*0163, so hat ihr Motorrad eine EU-Typgenehmigung.

  • Motorräder der 70er, 80er und die meisten Motorräder der 90er Jahre wurden mit einer nationalen Betriebserlaubnis für den Verkehr zugelassen, in Deutschland war das die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder die Einzelbetriebserlaubnis (EBE), die z.B. für sogenannte Grauimporte oder Einzelfahrzeuge ausgestellt wurde.

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XL23 ist offline XL23 · 79 Posts seit 20.07.2018
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Neuer Beitrag 22.03.2021 17:44
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Das mit 2025 hatte ich hier https://blog.reifen-vor-ort.de/motorradr...Cv-dekra-und-co gelesen


...steht in Deiner Quelle auch
...wurde eine Übergangsfrist definiert: die bisherigen Reifenfreigaben gelten für Reifen, die bis Ende 2019 hergestellt wurden und längstens bis 01.01.2025

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Hummi ist offline Hummi · 93 Posts seit 23.07.2019
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Neuer Beitrag 22.03.2021 18:04
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zum zitierten Beitrag Zitat von XL23
Das mit 2025 hatte ich hier https://blog.reifen-vor-ort.de/motorradr...Cv-dekra-und-co gelesen


...steht in Deiner Quelle auch
...wurde eine Übergangsfrist definiert: die bisherigen Reifenfreigaben gelten für Reifen, die bis Ende 2019 hergestellt wurden und längstens bis 01.01.2025

Wenn du noch Reifen findest mit DOT 2019, ist halt aber nur eine Übergangsfrist und wenn du auf Nr. sicher gehen willst lass den 260er eintragen als Kombi.

So eine Übergangsfrist gibt es ja auch für den Geschwindigkeitsindex, deswegen hab ich mir bei meiner alten GS einen Satz DOT 2017 auf Halde gelegt.

Bei mir ist es der Cruistec jetzt vorne und hinten eingetragen und das Gutachten ist von TB !!

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Neuer Beitrag 23.03.2021 10:38
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Aber soll oder muss ich meine vorhandene Reifen eintragen lassen? Und was das kosten würde?

Hummi ist offline Hummi · 93 Posts seit 23.07.2019
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Neuer Beitrag 23.03.2021 10:52
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zum zitierten Beitrag Zitat von Vinchi
Aber soll oder muss ich meine vorhandene Reifen eintragen lassen? Und was das kosten würde?

Nur wenn die DOT 2020 sind und nicht der Serienmässig eingetragenen Größe entsprechen, ansonsten gilt diese Übergangsfrist bis 2025.

Wenn du ganz sicher gehen willst frag doch einfach beim Freundlichen nach.

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Neuer Beitrag 23.03.2021 11:00
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BO hat ja ab Werk 130 und 240. Metzeler hat 120 und 260. Also von der Größe sind die schon anders.
Dann muss ich den Freundlichen morgen kurz vor TÜV Abnahme (Lenker) fragen. Fürchte nur, dass ich für mich keine zufriedenstellende Info bekommen werde. Deswegen frage ich hier, villeicht weißt es einer genau.

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Neuer Beitrag 23.03.2021 11:35
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zum zitierten Beitrag Zitat von Vinchi
BO hat ja ab Werk 130 und 240. Metzeler hat 120 und 260. Also von der Größe sind die schon anders.
Dann muss ich den Freundlichen morgen kurz vor TÜV Abnahme (Lenker) fragen. Fürchte nur, dass ich für mich keine zufriedenstellende Info bekommen werde. Deswegen frage ich hier, villeicht weißt es einer genau.

Ich hab ja ne BO CVO Pro Street und mit dem 19" Vorne ist die Auswahl grösser als bei deinem 21 Zöller

Vielleicht hat ja einer noch nen Tip oder du bekommst morgen beim TÜV Klarheit.

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Vinchi ist offline Vinchi · 1998 Posts seit 15.02.2014
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fährt: Softail Breakout 2014
Neuer Beitrag 24.03.2021 15:26
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Reifenkombi wurde heute von TÜV broblemlos abgenommen. Danke an alle.

akida ist offline akida · 791 Posts seit 11.11.2010
aus Harz
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akida ist offline akida
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791 Posts seit 11.11.2010 aus Harz

fährt: FXCWC Rocker, VN 800, XL883N Iron
Neuer Beitrag 25.03.2021 08:44
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Was mich ziemlich annervt ist, dass bei meinem Mopped nicht nur die Größe, sondern auch das Fabrikat des Reifens abgenommen und eingetragen wurde. Somit besteht jetzt eine Reifenbindung. Falls ich mal die Reifenmarke wechseln will, muss diese erneut abgenommen und eingetragen werden, was wieder Kosten bei TÜV und Zulassungsstelle verursacht.

Ist dies bei dir ebenso?

__________________
SONS OF ARTHRITIS – IBUPROFEN CHPTR

Keep calm and let Jax handle it

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Vinchi ist offline Vinchi · 1998 Posts seit 15.02.2014
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Neuer Beitrag 25.03.2021 10:08
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Ja, das ist so. Aber bei Originalgröße hätte ich dann Auswahl.

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