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Frage wegen Unfallschaden

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Frage wegen Unfallschaden

Flat ist offline Flat · seit
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Neuer Beitrag 29.10.2016 10:15
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zum zitierten Beitrag Zitat von Hellblazer
Wie vllt der ein oder andre weiß hatte meine holde vor geraumer zeit einen unfall. Heute kam das gutachten und es sieht so aus, das die höhe der reparaturkosten gerade mal 600 euro niedriger sind als der aktuelle Zeitwert. Die selbstbeteiligung mal außer acht gelassen. Das motorrad braucht einen neuen rahmen. Was würdet ihr tun? Angebot das ankäufers annehmen oder das motorrad reparieren und dann eine Maschine mit 2013er motor/teilen und rahmen von 2016? Sinkt der verkaufswert nicht dadurch noch mehr?

Warum soll der neu Rahmen denn von 2016 sein , das ist doch Blödsinn , von dem alten Rahmen wird der Steuerkopf ( wg. der Nummer ) an HD geschickt , und dann bekommst du einen neuen Rahmen als Ersatzteil , und der trägt exakt die selbe Nummer wie der alte , da muss nichts eingetragen/ausgetragen oder sonstwas werden , es ändert sich genau nichts , es bleibt Baujahr wie gehabt , das Verkehrsamt/TÜV oder so haben damit nichts zu tun .
Und wenn alle Teile die sonst beschädigt sind erneuert ( nicht gerichtet/geschweisst/lackiert) werden , ist das auch kein Unfallmotorrad mehr , wer bringt blos solchen Unsinn hier an .
Ich würde das reparieren lassen , eine bessere Überholung gibt es gar nicht .
Wäre das ein Auto , täte ich das nicht machen , aber bei einem Motorrad an dem alle Teile erneuerbar sind schon , es ist danach ja nichts unfallgeschädigtes mehr nach , und es ist auch kein Unfallfahrzeug mehr .

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Flat am 29.10.2016 10:43.

George ist offline George · 22951 Posts seit 23.07.2007
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fährt: Langgabler Softail TC96
Neuer Beitrag 29.10.2016 12:34
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zum zitierten Beitrag Zitat von Flat

Und wenn alle Teile die sonst beschädigt sind erneuert ( nicht gerichtet/geschweisst/lackiert) werden , ist das auch kein Unfallmotorrad mehr

Das mag sein, aber ich denke im Kaufvertrag dürfte man den Unfall trotzdem nicht verschweigen, denn als "unfallfrei" gilt das Fahrzeug dann ja trotzdem nicht mehr. Die Unfallschäden wurden vielleicht sachgerecht repariert und instandgesetzt - das sollte der zukünftige Käufer aber wissen, und der wird den Preis dann drücken.

Ich gehe davon aus dass das Moped bei der Versicherung als wirtschaftlicher Totalschaden geführt wird.
Daher sollte nach erfolgreicher Instandsetzung dem Käufer mitgeteilt und (durch) Gutachten bewiesen werden, dass es einen Unfall gab, der sachgerecht repariert wurde. Sollte das nicht passieren, könnte der Käufer seinerseits große Probleme kriegen, wenn er selbst einmal einen unverschuldeten Unfall hat und die Versicherung in ihrem Computer den wirtschaftlichen Totalschaden entdeckt.
Ein Unfallschaden ist nach meiner Kenntnis ein nicht behebbarer Sachmangel: "Der Mangel kann nicht behoben werden, weil es unmöglich ist, aus einem Unfallwagen einen Nicht-Unfallwagen, sondern nur einen reparierten Wagen zu machen." (hab ich mal aus einem anderen Forum gelernt).

Am Schluss werden das aber im Fall des Falles Anwälte klären müssen, die sich mit der Materie besser auskennen. Den würde ich jetzt schon mal dazu befragen, bevor man viel Aufwand, Mühe und Kohle investiert, die sich am Schluss evtl. doch nicht rechnet.

 

__________________
When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.

Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von George am 29.10.2016 12:47.

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FastGlider ist offline FastGlider · 2260 Posts seit 05.03.2012
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fährt: Pan America
Neuer Beitrag 29.10.2016 14:23
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zum zitierten Beitrag Zitat von George
zum zitierten Beitrag Zitat von Flat

...ist das auch kein Unfallmotorrad mehr

...ich denke im Kaufvertrag dürfte man den Unfall trotzdem nicht verschweigen, denn als "unfallfrei" gilt das Fahrzeug dann ja trotzdem nicht mehr.

Da tust du gut daran!
Nach meinem Totalschaden im April '16 bekam ich vom Versicherer folgendes Schreiben:


MaW: Es ist alles bekannt, und wird im Falle eines Falles gegen dich verwendet...
Attachment 246014

__________________
-QUERDENKEN- Das ist dieses unglückliche Zusammentreffen von Rechtschreibschwäche durch mangelhafte Schulbildung und Internetzugang...

WeeeeedO ist offline WeeeeedO · 4749 Posts seit 09.08.2016
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Neuer Beitrag 29.10.2016 15:55
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Da ich selber Gutachter bei der GTÜ bin kann ich dir zumindest was das rechtliche angeht was dazu sagen. Da es ein Vollkasko-Schaden ist (auch wenn erstmal nur zunächst bis die Schuldfrage endgültig geklärt ist), hat deine Versicherung das Weisungsrecht. Also der Gutachter wird von der Versicherung bestellt und bezahlt, somit kannst du nicht selbst bestimmen. Die Reparaturkosten sind unter dem Wiederbeschaffungswert, allersdings ist der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert geringer als die Reparaturkosten. Dabei spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Du bekommst also von der Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Dann kannst du dir überlegen ob du das Motorrad für den Restwert verkaufst oder nicht. Du bist Eigentümer und kannst mit dem Motorrad machen was du willst. Natürlich kannst immer noch offiziell reparieren lassen in einer Werkstatt wenn du möchtest, wenn du fiktiv abrechnest, also dich auszahlen lässt, dann über Totalschadenbasis wie zuvor beschrieben. Nachdem du das Geld der Versicherung erhalten hast bei fiktiver Abrechnung könntest du natürlich das Motorrad auch noch für einen höheren Restwert veräußern, allerdings solltest du der Versicherung keinen höheren Verkaufswert sagen als der angegebene Maximalwert im Gutachten.
Wenn du noch Fragen hast zur Abrechnung etc. schreib mich an wenn du möchtest.

Gruß
Guido

arcticairbrush ist offline arcticairbrush · 1833 Posts seit 11.12.2015
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Neuer Beitrag 29.10.2016 19:15
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Also das ist Blödsinn, wer soll ne kaputte Maschine um 8000 kaufen, wenn ne neue 9900 kostet...?!
So blöd ist kein Mensch...
Du hast ja noch nicht mal nen Plan, was der Gutachter sagt, warum machst Dir dann schon jetzt darüber Gedanken???
Ich trau mich wetten, daß das nur mit Rahmen richten alleine nicht getan ist...
Abwarten und Tee trinken...bevor der nicht da war und den Schaden geschätzt hat, ist die Herumüberlegerei komplett fürn Hugo, und dann wär noch die Schuldfrage...das dauert...
Bei mir gab es Restwert von nem Schrottbörsenhändler wegen Totalschadens und den Rest zahlte die gegnerische Versicherung, wobei noch einiges an Schmerzensgeld bei mir ausständig ist.

Da kommt noch der Verdienstentgang, kausale Schäden an der Hand, also die mittlerweile nicht mehr vollständige Beweglichkeit meiner Hand, ne 14cm lange Narbe, Entstellung usw usw...

Und das alles für 3Sekunden nicht aufpassen von dem Unfallgegner...geschieht ihr aber recht, fürs abstreiten der Schuldfrage...wer nicht ehrlich ist, muss eben zahlen.So einfach ist das...



 

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Neuer Beitrag 29.10.2016 20:32
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@Arcticairbrush:

Der gutachter war schon 2mal da. Einmal für die "erstaufnahme" . Schadenshöhe bei erstaufnahme ca 3000 euro. Daraufhin wurden ersatzteile bestellt und ein paar wochen später mit der reparatur angefangen. Man hatte mir gesagt wann das motorrad ungefähr fertig sein sollte. Ich hatte dann mal ne mail hingeschickt zwecks erkundigung und ein tag später kam der anruf, dass der mechaniker angefangen hat und soweit fertig wär, allerdings wär ihm aufgefallen, das beim tausch des motorschutzbügels der neue nicht passen würde was wohl auf einen verzogenen rahmen deuten würde und man den rahmen tauschen könnte was ja dann aber mehrkosten verursacht. Ich hab dann gesagt das sie das mit der versicherung klären sollen, und kurze zeit später kam der gutachter dann ein zweites mal. Ein paar tage später kam dann das neue gutachten welches dann ergab das der rahmen kaputt ist, der schaden ca 8900 euro teuer ist, der marktwert auf 9550 geschätzt wurde und ein angebot von einem ankäufer für 5900 euro existiert.

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WeeeeedO ist offline WeeeeedO · 4749 Posts seit 09.08.2016
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Neuer Beitrag 29.10.2016 20:44
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Leider ist es wirklich so das Angebote der Restwertaufkäufer manchmal nicht zu erklären sind...und die der Versicherung sind in der Regel nochmal ein wenig häufiger.

arcticairbrush ist offline arcticairbrush · 1833 Posts seit 11.12.2015
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Neuer Beitrag 30.10.2016 05:38
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Aso, Du hast schon Sachen reparieren lassen, dann ist es wohl ein spezieller Fall.
Hätt er auch früher drauflkommen können, nicht...?!

Ich hab letztes Jahr eins nicht verstanden, ich lag über einen Monat im LKH, da war das Bike schon lange in der Schrottbörse.
Da wurde sie noch geschätzt auf 5500Euro Restwert.
Ok, natürlich war es nicht nur materiell ein großes Problem, das ging schon mächtig an die Substanz...
Weil ich nichts erfahren konnte, was weiter passiert.
Ich mein, das Bike war nagelneu und wurde schon etwas verändert um 14500 gekauft.

Einen Monat später bekam ich dann die Angebote, klar, nicht mehr aktuell, von dem Zeitraum zugesandt.
Als ich da mal anrief, hieß es, dass die nimmer interessiert wären...

Dann kam mal 2 Wochen lang gar nix, danach war das Moped nur mehr plötzlich 2890 wert...
Um das wurde die Mühle dann verkauft...
Meine umgebauten Teile, musste ich natürlich dazugeben...böse
Hätte sie mir früher bescheid gesagt, hätte die Versicherung nicht soviel dazuzahlen müssen...
Irgendwie idiotisch,aber das war mir so was von egal...

Also, abschliessend, es war bis jetzt ein langer Krampf, und noch immer ist mein Anwalt dabei...


Von dem ganz zu schweigen, dass ich die Finger nicht mehr richtig bewegen kann...

__________________
    

Hellblazer ist offline Hellblazer · seit
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Neuer Beitrag 30.10.2016 15:09
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zum zitierten Beitrag Zitat von WeeeeedO
Leider ist es wirklich so das Angebote der Restwertaufkäufer manchmal nicht zu erklären sind...und die der Versicherung sind in der Regel nochmal ein wenig häufiger.

was willst du damit sagen? wenn der ankäufer ein motorrad mit rahmenschaden für knapp 6k kaufen will soll mir das recht sein. der ermittelte marktwert bezieht sich ja auf die zeit vor dem unfall.

WeeeeedO ist offline WeeeeedO · 4749 Posts seit 09.08.2016
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Neuer Beitrag 30.10.2016 20:04
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Was du mit Marktwert meinst heißt Wiederbeschaffungswert und bezieht sich auf den Wert für ein vergleichbares Fahrzeug mit ähnlichen Daten und Ausstattungen für den Zeitpunkt vor dem Unfall.

Der Restwert ist der Wert für dein verunfalltes Fahrzeug in dem aktuellen Zustand. Und der Restwert ist durchaus von der Versicherung beeinflussbar, da Restwertaufkäufer für hohe Restwertangebote von der Versicherung "bevorzugt behandelt" werden.

Hellblazer ist offline Hellblazer · seit
Hellblazer ist offline Hellblazer
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 30.10.2016 20:56
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@weeeeedo:

danke für die blumen, aber deinen post hättste dir sparen können. ich habs jetzt halt mal marktwert genannt. ich hab sogar geschrieben das sich dieser wert auf den zeitpunkt vor dem unfall bezieht, du hast nur ein paar details hinzugefügt, aber deine aufklärung hätste dir sparen können, weil das nämlich auch alles so in dem gutachten drin steht das ich habe.


aber hey.....
nimms nicht allzu persönlich. meine tage hier in dem forum sind gezählt, es dauert nicht mehr lange dann bin ich hier weg.

WeeeeedO ist offline WeeeeedO · 4749 Posts seit 09.08.2016
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Neuer Beitrag 31.10.2016 10:18
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Scheint nicht schade drum zu sein...

Hellblazer ist offline Hellblazer · seit
Hellblazer ist offline Hellblazer
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 31.10.2016 10:28
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Naja, ein wechsel des fahrerlagers war bei mir eh für nächstes jahr geplant. Und da meine süße eh immer noch nach was andrem ausschau gehalten hat, findet der markenwechsel bei uns beiden halt etwas früher als geplant statt.

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