Ricky
Langes Mitglied
283 Posts seit 13.02.2016
aus
Bad Bramstedt
fährt: 89er FatBoy "20yr. Moonlanding-Edition", 94er Softail US-Military MP-Special, 96er Springer ´Phantom´, 1998er Road-King ´Stock´, 2000er TC88 Fat Boy , 2006er Road King, 2000er Dyna Glide ´Poker Edition´, 2016 Ducati Scrambler
zum zitierten Beitrag
Zitat von Scareya
zum zitierten Beitrag
Zitat von Ricky
Der Autofahrer wurde erstmal von jeder Schuld ´freigesprochen´, da er quasi für das Auto unsichtbar war, wie das Gutachten auch bestätigte [...]
Das ist unfassbar. Genaugenommen bedeutet das ja, dass der Autofahrer nur auf besonders beleuchtete Verkehrsteilnehmer achten muss. Was ist denn mit Fußgängern oder Kindern, wenn die keine Scheinwerfer dabei haben sollten? Ich dachte immer die StVO hätte das eindeutig geregelt:
das siehst du falsch.
ein krad MUSS mit guter frontbeleuchtung fahren. deswegen weil ein krad ohne beleuchtung vorne bei ungünstigen lichtverhältnissen (sonnenstand, etc.) quasi unsichtbar wird bzw. mit dem hintergrund "verschmilzt". aber das muss ich ja keinen langjährigen krad fahrer erzählen. ist nun die beleuchungseinrichtung mangelhaft (trotz zulassung) kann es passieren (und es ist passiert), dass der krad-fahrer gänzlich nicht gesehen wird. und das haben die gutachten bestätigen können. ich habe nur das erste gutachten gelesen die anderen nicht, haben aber das gleiche ergeben. ich fahre jetzt genau 30jahre motorrad und habe diese situationen selber schon erlebt. ich kann das urteil sehr gut nachvollziehen, auch wenn ich selber krad-fahrer bin: ist der beluchtung vorne scheisse, ballert es irgendwann.
und in diesem fall ist der autofahrer garaniert
NICHT ABSICHTLICH in das krad gefahren: er hat das krad einfach wegen der scheiß scheinwerfer nicht gesehen. das hat nix mit §1 stvo , rücksichtnahme etc. zu tun. bei dem verfahren ging es um ein führerscheinentzug (nicht mit fahrverbot verwechseln) und einem (sehr) hohen bußgeld und körperverletzung bzw. schmerzensgeld. von dem wurde der autofahrer freigesprochen. UND: es gibt offizell noch keinen unfallverursacher. und darüber wird sich ja noch gestritten. vorallem die versicherungen untereinander. weiters wird wohl ende de sjahres entschieden, so wie ich das gehört habe. schmerzensgeld muss dann ja vom unfallverursacher geholt werden. und das wird sich noch laaaaaaaaaaaange hinziehen.
aber es interessiert quasi gar nicht, wer oder was schuld ist. mir ging es nur in diesem thread darum, dass es anscheinend doch besser ist, auf diese linsen-technik zu verzichten und lieber ein scheinwerfer mit mehr streulicht zu nutzen. es gibt ja auch genu zugelassen 7zoll scheinwerfer in reflektortechnik. auch kommt dieses jahr wohl noch der erste 7zoll scheinwerfer mit streuscheibe; ob auch für krad, weiss ich nicht... wäre aber schon cool.
ricky
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Roads??
Where we're going we don't need Roads....
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Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Ricky am 10.07.2018 15:41.