Der Halter ist verantwortlich ...
Mal abgesehen davon, das Ändern des Mappings ist zugelassen solange das Geräusch- ,das Abgasverhalten und die Leistung innerhalb der erlaubten Toleranzen (5 % ) bleiben.
Luftfilter und Abgasanlagen müssen nicht zwingend ein Teilegutachten oder eine ABE haben, dann liegt es allerdings in der Verantwortung des Halters die vorgeschriebene Messung des Fahrgeräusches !! ,des Abgasverhaltens und der Leistung durchführen zu lassen, seit Euro4 auch den Nachweis das die zur Abgasreinigung verbauten Bauteile wie Kat und Lambdasonden mindesten 35000 km halten.
Der Anbau eines nicht zugelassenen Luftfilters und/oder einer nicht zugelassenen Abgasanlage hat grundsätzlich ein Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge. Danach muß eine Einzelabnahme nach §21 StvZO erfolgen, inklusive der oben genannten Messungen.
Die Tuner wie Supertuner, PV und was es alles gibt, dürfen im öffentlichen Strassenverkehr nicht am Bike bleiben.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.