Nochmals:
Kurzer Dreizeiler an den Händler des Inhalts, dass eine Rückabwicklung beansprucht wird wegen eines verschwiegenen Vorschadens und finale Aufforderung, Motorrad gegen Rückerstattung Kaufpreis in BAR oder bankbestätigtem Scheck innerhalb einer Frist von 5 Tagen abzuholen. Anderenfalls wird der Vorgang an den Rechtsbeistand verwiesen. Period
Und ansonsten NICHTS mehr mit dem Händler besprechen, telefonieren, verhandeln oder was auch immer. Maximal fragen, ob man zu seinen Lasten ein Sachverständigen-Gutachten einholen soll, damit er sicher ist, dass er die Tröte zurücknehmen muss? Da zuckt er dann schon, denn das kostet ihn nochmals min. 1.500 EURO. Damit kann man ihn unnötigerweise noch etwas foltern. Es gibt wirklich so viel, was die meisten Kunden nicht wissen. Z.B. Nachbesserung, wenn der Händler nicht um die Ecke sitzt: entweder sorgt der Händler für den Transport zu sich oder er übernimmt die Kosten dafür - ansonsten ist der Kunde berechtigt, die Nachbesserung auf Kosten des Händlers bei einer Werkstatt seiner Wahl durchführen zu lassen. War bei meinem letzten Benz so. Defekt der Sitz-Kompressoren. Der freie Händler 500 KM weit weg meinte süffisant, ich solle das Auto dann vorbeibringen in der Hoffnung, ich verzichte dann auf die Nachbesserung. Nöh, lieber Händler, Du darfst es bei mir abholen und wieder anliefern lassen. Ein klares Mail an ihn und ich habe dass dann beim MB-Händler bei mir um die Ecke machen lassen und die Rechnung (nach vorheriger Kostenübernahme-Erklärung durch den Lieferhändler an den MB-Händler, bin ja nicht blöde) ging an den Lieferhändler.
Ich kenne KEINEN Händler, der bei der Sachlage "verschwiegener Unfallschaden" noch diskutieren würde. Zumindest nicht mit mir.