Danke Chris. Ich denke eben nicht, dass man sich gegen solche Klauseln erfolgreich wehren kann.
Diese Klauseln sind allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und damit Vertragsbestandteil geworden, indem man den Vertrag abschließt und damit den Klauseln zustimmt. Erfolgreich zur Wehr setzen könnte man sich nur, wenn die Klausel unwirksam wäre. Wenn sie also z.B. sittenwidrig wäre oder unangemessen oder sonstwie gegen geltendes Recht verstossen würde.
Im übrigen ist ja niemand verpflichtet,z.B. die Garantieverlängerung abzuschliessen. Man macht es freiwillig - und dann zu den vereinbarten Bedingungen.....
Ich denke nicht, dass es zur Unwirksamkeit der Klausel führt, wenn HD zur Bedingung macht, dass das Motorrad beim offiziellen HD-Händler gewartet wird. Anderenfalls wäre es denkbar, dass irgendeine Hinterhof-Schrauberbude die Inspektion nicht ordnungsgemäss durchführt, sich daraus ein Schadensfall ergibt und HD dann im Rahmen der Garantie haften müsste......
Sollte der HD-Händler die Inspektion hingegen nicht ordentlich durchführen, so wäre es nicht mehr als recht und billig, wenn HD im Rahmen der Garantie haftet....
Zur Klarstellung: Ich habe rein gar nichts gegen "Harley-Schrauberbuden". Ein sehr guter Freund hat selbst eine und macht definitiv bessere Arbeit als die Werkstatt meines HD-Händlers.
Dennoch kann ich die Vorgaben in den AGB der Harley-Garantievereinbarung nachvollziehen (losgelöst von den finanz. Interessen von HD).....
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Viele Grüsse, Jürgen