Man muss hier die Begriffe unterscheiden. Harley gibt als Hersteller 2 Jahre Werksgarantie. Dies kann nur ein Hersteller.
Die 2 Jahre Anschlussgarantie sind keine Garantie, sondern eine Garantieversicherung! In diesem Fall über die "Car Garantie". Eine Versicherung, keine Garantie!
Ein wichtiger Unterschied ist, dass 1. eine Garantie gesetzlich geregelt ist, obwohl Sie im Gegensatz zur Gewährleistung freiwillig ist.
Und das 2. eine Garantieversicherung eine Versicherungsleistung ist, die über eine Drittpartei läuft, somit Harley als Hersteller komplett raus ist. Die Bedingungen für eine Garantieversicherung kann der Anbieter, im Gegensatz zur Garantie, selbst bestimmen.
Ein Beispiel: Man hat das Motorsteuergerät mappen lassen (nicht bei Harley). Nun hat man einen Defekt der Radlager. Wird in der Garantie problemlos getauscht, das Mappen hat ja nichts mit den Radlagern zu tun. Anders bei der Garantieversicherung. In der Regel gibt es einen Punkt in den Bedingungen, der aussagt, dass JEGLICHER Versicherungsschutz für das Fahrzeug entfällt, wenn eine leistungssteigernde Maßnahme durchgeführt wurde. Und das kann in dem Fall auch schon ein Zubehörauspuff sein.
@Vtwin-Junkie offensichtlich wird dein Schreiben nur irreführend formuliert sein. Mit Kaufdatum ist wahrscheinlich das Kaufdatum der Garantieversicherung gemeint und das wäre dann eben nach Ablauf der 2jähringen Werksgarantie. Viel wichtiger aber, die von dir aus dem Schreiben genannten 3000km bzw. 3 Monate gelten NICHT für die Werksgarantie, sondern ausschließlich für die Garantieversicherung für das Jahr 3 und 4.
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Meilleures salutations,
Leon
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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"
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