Nein, du verstehst mich falsch
Es geht nicht um die schärferen Grenzwerte aus der EURO5..... und auch nicht darum, dass diese rückwirkend auf ältere Modelle angewendet werden. Das geht natürlich gar nicht. Es geht um ein neues/anderes Messverfahren, das mit der EURO5b ab 1.1.2024 gilt.
Und da sich die Klappenanlagen auch aktuell schon außerhalb der Grenzwerte befinden, sind sie eigentlich auch heut zu tage bereits rechtswidrig, dazu braucht es nicht mal engere Grenzwerte. Man kann es aber wegen des aktuellen Messverfahrens nicht dokumentieren. Und was nicht dokumentiert ist, hat nie stattgefunden. Künftig KANN das definitiv dann anders sein.
Einfach mal ein logisches Beispiel, um es zu übertragen: Eine Straße Tempo 50. Dort wird geblitzt, aber in der Richtlinie zur Auswertung stünde geschrieben, dass nur Messungen zwischen 17:00Uhr und 17:15Uhr gültig sind. Dann gibt es einen neue Richtlinie, die besagt, dass alle Messungen zählen. Natürlich werde ich dann auch zur Kasse gebeten, wenn ich um 10:00Uhr mit 76KMh geblitzt werden. Denn die 50 gelten so oder so...egal, ob die 50 vor der Änderung der Messungsrichtlinie aufgestellt wurden
Man muss die Grenzwerte, also die gesetzliche Grundlage, losgelöst von der Methode der Messung der Lautstärke sehen.
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Meilleures salutations,
Leon
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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"