Schon erschreckend zu sehen, wie leichtgläubig so manch einer erstmal seine/die Rechnung begleicht.
Wenn Du keinen Auftrag zur Inspektion erteilt hast, warum bezahlst Du den dann?!?
Den Namen der Werkstatt öffentlich zu posten, würde ich mir tunlichst verkneifen. Selbst wenn Du 120% im Recht bist, kann das ganz gewaltig nach hinten losgehen, erst Recht, wenn es auf eine gerichtliche Klärung hinausläuft.
Ob da frisches Öl drin ist oder nicht, ob nur nachgekippt wurde oder nicht, was auch immer, Du wärst/bist in der Beweispflicht, ist (leider?!?) so.
Mach nen dicken Haken hinter, nimm es als Lehrgeld für die Zukunft und bring den Hobel künftig, wenn Du es nicht selber machen kannst, zu einem anderen Schrauber.
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A smoothed sea never made a skillful sailor